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Geschrieben von Regenwolke am 17.04.2013, 9:40 Uhr

In Bewerbung Elternzeit erwähnen?

Ich bewerbe mich ja momentan aus der Elternzeit heraus...schreibe also...

Bis zur Elternzeit, in der ich mich seit 2012 befinde, habe ich ....

Sollte man das weglassen? Oder eben ehrlich angeben das man momentan nicht arbeitet? Wenn man zum VG eingeladen wird wird man (ich zumindest) gefragt wie alt meine Kinder sind und dann sagen das man daheim ist ist auch doof oder? Wie handhabt Ihr das, wenn ihr den Job wechseln wollt aus der EZ heraus?
LG

 
4 Antworten:

Re: In Bewerbung Elternzeit erwähnen?

Antwort von shinead am 17.04.2013, 10:49 Uhr

Ich hatte es damals erwähnt.

Ich bin der Meinung, dass ehrlich einfach am längsten währt. Was nutzt es Dir, bei einem kinderunfreundlichen Unternehmen zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden und danach dann aussortiert zu werden.

Schreib' rein, dass Du Dich gerade in Elternzeit befindest. Nicht im Lebenslauf, sondern im Anschreiben. Die genaue Länge (seit 2012) kann der potentiell neue Arbeitgeber dann erfragen.
Die gesicherte und ggf. flexible Betreuung der/des Kindes/r würde ich ebenfalls schon im Anschreiben erwähnen.

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Entschuldige mal, aber DAS ist ein selten dummer Rat!

Antwort von lastunicorn am 17.04.2013, 18:38 Uhr

Hast du etwa jeden einzelnen Erholungsurlaub oder jede Krankheit - wäre in etwa die gleiche Wertigkeit - ganz ehrlich in jeder Bewerbung angegeben? Wohl kaum... Elternzeit ist NICHTS, was angeben werden muss und sollte. Auch im Gespräch ist das eine nicht zulässige Frage, die der AG nicht "wahrheitsgemäß" beantwortet bekommen muss. Beruflich ist beruflich und privat ist privat. Wenn es darum ginge, die gesundheitliche Dispositition in einer Bewerbung zu erwähnen, würden Alle "auf garkeinen Fall" schreien... aber Kinder und die Elternzeit auszulassen, wird hier immer als ehrenrührige Lüge abgelehnt.

Ehrlich wärt am Längsten ist ein Spruch... mehr nicht.

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Re: In Bewerbung Elternzeit erwähnen?

Antwort von dieKatja am 17.04.2013, 20:38 Uhr

ICH bin der Meinung das es mit in den Lebenslaug gehört, denn der soll ja schließlich "lückenlos" sein.... und ich denke dein neuer Arbeitgeber wird sich schon fragen was du wohl seid 2012 machst....

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Elternzeit hebt doch ein Beschäftigungsverhältnis nicht auf, wenn weder

Antwort von lastunicorn am 17.04.2013, 21:39 Uhr

AN noch AG dieses aufgekündigt haben oder kein in diesem befristeter Vertrag ausgelaufen ist. Somit wäre eine in Elternzeit befindlich ANin lediglich in einer Art Sonderurlaub. Und das gehört auch in einem lückenlosen Lebenslauf nicht aufgezählt.

Es nimmt doch niemand einer Mutter ihren Stolz auf ihre Kinder, wenn diese nicht in einer Bewerbung erwähnt werden müssen. Seltsam, dass Männer nicht einmal auf die Idee kommen, in einer ähnlichen Konstellation ihre Elternzeit zu erwähnen. Da ist sie meist ganz klar als Urlaub betrachtet...

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