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Geschrieben von Minimonster am 15.12.2011, 21:33 Uhr

Wie lange darf eine Lehrerin Sachen beschlagnahmen

(So, ich habe telefoniert :-) bin's nochmal kurz...)
Also, ich müsste jetzt selbst nochmal nachschlagen/googeln, wie lange ein vertretbarer, erlaubter Zeitraum ist, um ein Spielzeug einzubehalten...
Dass man es erstmal "einziehen" darf, ist klar (und vermutlich wurde sie vorher auch schon - mehrfach?- mdl. verwarnt).
Ich gebe solche Sachen am Stundenende zurück bzw. sage es der KL, dass es am Tagesende wieder rausgegeben werden soll.

Bei teureren Sachen (Handys, bei uns aber Ausnahme) lassen wir das von den Eltern abholen, zumal dann ja oft auch ein Gespräch fällig ist. Über mehrere Tage behalten dürfen wir es, glaube ich aber, nicht - und es wäre auch nicht über die Schule versichert, wenn es wegkäme, sondern die LK müsste privat dafür haften.

 
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