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Geschrieben von Claudia36 am 20.05.2010, 10:22 Uhr

Warum hast du nicht den Vater den Umgang sofort untersagt?

Also wenn der Vater auf Bewährung ist weil er das Kind geschlagen hat.....dann ist das Schlagen sicher nicht nur ein Mal vorgekommen.
Bei sowas hätte ich sofort den Umgang mit dem Kind untersagt....und da hätten 1000 Androhungen oder sonstwas kommen können....nein das Kind bekommt keinen Umgang mit dem Straftäter.
Meine Tochter wurde von meinem Ex missbraucht....als wir das herausgefunden hatten.....bekam er nie!!! wieder Umgang mit den Kindern!
Er hat es versucht mit Anwalt usw....aber wir haben immer abgeblockt....
Nei wieder müssen meine Töchter diesen Mann begegnen!

Wer hat das Sorgerecht und ABR?
Wenn du alleiniges Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hast....dann kannst du mit dem Kind 500km weiter weg ziehen...und mußt nicht mal deine Adresse dem Vater mitteilen.....

Ich würde mich an deiner Stelle hier auch nicht abwimmeln lassen....du willst dein Kind nicht alleine mit Pädagogin lassen...( gut darüber kann man geteilter Meinung sein) aber du willst dein Kind nicht alleine mit Pädagogin und vater lassen....- das ist dein gutes Recht...und darauf würde ich bestehen das du dabei sein kannst- ansonsten kommt dieser begleitete Umgang nicht zustande- Punkt!
Lass dich nicht unterkriegen....du bist hier im recht und nicht Bittsteller!
Es geht um ein 3 jähriges Kind was Angst vor dem Vater hat, da er zugeschlagen hat....( und wenn er verurteilt wurde handelt es sich sicher nicht nur um eine Ohrfeige)
LG
Claudia

 
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