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Geschrieben von mamsje am 15.12.2011, 20:00 Uhr

Wie lange darf eine Lehrerin Sachen beschlagnahmen

Hallo,

Sachverhalt: M. hatte heute in der Schule eine Polly Pocket dabei und sie wohl auch während des Unterrichts mal kurz in der Hand. Geht während der Stunde gar nicht, ist klar und ich habe das meiner Tochter auch noch mal so vermittelt. Die Lehrerin hat ihr ohne Vorwarnung die Polly Pocket weggenommen und will sie ihr erst zum Ferienbeginn wieder geben. An diesem Tag hat M. gar keinen Unterricht bei ihr. Kann ich der Lehrerin einen netten Brief schreiben, in dem ich darum bitte, dass sie M. die Puppe morgen wieder zurück gibt? M. hat heute schon genug gelitten, es ist momentan ihr Lieblingsspielzeug. DARF die Lehrerin eigentlich unser Eigentum so einfach beschlagnahmen?

 
34 Antworten:

bei uns wird bis zum schultag ende das ding konfisziert

Antwort von RM- am 15.12.2011, 20:07 Uhr

bei wiederholung eine woche + brief an die eltern

aber bei uns in der klasse herrscht eh gerade sehr strigentes regime

ein fehlverhalten hat gerade massiv konsequenzen

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Re: Wie lange darf eine Lehrerin Sachen "beschlagnahmen"

Antwort von Minimonster am 15.12.2011, 20:11 Uhr

Nein, darf sie nicht. Und erst recht darf sie es nicht bis zu den Ferien behalten.
Vermutlich (hoffentlich?!) weiß sie das auch und hat nur vergessen, es deiner Tochter heute Mittag wieder mitzugeben.
Falls du meinst, etwas aufschreiben zu wollen, damit es nicht vor dem WE nochmal vergessen wird, würde ich es wohl so formulieren, dass es nett klingt, da ich keine böse Absicht voraussetzen würde (so ala: "Denken Sie bitte daran, heute...?")

LG, M.

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Re: Wie lange darf eine Lehrerin Sachen "beschlagnahmen"

Antwort von mamsje am 15.12.2011, 20:19 Uhr

Sie hat klar gesagt, dass M. die PP erst nach der dritten Stunde am Dienstag (also zum Ferienbeginn) wieder bekommt. Ich finde das übertrieben, es handelt sich um 8-jährige Kinder und es gab vorher keine Warnung. Es war überhaupt das allererste Mal, dass M. etwas zum Spielen in der Schule dabei hatte und wir hatten eigentlich die klare Abmachung: nur in der Pause und ansonsten bleibt die PP im Ranzen. Ich verstehe durchaus, dass die Lehrerin die PP konfisziert hat, sie hätte sie aber am Ende der Stunde wieder rausgeben können. Natürlich würde ich einen Brief sehr freundlich formulieren, M. HAT sich ja falsch verhalten und ich verstehe die Strafmassnahme schon. Aber meine Maus leidet... . Vor allem, weil ein älterer Freund ihr gesagt hat, dass er im letzten Schuljahr (!!!) auch mal was abgenommen bekommen hat und nie wieder zurück bekommen hat.

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Re: Wie lange darf eine Lehrerin Sachen "beschlagnahmen"

Antwort von montpelle am 15.12.2011, 20:23 Uhr

"Es war überhaupt das allererste Mal, dass M. etwas zum Spielen in der Schule dabei hatte"

Weißt du das sicher ?
Vielleicht war es eben nicht das erste Mal und deshalb behält die Lehrerin es länger.

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Re: Wie lange darf eine Lehrerin Sachen "beschlagnahmen"

Antwort von glückskinder am 15.12.2011, 20:26 Uhr

Ich bitte die Eltern es persönlich abzuholen.

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ich hab gestern auch meine erste "strafunterschrift" leisten müssen

Antwort von RM- am 15.12.2011, 20:29 Uhr

mein sohn hatte mir den sachverhalt eines streites geschildert er musste die klassenregel abschreiben + entschuldigungsbild malen-- ein paar andere daran beteiligten (vornehmlich mädels) brauchten "nur" bilder malen

(diese abgeschriebenen klassenregeln müssen von uns eltern unterschrieben werden und bei 3 unterschriften wird das kind von der nächsten aktivität ausgeschlossen)
ich rief gestern bei der lehrerin an (allerdings aus einem ganz anderen grund) und dabei kam auch dieses thema zur sprache- tjaaaaaa und dannnnn kam raus das mein kind mir ein sehr entscheidenes detail verschwiegen hat

hmmmm es war zwar im groben so wie er es mir geschldert hat-dennoch verschwieg er mir WARUM er z.b die klassenregel abschreiben musste

manchmal sind die dinge ein hauch anders als sie es erzählen

ich selbst wäre mir nicht sicher das jannik nichts "illegales" mit in die klasse nimmt- jede einzelne starwars karte ist eine zuviel aber kontrolliere ich jeden tag?? nö

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@montpelle

Antwort von mamsje am 15.12.2011, 20:29 Uhr

Ja, das weiß ich sicher.

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Re: Wie lange darf eine Lehrerin Sachen "beschlagnahmen"

Antwort von mamsje am 15.12.2011, 20:31 Uhr

naja, DAS ist wohl auch übertrieben. Die wenigsten Eltern opfern dafür einen Tag Urlaub... .

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Re: Wie lange darf eine Lehrerin Sachen "beschlagnahmen"

Antwort von montpelle am 15.12.2011, 20:35 Uhr

"DAS ist wohl auch übertrieben"

Finde ich nicht.

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Re: Wie lange darf eine Lehrerin Sachen "beschlagnahmen"

Antwort von Patti1977 am 15.12.2011, 20:40 Uhr

da müssen alle kinder mal durch und warum nicht auch sie? meiner hat ein halbes jahr seine geliebte fussballkartensammlung eingebüßt. pech gehabt, er wusste es, deine tochter sicher auch. wird garantiert nicht das erste mal sein und sie auch nicht die erste in der klasse. sie hat damit rechnen müssen.

ob sie das darf, wäre mir als mutter egal. ich möchte auch nicht bei einer veranstaltung, wo ich anderen was beibringen soll, dass die ihr handy raussuchen und bei fb posten oder ähnliches.

ich fänd so einen brief albern. vorallem muss sie dann für jeden eine ausnahme machen und dann ist das ganze überhaupt sinnlos. dann können sie spielzeugunterricht halten. tag für tag.

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Warum fragt deine Tochter nicht selber nach ihrem Spielzeug

Antwort von Rho am 15.12.2011, 20:41 Uhr

...und erinnert die Lehrerin daran, dass sie am letzten Tag ja gar keinen Unterricht mehr bei ihr hat? Hat sie keinen Mund zum Reden?

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patti--- lass mich raten-- match attax karten

Antwort von RM- am 15.12.2011, 20:42 Uhr

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richtig und soll ich was sagen, er hatte heute wieder welche im ranzen

Antwort von Patti1977 am 15.12.2011, 20:45 Uhr

pech gehabt, wenn sie bis februar wieder weg sind. aber ich kauf daher keine neuen, sind von seinem vater. dafür ist mir das geld zu schade.

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Re: hier och-allerdings hat er sich nicht erwischen lassen

Antwort von RM- am 15.12.2011, 20:46 Uhr

hmmmm aber es gab wirklich wochen da hab ich taschenkontrolle gemacht- und jedesmal wenn ich welche gefunden habe wurde eine karte aus dem stapel dauerhaft entfernt

und der stapel natürlich zuhause gelassen

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Re: Wie lange darf eine Lehrerin Sachen "beschlagnahmen"

Antwort von hgmeier am 15.12.2011, 21:10 Uhr

Wenn sie an dem Tag keinen Unterricht bei der Lehrkraft hat, dann wird sie wohl am letzten Schultag in der Pause mal am Lehrerzimmer anklopfen müssen bzw. nach der letzten Stunde dort auflaufen und ihr Spielzeug abholen. Wo ist das Problem?

Bei uns müssen die Eltern das Zeugs immer persönlich abholen.
Wie lange eine Lehrkraft Sachen wegnehmen kann ist aber wohl abhängig vom Bundesland .

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Re: Wie lange darf eine Lehrerin Sachen "beschlagnahmen"

Antwort von Minimonster am 15.12.2011, 21:33 Uhr

(So, ich habe telefoniert :-) bin's nochmal kurz...)
Also, ich müsste jetzt selbst nochmal nachschlagen/googeln, wie lange ein vertretbarer, erlaubter Zeitraum ist, um ein Spielzeug einzubehalten...
Dass man es erstmal "einziehen" darf, ist klar (und vermutlich wurde sie vorher auch schon - mehrfach?- mdl. verwarnt).
Ich gebe solche Sachen am Stundenende zurück bzw. sage es der KL, dass es am Tagesende wieder rausgegeben werden soll.

Bei teureren Sachen (Handys, bei uns aber Ausnahme) lassen wir das von den Eltern abholen, zumal dann ja oft auch ein Gespräch fällig ist. Über mehrere Tage behalten dürfen wir es, glaube ich aber, nicht - und es wäre auch nicht über die Schule versichert, wenn es wegkäme, sondern die LK müsste privat dafür haften.

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Re: Wie lange darf eine Lehrerin Sachen "beschlagnahmen"

Antwort von glückskinder am 15.12.2011, 21:37 Uhr

Wenn die Kinder trotz Verbot und Belehrung DS und andere Dinge mitbringen und damit im Unterricht spielen, sind sie weg. Die Eltern wissen drum und holen sie sich ab oder auch nicht. Zu den Ferien gebe ich alles wieder mit.
Urlaub müssen sie nicht nehmen...

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Re: Wie lange darf eine Lehrerin Sachen "beschlagnahmen"

Antwort von glückskinder am 15.12.2011, 21:39 Uhr

Bei meinem Sohn dürfen sie keine Handys und sonstiges mitbringen. Sieht der Lehrer eins, wird dieses eingesammelt und die Eltern müssen sie abholen. Du kannst dir sicher sein, und auch mein Sohn weiß dies, dass ich nicht so schnell den Weg zur Schule finden werde. Er muss schon etwas leiden.

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Hessen

Antwort von hgmeier am 15.12.2011, 21:40 Uhr

Regelung für Hessen (Zusammenfassung):

1. Kann weggenommen werde.
2. Soll i.d.R. am Ende des Schultages zurückgegeben werden.
3. Rückgabe kann bei Minderjährigen jedoch auch über die Eltern erfolgen.
4. Gegenstände mit besonderer Gefährdung dürfen nur an Eltern ausgegeben werden.

(s. auch § 64 - VO zur Gestaltung des Schulverhältnisses)

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Re: Wie lange darf eine Lehrerin Sachen "beschlagnahmen"

Antwort von mamsje am 15.12.2011, 21:52 Uhr

Ihr habt recht. Da muss sie jetzt durch und wenn sie es früher zurück haben will, soll sie es selbst mit der Lehrerin klären. Ich werde mich nicht einmischen.

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Re: Wie lange darf eine Lehrerin Sachen "beschlagnahmen"

Antwort von muddelkuddel am 15.12.2011, 21:56 Uhr

bei uns müssen handys etc. am anfang des schultages abgegeben werden (wir haben dafür eine kiste in der klasse stehen).

wird einer trotzdem erwischt,weil er nciht abgegeben hat, kann das teil von den eltern bei der schulleitung abgeholt werden...und bis die eltern zeit haben, bleibt das ding dort :-)

LG

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Re: Wie lange darf eine Lehrerin Sachen "beschlagnahmen"

Antwort von Ebba am 15.12.2011, 21:58 Uhr

Grds. dürfen Lehrer zB nach § 53 SchulG NRW Gegenstände wegnehmen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt. Sofern in einer Schulordnung vorgesehen ist, dass keine Spielsachen mit in die Schule gebracht werden oder im Unterrricht hervorgeholt werden dürfen, sicher auch dann, wenn das Kind den Unterricht stört, andere ablenkt u.ä, darf m.E. das Spielzeug weggenommen werden. Was die Dauer betrifft ist gem. § 53 SchulG, ebenso wie bei der Frage ob überhaupt weggenommen wied, wie bei jedem Verwaltungshandeln der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten.
Mir scheint der im vorliegenden Fall doch verletzt, zumindest dann, wenn deine Tochter erstmalig Spielzeug im Unterricht hervorgeholt hat u. auch im Hinblick auf ihr Alter. Vorausgesetzt, es war tats. so wie von dir geschildert hätte IMHO auch ein Einbehalten bis zum Unterrichtsende oder bis zum folgenden Tag gereicht.

Am Gymnasium meiner Tochter wird es so gehandhabt, dass während des Unterrichts benutzte bzw. nicht abgeschaltete Handys konfisziert und am Ende des Schultags beim Direktor wieder abgeholt werden können. Nach drei entsprechenden Vorfällen gibt's m.W. einen Brief an die Eltern. Aber, so weit sind wir noch nicht gekommen :-).

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welch Drama.........

Antwort von Butterflocke am 15.12.2011, 22:15 Uhr

Ich würde eine kurze Nachricht an die Lehrerin verfassen, mit der Bitte, das Ding wieder mitzugeben und dem Hinweis, dass die Angelegenheit mit Kind und Polly;-) besprochen wurde und beide garantiert nicht zu Wiederholungstätern werden.

Mit meinem Kind würde ich ein knackiges Wörtchen reden und ankündigen, dass ich mir im Falle eines erneuten Vorfalles die Mühe (Kontakt mit der Lehrerin aufzunehmen) sparen werde....
Dann ist es so wie es ist!
Aber wenn die Dame Ersttäterin war, würde ich ihr helfen. AUCH, weil ich die Maßnahme für unverhältnismäßig halte.

Ob die Lehrerin DARF oder nicht...., weiß ich leider nicht!

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Re: welch Drama.........

Antwort von tanja150784 am 16.12.2011, 5:52 Uhr

also bei uns ist es so ist man ersttäter
wird man verwarnt
beim 2 mal nimmts der lehrer ab, und bekommt am schulende wieder oder die eltern dürfen antanzen
wiederholungstäter dürfen bis ferien warten

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sehr lange wenns sein muss

Antwort von Christine70 am 16.12.2011, 6:28 Uhr

bei uns werden z. b. handys bis zum wochenende konfisziert. wenn es also montag weggenommen wurden, müssen es die eltern freitag um 13 uhr abholen. und ich finde das total ok !!

bei spielsachen ist es genauso. bei sohn in der 3. klasse wird das spielzeug sogar bis monatsende einbehalten.und auch da müssen die eltern das teil wieder abholen.

ich kann michj sogar dran erinnern, daß bei uns damals solche verbotenen gegenstände bis schuljahresende einbehalten wurden.

meinem sohn wurde auch schon was weggenommen, ein spielzeugflugzeug. und ich fand es korrekt von der klassenleiterin, dieses teil bis monatsende einzubehalten. strafe muss sein !!

die lehrer dürfen ja gar nix mehr, ohne daß die eltern gleich austicken. kann ich nur mit dem kopf schütteln.

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überleg mal was du von dir gibst !!

Antwort von Christine70 am 16.12.2011, 6:31 Uhr

mich wundert es nicht, daß manche kinder mit den lehrern machen können was sie wollen. haben sie ja eltern wie dich, die den lehrer am liebsten ALLE strafmaßnahmen verbieten wollen.

es hat noch keinem kind geschadet, wenn lehrer mal ein spielzeug für eine woche einbehalten. die kinder nehmen es dann mit sicherheit nicht mehr mit zur schule. also hätte die erziehungsmaßnahme gefruchtet.

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Re: sehr lange wenns sein muss

Antwort von Ebba am 16.12.2011, 8:02 Uhr

Ich finde es schlicht unverschämt und falsch die Eltern antanzen zu lassen um das Handy abzuholen. Für berufstätige Eltern kann das ein erhebliches Problem darstellen. Oder maßt sich die Schule an auch diese zu bestrafen? Informiert werden sollten sie selbstverständlich, zumindest wenn solches Fehlverhalten der Kinder häufiger vor kommt.
Und längeres Konfiszieren, naja. Ich möchte nicht die Erschütterung der Autofahrer erleben, wenn mal nach jeder missachteten Vorfahrt, nach jeder noch so kleinen Geschwindigkeitsüberschreitung für Tage oder gar Wochen der PKW eingezogen wird. ;-) Strafen müssen eben immer auch verhältnismäßig sein.

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bei uns in Ö/Region bis max. Unterrichtsende und die Lehrer müssen ...

Antwort von Alexa1978 am 16.12.2011, 8:28 Uhr

... die Sachen den Kindern aushändigen und dürfen dafür nicht die Eltern in die Schule zitieren (wenn keine Gefahr in Verzug ist).

Es ist nicht immer leicht ein Lehrer zu sein

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Re: sehr lange wenns sein muss

Antwort von Christine70 am 16.12.2011, 14:33 Uhr

die eltern sind freilich auch schuld, wenn ihr kind in der 4. klasse das handy im unterricht angeschaltet hat. wieso hat das kind überhaupt ein handy dabei?
die eltern müssen ihr kind aufklären, daß es nur im abgeschalteten zustand im schulranzen sein darf. also ist das schon sache der eltern

und wieso die eltern antanzen müssen? auch ganz logisch. weil dann das kind zuhause behaupten kann, der lehrer hat das handy nicht mehr rausgegeben.
ein handy ist nicht grad ein billiger gegenstand.
wie will der lehrer dann beweisen, daß er es dem kind zurückgegeben hat?

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Re: bei uns in Ö/Region bis max. Unterrichtsende und die Lehrer müssen ...

Antwort von Christine70 am 16.12.2011, 14:35 Uhr

lehrer dürfen ja gar nix mehr......

strafarbeiten? wenn die mama sagt, mein kind macht das nicht, was will der lehrer tun?
nachsitzen? dürfen sie auch nicht mehr verhängen
gegenstände einbehalten? weia, das ist ja diebstahl *ironie*

also, was dürfen die lehrer noch? mich wundert es nicht, daß die kinder den lehrern auf der nase rumtanzen.

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Re: sehr lange wenns sein muss

Antwort von Ebba am 16.12.2011, 17:54 Uhr

Nunja, gelegentlich geben Eltern ihren Kindern bewusst ein Handy mit in die Schule, weil sie dadurch das subjektive Gefühl haben ihr Kind wäre sicherer. Oder ein Kind fährt mit öffentlichen Verkehrsmitteln und besitzt das Handy um die Eltern über Verspätungen zu informieren oder, oder.
Es geht die Schule IMHO Nullkommanix an, ob ein Schüler ein Handy besitzt und warum und ob das nun im Einzelfall Sinn macht oder keinen. Die Schule kann vorgeben, dass das Handy im Unterricht oder auf dem Schulgelände ausgeschaltet zu sein hat. Jedoch ist das eine Schulordnung und so nicht an jeder Schule üblich und daher IMHO zunächst einmal Sache der Schule die Kinder darauf hinzuweisen. Möglicherweise sind den Eltern diese Schulinterna gar nicht bekannt. Zudem mag sich, bei der Auswahl der Sanktionen der ein oder andere Lehrer mal an die eigene Nase fassen und überlegen, wie oft er schon schlicht vergessen hat bei einem Vortrag, Konzert, Kinobesuch sein Handy abzuschalten. Und in der Grundschule hat er es mit recht jungen Kindern zu tun, die sicherlich auch nicht immer an alles denken und vielleicht auch die Benimmregeln rund ums Handy erst noch verinnerlichen müssen.

Und zu guter Letzt, du scheintst ja Kinder für eine ziemlich verlogene Bände zu halten, wenn du davon ausgehst, dass es sinnvoll ist immer alle Eltern zur Abholung antanzen lassen zu müssen um dem vorzubeugen, dass Kinder behaupten es sei ihnen niemals zurückgegeben worden.
Ich halte eine solche Lüge eher für die große Ausnahme und die Prozedur, dass Eltern das Handy holen müssen für vollkommen unverhältnismäßig. Zudem kann sich der Lehrer zu Absicherung ja auch vom Kind die Herausgabe quittieren lassen. Das Grundschulkind will ich sehen, dass dann noch lügt und dazu behauptet der Lehrer habe die Unterschrift auf der Quittung wohl gefälscht.

Und nur am Rande, meine Tochter hat in der Grundschule kein Handy besessen, sie nimmt ihr Handy auch jetzt in aller Regel nicht mit in die Schule und es ist noch niemals irgendetwas konfisziert worden, was meiner Tochter gehört. Ich schreibe also ohne jegliche persönliche Betroffenheit.

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Re: bei uns in Ö/Region bis max. Unterrichtsende und die Lehrer müssen ...

Antwort von Ebba am 16.12.2011, 18:01 Uhr

Lehrern stehen eine Menge legitime erzieherische Maßnahmen und der Schule Ordnungsmaßnahmen zur Verfügung. Da muss man nur mal in die diversen Schulgesetze gucken. Wenn die nach Recht und Gesetz angewendet werden mag das den Eltern im Einzelfall nicht gefallen, aber sie werden es hinnehmen müssen.
Interessanter Weise scheinen sich Lehrer und Schulen aber oft zu scheuen gerade bei gravierenderen Vorfällen auf diese Maßnahmen zurückzugreifen u. die Eskalationsstufen durchzuexerzieren.

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Re: sehr lange wenns sein muss

Antwort von Luni2701 am 16.12.2011, 23:33 Uhr

also erstmal finde ich das nun soooo schlimm nicht, ferien sind ja schon bald und ich denke dass deine tochter auch selbst zur lehrerin gehen könnte. Wenn de Lehrer nun gar nichts mehr dürfen, ja wie sollen sie sich denn durchsetzen???

Aber mal zum thema handy. Meiin Sohn (4. schuljahr) hat immer sen handy dabei und mein mittlerer (7) wird ab nächstes Jahr wenn der große die schule wechselt auch immer ein handy mithaben. Und zwar aus dem ganz einfachen Grund, dass sie Buskinder sind und mich irgendwie erreichen müssen falls mal was sein sollte. Mein großer hats schon öfter mal gebraucht. Allerdings weiß er dass das handy in seinem ranzen zu bleben hat und auch aus bleibt und nur dann angeschaltet wrd, wenn er es auch braucht, allein schon weil keiner wissen soll dass er eins mit hat um auch einem diebstahl vorzubeugen. Meine hand würd ich allerdings nicht dafür ins feuer legen, dass er es nie mal rausholt, auch wenn er es nicht darf. Und nein ich wäre in dem fall auch nicht damit einverstanden, dass das handy bis zu den Ferien weg ist, einfach weil er es hier auf dem Dorf mit den "tollen" busverbindungen manchmal braucht. Bis zum schulende natürlich. Alles andere dürfte sie meinetwegen bis zu den sommerferien behalten. STrafe muss sein. Fakt st, die sachen haben im unterricht bzw. in der schule nichts zu suchen und wenn sie rausgeholt werden, sind sie halt weg. Ja so ist das eben, da müssen sie durch. Je härter die strafe dort ist, desto eher kapperen sie es und machen es niicht nochmal.

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Re: sehr lange wenns sein muss

Antwort von Caipiranha am 17.12.2011, 9:25 Uhr

Nun, würdest Du sie verklagen, hättest Du sicher Erfolg.

Und würde meinem Kind jemand etwas "bis zu den Ferien" wegnehmen, hätte Der-/Diejenige damit sicher keinen Erfolg.

Der Kram gehört dem Kind. Daß er im Unterricht nichts zu suchen hat ist das eine, dem Kind etwas kindisch wegnzunehmen das andere.

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