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Geschrieben von Pamo am 02.04.2021, 10:38 Uhr

Wenn grundsätzlich Abschiebungsgründe vorliegen,

Das ist für Frauen eigentlich "leichter". Wichtige Voraussetzung: Unverheiratet sein. Dann schwanger werden und einen deutschen Vater für das Kind vorweisen. Stichwort "deutsches Kind".
Es gab/gibt Hotspots, wo deutsche Väter gegen Gebühr gefunden werden können, die bereit sind, das Kind vorgeburtlich anzuerkennen.

 
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