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Geschrieben von Ebba am 15.12.2011, 21:58 Uhr

Wie lange darf eine Lehrerin Sachen beschlagnahmen

Grds. dürfen Lehrer zB nach § 53 SchulG NRW Gegenstände wegnehmen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt. Sofern in einer Schulordnung vorgesehen ist, dass keine Spielsachen mit in die Schule gebracht werden oder im Unterrricht hervorgeholt werden dürfen, sicher auch dann, wenn das Kind den Unterricht stört, andere ablenkt u.ä, darf m.E. das Spielzeug weggenommen werden. Was die Dauer betrifft ist gem. § 53 SchulG, ebenso wie bei der Frage ob überhaupt weggenommen wied, wie bei jedem Verwaltungshandeln der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten.
Mir scheint der im vorliegenden Fall doch verletzt, zumindest dann, wenn deine Tochter erstmalig Spielzeug im Unterricht hervorgeholt hat u. auch im Hinblick auf ihr Alter. Vorausgesetzt, es war tats. so wie von dir geschildert hätte IMHO auch ein Einbehalten bis zum Unterrichtsende oder bis zum folgenden Tag gereicht.

Am Gymnasium meiner Tochter wird es so gehandhabt, dass während des Unterrichts benutzte bzw. nicht abgeschaltete Handys konfisziert und am Ende des Schultags beim Direktor wieder abgeholt werden können. Nach drei entsprechenden Vorfällen gibt's m.W. einen Brief an die Eltern. Aber, so weit sind wir noch nicht gekommen :-).

 
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