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Geschrieben von mamsje am 15.12.2011, 20:00 Uhr

Wie lange darf eine Lehrerin Sachen beschlagnahmen

Hallo,

Sachverhalt: M. hatte heute in der Schule eine Polly Pocket dabei und sie wohl auch während des Unterrichts mal kurz in der Hand. Geht während der Stunde gar nicht, ist klar und ich habe das meiner Tochter auch noch mal so vermittelt. Die Lehrerin hat ihr ohne Vorwarnung die Polly Pocket weggenommen und will sie ihr erst zum Ferienbeginn wieder geben. An diesem Tag hat M. gar keinen Unterricht bei ihr. Kann ich der Lehrerin einen netten Brief schreiben, in dem ich darum bitte, dass sie M. die Puppe morgen wieder zurück gibt? M. hat heute schon genug gelitten, es ist momentan ihr Lieblingsspielzeug. DARF die Lehrerin eigentlich unser Eigentum so einfach beschlagnahmen?

 
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