Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Rob am 12.01.2004, 22:17 Uhr

@ Sabri: Ursache und Wirkung (zum Thread weiter unten)

Hi Sabri, nein,Ursache und Wirkung verwechsle ich keineswegs. Und ich bin auch NICHT dafür, das ein sich nichtkümmernden, kein KU-zahlenden (es sei denn, er KANN nicht zahlen), Umgang nicht wahrnehmenden KV das GSR haben sollte, nur in der Hoffnung das es dann besser klappt.
Bin aber dafür, das
1) Vater der mit dem Kind in eine eheähnliche Beziehung zusammengelebt hat IMMER auch sorgeberechtigt sein soll.
2) Vater der sich nachweislich ums Kind kümmert, Umgang verlässlich durchführt, KU zahlt (sofern leistungsfähig) und sich auch sonst um die Belange des Kindes kümmert ebenfalls sorgeberechtigt sein soll.
3.) Wenn's bisher eher mau lief und er den Antrag stellen möchte, dann soll er die Möglichkeit haben und nutzen sich vernüngtig ums Kind zu kümmern. Wenn das dann klappt, spricht auch nichts gegen GSR. Das sollte allerdings alles nicht zu einer Art Vaterprüfung ausarten...
Hier im Forum lese ich aber alle 3-4 Wochen wieder Gegenargumente wie: lasse es sein, falls ihr euch wieder trennt, es ist lästig falls du umziehen möchtest, man müsse ja immer hinter den KVs herrennen wegen Unterschrifte (braucht man wenige Male im Leben...) und ähnliche Ratschläge. Alles übrigens Themen aus Sicht der MUTTER, die dem Kindeswohl NICHT priorisieren!
Und ich sehe eine Weiherung, sich mit absolut positive Gegenbeispiele (wie das Cochemer Modell, Link im Thread weitr unten) überhaupt auseinanderzusetzen.
Insofern scheint bei der hier vertretenen Weiblichkeit eine gehörige Portion Eigensinn sehr wohl auch vorhanden zu sein. Und es sind eindeutig NICHT immer nur die KV's die bösen.
Gruß, Rob
PS: den letzteren Schuh mögen sich die anziehen, die er passt... Und bitte nur die!

 
14 Antworten:

Re: @ Sabri: Ursache und Wirkung (zum Thread weiter unten)

Antwort von Sabri am 12.01.2004, 22:45 Uhr

"...es hat sich mittlerweile herausgestellt, das Väter die das GSR haben, sich in den allermeisten Fällen tatsächlich auch viele bewusster um ihr Kind kümmern (einzelne Ausnahmen werd es weiterhin geben, aber auch nicht alle Mütter sind gut für ihre Kinder).
Es klappt besser mit dem Umgang und auch mit dem Kindesunterhalt gibt es viel seltener Probleme."

Ich meine mit Verwechseln von Ursache und Wirkung, dass du sorgeberechtigte und nicht-sorgeberechtigte Väter hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit beim Ungang und bei der Zahlung von Unterhalt vergleichst, diese aber nicht so einfach vergleichbar sind.
Probleme gibt es bei sorgeberchtigten Vätern sicherlich deshalb seltener, weil sie ihre Kinder besser kennen (denn nicht-sorgeberechtigte Väter haben in der Mehrzahl der Fälle nicht oder nicht lange mit ihren Kindern zusammen gelebt (hinzu kommen alle diejenigen, die die Vaterschaft leugnen), oder bringen andere gravierenden Probleme mit (aufgrund derer eine geschiedene Frau dann das alleinige Sorgerecht bekommen hat).
Hätten alle diese Väter das gemeinsame Sorgerecht, kann ich mir nicht vorstellen, dass sich die Probleme hinsichtlich Umgang und Unterhalt wie durch ein Wunder lösen würden (Muss hier auch Richie widersprechen, mit Nachdruck und einigen Semesten Psychologiekenntnissen;-))
So oder so, durchgeknallte Väter oder eigensinnnige Mütter -meine Erfahrung ist die, dass nette Eltern, nette AE-Mütter oder Väter eben auch nette Kinder haben, die anderen bekommen die, die sie verdienen;-)
Gruß, Sabri

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Ursache und Wirkung (zum Thread weiter unten)

Antwort von Richie am 13.01.2004, 7:09 Uhr

Hallo Sabri,

***''Probleme gibt es bei sorgeberchtigten Vätern sicherlich deshalb seltener, weil sie ihre Kinder besser kennen (denn nicht-sorgeberechtigte Väter haben in der Mehrzahl der Fälle nicht oder nicht lange mit ihren Kindern zusammen gelebt (hinzu kommen alle diejenigen, die die Vaterschaft leugnen), oder bringen andere gravierenden Probleme mit (aufgrund derer eine geschiedene Frau dann das alleinige Sorgerecht bekommen hat).''***

Aha, w e i l sie ihre Kinder besser
kennen, sollen sie sorgegeeigneter sein?
Wie aber sind sie dazu gekommen, ihr Kinder besser zu kennen? Doch nur, weil
ihre Partnerschaft zur Mutter, d e r
wohlgefällig, zur Zeit der Geburt bestand.
Mit dieser Argumentation verwechselst Du
Partnerbeziehung mit Elternbeziehungen.
Elterliche Sorge ist doch ein Elternkriterium.
Einseitige elterliche Sorge der Mütter
unehelicher Kinder begünstigt:
1.ohnehin fluchtgeneigte Väter
2.partnerschaftlich enttäuschte/ge-
kränkte Mütter, ihre Kinder als
'Trennungshebel' zu benutzen
Ich finde es einfach und offensichtlich paradox, daß a priori sorg-lose Väter
sorgevoll sein sollen. Es geht bei dieser Betrachtung ja nicht um diese und jene Einzelfälle, sondern um sich
entfaltende Tendenzen mit dem K i n d
im Blickzentrum. MfG Richie

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Re: Ursache und Wirkung (zum Thread weiter unten)

Antwort von max am 13.01.2004, 9:51 Uhr

Ich finde nicht, dass es große Unterschiede machen muss ob GSR besteht oder nicht.
Ich wohne getrennt vom KV seit Sommer. Ich habe alleiniges Sorgerecht und er kümmert sich trotzdem toll ums Kind, er zahlt pünktlich und natürlich beziehe ich ihn in gewisse Entscheidungen, die unser Kind betreffen, mit ein.

Dafür brauchen wir doch kein GSR, es geht auch ohne, wenn man nur will. Ist doch nur eine Ausrede von manchen (nicht allen) Vätern damit sie sich nicht kümmern brauchen. Wer will, kann das auch ohne GSR.
Bedarf natürlich den Gutwill von beiden ELternteilen.
lg max

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Dann wundert mich, .........

Antwort von Richie am 13.01.2004, 10:35 Uhr

Hallo max,

........daß Du mit ihm nicht schon längst eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben hast. Oder anders gefragt:
was hat Dich (Euch)bislang daran gehindert und wer weiß, ob es mit solcher
Erklärung nicht noch besser wäre (auf Dauer)?
Und ist D i r wohl bei der Vorstellung, daß er unter gewissen Umständen langwierig prozessieren muß, um die Sorge für sein Kind zu erhalten?
Zudem gibt es immer wieder Beispiele in dieser und jener Richtung.
Ich argumentiere jedochauf der Ebene der goßen Zahl und der Wahrscheinlichkeit. MfG Richie

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@Richie

Antwort von max am 13.01.2004, 10:56 Uhr

Hi!
Es gibt für uns beide keinen Grund, GSR zu beantragen. Warum sollten wir das machen? Was sollte danach anders/besser sein?

Habe übrigens die gleiche Einstellung was Heiraten/Ehe betrifft. Wenn eine Beziehung gut läuft, warum soll man heiraten (finanzielle Vorteile wären für mich kein Grund)?

Ich finde einfach, um sich zu kümmern, braucht man keinen Vertrag. Genauso brauche ich keinen Vertrag wenn ich jemanden liebe. Das weiß ich auch so.

lg max

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Schön wnn es bei Euch gut läuft.

Antwort von Richie am 13.01.2004, 11:16 Uhr

Hallo max,

GSR beantragt frau/man nicht, sondern erklärt es vor einem Urkundsbeamten
des JA, kostenlos.
Unter diesen Umständen brauchst Du ja auch nicht die elterliche Alleinsorge.
Wenn frau/man so verträglich ist, bedarf
es überhaupt ga keiner Regelung.
MfG Richie

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@Richie! Genau meine Meinung!

Antwort von max am 13.01.2004, 12:01 Uhr

lg max

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@ Max: GSR unbedingt bekunden!

Antwort von Rob am 13.01.2004, 12:52 Uhr

Hallo Max, gerade wenn es gut läuft, sollte GSR beurkundet werden.
Nicht zuletzt falls dir mal - was Gott verhüte - etwas passieren sollte.
Gruß, Rob

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@Rob: Wieso? Was bringt es für Vorteile? lg

Antwort von max am 13.01.2004, 13:33 Uhr

ss

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Re: Ursache und Wirkung (zum Thread weiter unten)

Antwort von Sabri am 13.01.2004, 14:54 Uhr

"Aha, w e i l sie ihre Kinder besser
kennen, sollen sie sorgegeeigneter sein?"

Was soll denn der Blödsinn mit dieser Frage, auf die du doch eh keine Antwort haben willst?
Wenn du dir genau durchgelesen (oder verstanden?) hättest, was ich geschrieben habe... oder welche Brille hast du beim Lesen auf!!!
Noch einmal für dich: Ich finde, wenn man Behauptungen aufstellt, müssen diese sachlich richtig und nachvollziebar bleiben. Rob hat die Väter mit und ohne Sorgerecht verglichen und daraus Schlüsse gezogen. Nun sind aber diese beiden Gruppen nicht ohne weiteres vergleichbar und die daraus gezogenen Schlüsse wenig aussagekräftig.
Gruß, Sabri

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Korrektur

Antwort von Richie am 13.01.2004, 15:15 Uhr

Hallo Sabri,

diese Studie bezog sich n u r auf
Nachscheidungsväter, die v o r der
Kindschaftrechtreform von 1998 geschieden worden waren und das Sorgerecht auf Antrag der Mütter verloren.
Von daher ist Dein Einwand hinfällig.
Und die Gruppen sind auch dann vergleichbar, wenn die ue Fälle mit einbezogen werden, nur müßten dann weitere Hintergrundparameter abgeglichen und standardisiert werden.
Im Übrigen bitte ich Dich, polemisch, unsachliche Bemerkungen zu unterlassen, denn sie bringen sachlich nun gar nichts.
MfG Richie

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Kurze Betrachtung

Antwort von Richie am 13.01.2004, 16:20 Uhr

Hallo max,

wenn es bei Euch so gut läuft, so übt ihr de facto gleichsam gemeinsame Sorge aus, seid gleichberechtigte Eltern, ohne unsichtbare Grenzen des Anderen zu überschreiten.
Deine alleinige elterliche Sorge ist somit schwebend unwirksam.
Und dennoch ist euer Prinzip das der gemeinsamen Sorge.
Was also spräche dagegen, dieses Prinzip
für alle Eltern ihrer Kinder für gültig und gesetzeswirksam zu erklären?
MfG Richie

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Re: Rob hat die Väter mit und ohne Sorgerecht verglichen ...

Antwort von Rob am 13.01.2004, 16:28 Uhr

Nein Sabri, das stimmt so nicht.
Hast du die Informationen über die Cochemer ... gelesen?

Ich zitiere:
Im Auftrag des Bundeministeriums für Justiz befragte der Nürnberger Jura-Professor Roland Proksch alle Familienrichter an Amts- und Oberlandesgerichten in Deutschland, alle Jugend-ämter sowie alle Rechtsanwälte, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht sind. Ebenso wurden über 7.600 geschiedene Eltern über ihre Situation und die ihrer Kinder befragt. Dabei stellte sich heraus, dass dieses Thema vielen Eltern unter den Nägeln brennt.

Proksch belegte, dass es Konflikte gibt zwischen Eltern, bei denen die Kinder leben und denen, bei denen die Kinder nicht leben.
Außerordentlich auffällig: es gibt besonders in den Scheidungsfällen erhebliche Konflikte, bei denen ein Elternteil das alleinige Sorgerecht erhalten hat und der andere nicht.
Proksch ist überzeugt davon, "DASS DIE ENTSORGUNG DES EINEN ELTERNTEILS BEI DER ÜBERTRAGUNG DER ALLEINIGEN SORGE AUF DEN ANDEREN DIE SPANNUNG IN ERHEBLICHEM MAßE FÖRDERT". "Denn wird die gemeinsame elterliche Sorge erhalten, gibt es keine "Verlierer".

Der Erhalt der gemeinsamen elterlichen Sorge habe hohen symbolischen und psychologischen Wert. Rund ein Drittel (!) der befragten Eltern mit gemeinsamer Sorge gingen in ihr Scheidungsverfahren mit einem Antrag auf Alleinsorge, 14% kämpften dafür bis zur abweisenden gerichtlichen Entscheidung. Eltern, welche die gemeinsame elterliche Sorge "gegen ihren Willen "behalten mussten, stellten später positive Effekte fest.

Die gemeinsame elterliche Sorge vermindere unsäglichen, oftmals hoch emotionalen Streit und teure Gerichtsprozesse, fördere die Kooperation der Eltern in Fragen einer einvernehmlichen nachehelichen Elternregelung und eines Kindeswohl gemäßen Umgangs.

Proksch wies nach, dass das gemeinsame Sorgerecht zu zuverlässigen Unterhaltszahlungen führt!
Sehr auffällig: prozentual gesehen leben dreimal so viele Kinder von Eltern mit gemeinsamer Sorge bei ihren Vätern (!) als Kinder, deren Eltern über das alleinige Sorgerecht verfügen. Zu ihren Müttern haben diese Kinder regelmäßige Besuchskontakte. Es scheint, dass genau diese Eltern eher die Bedürfnisse ihrer Kinder berücksichtigen, auf fixierte Besuchstermine verzichten und flexible, individuelle und kindgemäße Lösungen für Umgang und Besuche gefunden haben.
(Ende Zitat)

Was für ehemals verheiratete Eltern gilt, ist ebenso wahr für Eltern, die nur zusammengelebt haben und - mit eventuelle einige Abstriche - für Eltern, die nicht zusammengelebt haben.
Lediglich die Fälle in denen die KM's keinen Kontakt wünschen und die KV's diesen ebenso ablehnen sind nicht direkt betroffen: dem Kind wird zwar ein Elternteil genommen aber es gibt deshalb keine Konflikte.
Gruß, Rob

Hier noch mal der Link:

http://www.isuv.de/cochem/cochem01.html

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Was bringt es für Vorteile?

Antwort von Rob am 13.01.2004, 16:39 Uhr

Hi Max, es hat den großen Vorteil, das zB im Falle dir etwas passiert die Kids ohne wenn-und-aber zum Vater kommen können. also ohne das sich dort irgendwelche Ämter und dergleichen hineinhängen. Und ich sehe noch einen anderen Vorteil: wenn ich an der Stelle deines KV's befinden wäre, würde ich mich über dein Angebot in Zukunft GSR auszuüben unsagbar freuen. Und es auch gebührend zu würdigen wissen.
Für die Kids und auch für dich kann da nur positives bei herauskommen.
Gruß, Rob

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