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Geschrieben von Lavendel79 am 12.06.2022, 13:59 Uhr

Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Die Frage ist eben, ob die Wohnung noch bewohnbar ist oder nicht.
Nur bei absolut unbewohnbaren Wohnungen ist der Vermieter verpflichtet, eine adäquate Ersatzunterkunft zu finanzieren (drum kümmern muss sich aber der Mieter und die Kosten dürfen 100%der Mietkosten nicht überschreiten)

Da kann in so einem Fall schon gestritten werden, wobei ich ein Camping-Klo als Alternative als ok sehen würde, zumal als Einzelperson. Was anderes wäre, wenn eine Großfamilie betroffen wäre.
Da das Wasser in der Küche ja funktionieren wird, hat sie zum Waschen für 2,5 Wochen ja auch eine Alternative.
Sie kann das ja mal höflich beim Vermieter ansprechen, ob die Versicherung den Schaden vezahlt und sich nicht auch noch an einem günstigen Hotel-Aufenthalt beteiligen würde. Oder sie versucht, eine Mietminderung zu erreichen.
Oder sie zieht zu Euch/einer Freundin in der Zeit oder macht ein paar Tage Urlaub irgendwo.
Ärgerlich, klar. Aber das ist ein Rohrbruch eben. Egal ob Mieter oder Vermieter.

 
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