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Geschrieben von Soie am 17.04.2013, 20:04 Uhr

Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre § 195

Es ist natürlich ärgerlich, aber ich hatte den Fall auch schon mal. Da konnten die Beträge wegen einem Fehler im Rechnungssystem nicht in Rechnung gestellt werden.

Ich glaub in solchen Fällen kann man auch nach einer zinslosen Ratenzahlung fragen, das du nicht die gesamte Summe in einem bezahlen musst.

P.S. Ich bekam im Januar 2013 eine Zahlungsaufforderung über 593 Euro von meiner Krankenkasse da sie mir 2009 !! Beträge doppelt überwiesen hatten. Und ich bekam keinen Anruf vorher. Hab erstmal die alten Beleg und Kontoauszüge rausgesucht ob das wirklich stimmt. Leider hatten sie Recht.

 
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