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Geschrieben von Zwergenalarm am 13.06.2022, 8:45 Uhr

Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Sh. Gerichtsurteil in meinem link an Sille weiter unten. Ganz so eindeutig scheint die Rechtslage demnach nicht zu sein. Insbesondere bei kurzer Dauer der Unbewohnbarkeit. Aber wenn du das in deinem Fall freiwillig so lösen würdest, dann ehrt Dich das, kann aber nicht von vorneherein eine Anspruchshaltung an den Vermieter sein.

 
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