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Geschrieben von Sille74 am 13.06.2022, 9:01 Uhr

Und ganz so eindeutig dürfte auch die (deutsche) Rechtssprechung nicht sein

Natürlich nicht. Eindeutig ist es im juristischen Bereich ja oft, wenn nicht sogar meistens nicht.

In Deinem Link geht es übrigens um die zur Verfügung Stellung einer Ersatzwohnung. Das dürfte in der Tat nicht durchsetzbar sein. Das kann ein Vermieter ja oft gar nicht leisten. Aber u.U. muss er eine - natürlich angemessene - Unterkunft bezahlen. Steht glaub sogar auch in Deinem Link...

 
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