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Geschrieben von Johanna3 am 14.06.2022, 16:48 Uhr

Und ganz so eindeutig dürfte auch die (deutsche) Rechtssprechung nicht sein

Ach ja? War das "scheinbar" so? Klar, wer sich so einigen will, kann das tun. Mieter können sogar zustimmen, sich Wasser am Brunnen zu holen und das Klo der Tankstelle zu nutzen.

Die weiteren Ausführungen zu dem Urteil hast du dann offenbar nicht gelesen. Da steht nämlich drin, dass in dem Fall der Anspruch auf eine Ersatzunterkunft besteht, da eine tagelange Unnutzbarkeit der Dusche als unzumutbar gilt. Wenngleich nicht jede Pension/ Hotel o.ä. ein eigenes Bad zur Verfügung stellt, so steht doch beinahe jederzeit eines zur Verfügung.

Nicht jeder möchte die Wohnung der Nachbarn überhaupt betreten. Dass man zum Duschen bei den Nachbarn "gezwungen" werden kann, möchte ich doch sehr bezweifeln. Geschweige denn "Duschzeiten" mit ihnen zu timen, damit sie auch zu Hause sind. Oder dazu nötigen, einen Schlüssel herauszurücken.

 
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