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Geschrieben von JoVi66 am 11.04.2006, 2:13 Uhr

Was habt ihr für ein Glück, dass ich noch wach bin, also:...

Die rechtliche Situation ist folgende: jeder zurechnungsfähige Mensch ( den es gibt auch Sterilisationen bei geistig Behinderten, die die Einwilligung eines Vormundes erfordert) hat das Recht auf eine Sterilisation. In der Regel habe ich es erlebt, dass die Männer wollten, dass die Urologen ihre Frauen mitaufklären und umgekehrt, dass die Frauen auch gerne wollten, dass die Ehegatten informiert werden, durch den behandelnden Arzt. Lässt sich ein Ehepartner sterilisieren und erbitet nicht ausdrücklich ein Gespräch mit dem Ehepartner ist das ein Bruch der ärztlichen Schweigepflicht, ob Mann, ob Frau.

$ 5.1 Erfordernis der Einwilligung

Die Sterilisation als schwerer unwiderruflicher Eingriff in die Persönlichkeit eines Menschen ist nach übereinstimmender Rechtsauffassung nur statthaft, wenn sie mit der Einwilligung der betroffenen Personen erfolgt. Diese Einwilligung ist wiederum rechtlich nur gültig, wenn sie aufgrund einer umfassenden (ärztlichen) Aufklärung über die Tragweite des Eingriffs abgegeben wird und wenn die betroffene Person selber auch urteilsfähig ist, d.h. das Problem in seiner ganzen Tragweite zu verstehen vermag. D.h. Es ist nur die Einwilligung des Patienten/in notwendig und geboten.
Grüße Johanna

P.S.: Alle Männer, die bei uns sterilisiert wurden, wollten ihre Partnerinnen auch informiert haben, da die meisten Männer es sowieso nur in Absprache mit der Partnerin vornehmen ließen ( z.B. Unverträglichkeit der Pille der Frau etc).

 
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