Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Rob am 12.01.2004, 22:17 Uhr

@ Sabri: Ursache und Wirkung (zum Thread weiter unten)

Hi Sabri, nein,Ursache und Wirkung verwechsle ich keineswegs. Und ich bin auch NICHT dafür, das ein sich nichtkümmernden, kein KU-zahlenden (es sei denn, er KANN nicht zahlen), Umgang nicht wahrnehmenden KV das GSR haben sollte, nur in der Hoffnung das es dann besser klappt.
Bin aber dafür, das
1) Vater der mit dem Kind in eine eheähnliche Beziehung zusammengelebt hat IMMER auch sorgeberechtigt sein soll.
2) Vater der sich nachweislich ums Kind kümmert, Umgang verlässlich durchführt, KU zahlt (sofern leistungsfähig) und sich auch sonst um die Belange des Kindes kümmert ebenfalls sorgeberechtigt sein soll.
3.) Wenn's bisher eher mau lief und er den Antrag stellen möchte, dann soll er die Möglichkeit haben und nutzen sich vernüngtig ums Kind zu kümmern. Wenn das dann klappt, spricht auch nichts gegen GSR. Das sollte allerdings alles nicht zu einer Art Vaterprüfung ausarten...
Hier im Forum lese ich aber alle 3-4 Wochen wieder Gegenargumente wie: lasse es sein, falls ihr euch wieder trennt, es ist lästig falls du umziehen möchtest, man müsse ja immer hinter den KVs herrennen wegen Unterschrifte (braucht man wenige Male im Leben...) und ähnliche Ratschläge. Alles übrigens Themen aus Sicht der MUTTER, die dem Kindeswohl NICHT priorisieren!
Und ich sehe eine Weiherung, sich mit absolut positive Gegenbeispiele (wie das Cochemer Modell, Link im Thread weitr unten) überhaupt auseinanderzusetzen.
Insofern scheint bei der hier vertretenen Weiblichkeit eine gehörige Portion Eigensinn sehr wohl auch vorhanden zu sein. Und es sind eindeutig NICHT immer nur die KV's die bösen.
Gruß, Rob
PS: den letzteren Schuh mögen sich die anziehen, die er passt... Und bitte nur die!

 
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