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Geschrieben von petra914 am 20.05.2010, 8:45 Uhr

Umgang Begleitet

Nein ich war dumm ! Ich wußte nicht das man den Umgang verweigern kann bzw sagen darf das ich das nicht möchte ! Ja sie kenne die Vorgeschichte.Das Jugendamt schrieb schriftlich das Gericht das sie es nicht befürworten einen Umgang zu machen ohne ein Gutachten zuvor vom Vater zu erstellen.Darauf habe ich aber nicht bestanden. Ist meinerseits viel schief gelaufen auch daher weil ich damale keinen guten Berater hatte.Ja Bewährungsstrafe erhielt er wegen Körperverltzung gegenüber dem Kind. Möchte aber nicht mehr darauf eingehen.Aber darum geht es nicht mein kind ist gerade mal 3 Jahre alt. Und meiner Meinung ist die Mutter das wichtigste für Sie. Ich kann mein Kind doch nicht alleine lassen (vor der Tür okay ) aber mein Kind muß doch die Sicherheit haben das sie immer zu Mama kommen kann.

 
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