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Geschrieben von BoPsh am 12.06.2022, 10:54 Uhr

Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Guten Morgen,

folgende Frage: wir haben eine Verwandte, alleinstehend, wohnt zur Miete in einer 2Zimmerwohnung, im Haus leben insgesamt 12 Mietparteien.

Aufgrund eines Rohrbruchs wird der Vermieter in allen 4 Wohnungen die mittig liegen das komplette Badezimmer/Klo neu machen müssen.

Dauer der Arbeiten, laut Vermieter, 2,5-3 Wochen.

In diesem Zeitraum wird man das Bad sowie die Toilette nicht benutzen können.

Der Vermieter stellt den Betroffenen pro Wohnung je ein …..Campingklo.

Und das war’s.

Das darf er doch nicht machen, oder?

Noch kam der Tipp: dann waschen Sie sich/ gehen Sie zur Toilette zu den nicht betroffenen Nachbarn. Wie soll das denn gehen? Und Nachts?

Muss der Vermieter in diesem Fall nicht für eine Unterkunft für die Mieter sorgen?

LG

 
214 Antworten:

Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von MaCaMa am 12.06.2022, 12:22 Uhr

Der Vermieter hat den Rohrschaden ja nicht verursacht und ebenso wenig Lust eine Badsanierung durchzuziehen, wie die Mieter auf ein kurzfristiges Leben ohne Bad.
Die Aktion ist auch noch spontan entstanden und nicht geplant gewesen, aufschiebbar ist der Zustand auch nicht.

Blöd ist die Situation natürlich schon, aber das kann Dir auch im Eigenheim passieren, da stellt auch keiner etwas, was auch?

Mietminderung wäre bestimmt denkbar, ansonsten Schwimmbad, Verwandte, Freunde...

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Okypete am 12.06.2022, 12:33 Uhr

Lade Sie die beiden Wochen zu dir ein und gut. Deswegen ist Vermiter sein echt blöd . Alle wollen wollen wollen und subd nur am meckern

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Neverland am 12.06.2022, 12:34 Uhr

Nein muss er nicht. Er hat ja für Ersatz gesorgt. Mit 2,5-3 Wochen wäre das auch ein absehbarer und kurzer Zeitraum. Evtl kann sie noch die Miete mindern. Zur aktuellen Jahreszeit wäre sie auch noch verhältnismäßig günstig dabei, da Duschen ja zB im Schwimmbad möglich wäre.

Ist blöde, aber was soll man bei einem Wasserrohrbruch und entsprechenden Renovierung anderes machen? Will sie abwarten bis ihre Wohnung schimmelt weil das Wasser immer weiter ins Mauerwerk läuft?

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Neverland am 12.06.2022, 12:36 Uhr

Mein Gedanke, solche Mieter will man wirklich nicht haben. Der Vermieter hat noch richtig Glück das er so schnell Handwerker bekommen hat und das es jetzt im Sommer passiert. Im Winter wäre das richtig übel.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von wickiefan am 12.06.2022, 12:41 Uhr

Er soll eine Ersatzunterkunft bereit stellen??Womöglich noch ein Hotel bezahlen.. Also bei manchem Mieteranspruchsdenken kann man manchmal nur den Kopf schütteln .. er sorgt für Ersatz in Form einer Campingtoilette, und ansonsten ist mal ein bisschen Flexibilität und Kompromissbereitschaft für diesen begrenzten Zeitraum gefragt.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Itzy am 12.06.2022, 12:50 Uhr

Ein Campingklo ist doch eine gute Lösung. Waschen geht in der Küche, klar Duschen ist blöd. Aber ich würde sagen für 2-3 Wochen machbar.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von pauline-maus am 12.06.2022, 13:30 Uhr

im falle der vermieter würde nicht vermieten und selber dort wohnen würde es ihn auch so treffen .
das sind dinge die nun mal passieren ,ohne dass man dann eine schuldfrage und noch weniger eine entschädigung klären muss.
mit etwas verständniss klappt es am besten, gerade wenn man dort noch weiter wohnen will und bei zukünftigen havarien nicht den ( verständlichen )unmut des vermieters zwecks vorangegangene diskrepanzen spüren möchte.

ich weiß gar nicht wo der irrglaube immer herkommt, vermieter seien millionäre, die sich mal eben so eine ersatzwohnung für mieter leisten können ,zusätzlich zu den horrenden kosten einer grösseren reparatur

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Lavendel79 am 12.06.2022, 13:59 Uhr

Die Frage ist eben, ob die Wohnung noch bewohnbar ist oder nicht.
Nur bei absolut unbewohnbaren Wohnungen ist der Vermieter verpflichtet, eine adäquate Ersatzunterkunft zu finanzieren (drum kümmern muss sich aber der Mieter und die Kosten dürfen 100%der Mietkosten nicht überschreiten)

Da kann in so einem Fall schon gestritten werden, wobei ich ein Camping-Klo als Alternative als ok sehen würde, zumal als Einzelperson. Was anderes wäre, wenn eine Großfamilie betroffen wäre.
Da das Wasser in der Küche ja funktionieren wird, hat sie zum Waschen für 2,5 Wochen ja auch eine Alternative.
Sie kann das ja mal höflich beim Vermieter ansprechen, ob die Versicherung den Schaden vezahlt und sich nicht auch noch an einem günstigen Hotel-Aufenthalt beteiligen würde. Oder sie versucht, eine Mietminderung zu erreichen.
Oder sie zieht zu Euch/einer Freundin in der Zeit oder macht ein paar Tage Urlaub irgendwo.
Ärgerlich, klar. Aber das ist ein Rohrbruch eben. Egal ob Mieter oder Vermieter.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Silvia3 am 12.06.2022, 14:17 Uhr

Nein, der Vemieter ist nicht verpflichtet, eine Ersatzunterkunft zu stellen oder zu zahlen, es sein denn, er hat schuldhaft gehandelt.

Die Bekannte ist jedoch zur Mietminderung berechtigt.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von alba75 am 12.06.2022, 14:44 Uhr

Ich verstehe den Ärger, gerade für ältere Menschen, wenn sie, vor allem Nachts, keine Toilette haben.
Aber was soll der Vermieter machen? Der Schaden muss behoben werden, ich denke, da muss leider jeder für sich seine Lösung finden. Kinder kann man vielleicht, falls vorhanden, bei Verwandten unterbringen, zumindest für ein paar Tage. Oder man fragt Freunde, ob man in der Zeit dort mal duschen darf. Ich würde dies einer Freundin nicht verwehren, auch wenn es natürlich eine doofe Situation ist.
Über eine Mietminderung in der Zeit lässt sich eventuell verhandeln, kenne mich da jetzt aber nicht aus.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Lusiana am 12.06.2022, 15:59 Uhr

Ein bisschen weg vom Thema: Was mich bisher immer vom Camping abgehalten hat, war die Campingtoilette nach einer solchen Aktion hätte ich die Hemmung wohl nicht mehr
Aber wo leeren sie dann wohl die Toilette?

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Sonnenblume. am 12.06.2022, 16:01 Uhr

Bei einer Freundin war vor ein paar Jahren ein Wasserschaden in der Mietwohnung. Die Dusche musste neu gemacht werden und war dadurch eine Weile nicht benutzbar. Das Klo konnte sie nutzen. Sie ist abwechselnd zu ihren Verwandten und zu mir und anderen Freunden zum Duschen gegangen. Katzenwäsche konnte sie in der Küche machen. Es gab eine Mietminderung.

Es gibt doch den mieterschutzverein oder so ähnlich. Da könnte sich deine Verwandte mal schlau machen wie ihre rechte aussehen. Aber ich gehe nicht davon aus, das eine andere Wohnung oder Hotelzimmer für den Übergang gestellt werden muss.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Johanna3 am 12.06.2022, 18:13 Uhr

Dixieklo? Zu den nicht betroffenen Nachbarn auf die Toilette gehen? Never. Ich würde mir einen Anwalt nehmen. In vergleichbaren Fällen musste in dieser Zeit keine Miete gezahlt, dafür aber eine angemessene Unterkunft besorgt- und teilweise auch Schadensersatz gezahlt werden.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Zwergenalarm am 12.06.2022, 18:47 Uhr

Das sind Miettoiletten, die von den Firmen entsprechend gewartet werden, sprich abgeholt, gereinigt und erneuert. Wie bei jedem Zeltfest oder Baustelle auch.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Zwergenalarm am 12.06.2022, 18:50 Uhr

Dass ausgerechnet du so handeln würdest passt jetzt schon zum Gesamtbild, das du hier vermittelst.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Johanna3 am 12.06.2022, 18:55 Uhr

Ich hindere ja niemanden daran auf einer Baustelle zu hausen. Als Vermieterin käme es mir auch nicht in den Sinn, dies meinen Mietern zuzumuten.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Zwergenalarm am 12.06.2022, 19:00 Uhr

Bist du denn Vermieterin?

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Kampfgnom27 am 12.06.2022, 19:19 Uhr

Es gibt überall bekloppre Menschen . Hoffen wir dass du nie in die Situation kommst so leben zu müssen.

Bei uns hier würdest du wahrscheinlich einen Herzinfarkt bekommen, es geht leben seit 2 Jahren auf einer Baustelle

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Pamo am 12.06.2022, 19:32 Uhr

Bei 2-3 Wochen ohne Badezimmer gehe ich davon aus, dass der Vermieter entweder eine Ersatzwohnung zur Verfügung stellen oder sich an Hotelkosten zu beteiligen hat. Man kann doch einer Familie nicht 18 Tage ohne Duschmöglichkeit nur ein Campingklo zumuten.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/badsanierung-umzug-ins-hotel-auf-kosten-des-vermieters_085533.html

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Neverland am 12.06.2022, 19:41 Uhr

Ich glaube die Frage beantwortet sich von selbst. Sonst hätte sie Ahnung von der Gesetzeslage. Sollte sie jedenfalls.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Neverland am 12.06.2022, 19:44 Uhr

Doch kann man. Wasser gibt es in der Küche. Ausser zu den Zeiten wo es abgestellt werden muss weil an dee hauptleitung gearbeitet wird für ein Ersatzklo hat der Vermieter gesorgt. Damit ist nichts.mit Ersatzwohnung.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Pamo am 12.06.2022, 20:14 Uhr

Ich denke, ich würde den Mieterverein oder einen Fachanwalt fragen.
Wir haben eine große, teure Mietwohnung mit 2 Bädern und 2 Klos. Ein Campingklo ohne Duschmöglichkeit würde mich sehr stören. Ich hasse Camping, das ist mir zu unkomfortabel.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von cube am 12.06.2022, 20:19 Uhr

Warum eine Unterkunft? Die Wohnung ist doch nicht unbewohnbar.
Hatten meine Schwiegis letztes Jahr - Bad musste komplett neu gemacht werden (Eigentum). Dixi-Klo im Garten, Duschen im Fitnessstudio und/bei den Nachbarn. Das ganze hat 4 Wochen gedauert (Altbau, alles Leitungen neu). Passiert - aber der Vermieter muss sicher nicht für diese notwendigen Arbeiten ein Hotel bezahlen. Sorry, aber da muss man halt mal 2-3 Wochen etwas flexibler sein und eben mal Schwimmen gehen oder den Waschlappen zur Hand nehmen.
Oder: Urlaub machen in der Zeit wenn möglich.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Lusiana am 12.06.2022, 20:23 Uhr

Also Dixiklos

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Pamo am 12.06.2022, 20:26 Uhr

Auch dieses Urteil bestätigt, dass dies unzumutbar ist.

https://www.anwalt-anger-jena.de/blog/mietrecht/hotelunterbringung-269044/

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Pamo am 12.06.2022, 20:35 Uhr

Weißt du, für Eigentum bringt man viele Opfer. Sie haben eben darauf verzichtet, sich selber zumutbar unterzubringen und haben bewusst den abenteuerlichen Weg des Verzichts gewählt.

Die Mieter dürfen das natürlich auch, vielleicht gibt es nebenan ein Schwimmbad und es macht ihnen nichts aus, zu viert, teils mit MDI, so ein Campingklo zu nutzen. Aber das kann ein Vermieter nicht voraussetzen, das wäre schon herausragend cool und nett.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Johanna3 am 12.06.2022, 20:37 Uhr

Ja.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Feuerschweifin am 12.06.2022, 20:43 Uhr

Ich lese gespannt mit und finde es total interessant, welch unterschiedliche Rechtsauffassungen hier vertreten werden und dass jede Seite überzeugt davon ist, dass sie juristisch Recht hat. Ich selbst weiß auch nicht, wie das juristisch ist.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Zwergenalarm am 12.06.2022, 20:58 Uhr

Wieviel Sterne würdest du dann im Ernstfall deinen Mietern für wie lange zugestehen?
Würdest du dann die Miete weiter kassieren? Bist du dagegen versichert oder müsstest du das aus der Privatschatulle bezahlen?
Was, wenn den Mietern der Ersatzgegenstand nicht passt, weil unzumutbarer Weg zur Arbeit/Schule/Kiga whatever (zu kleine oder gar keine Küche…..) Ist ein Dauerparkticket in einer Innenstadtlage inkludiert?
Wer übernimmt allfällige Rechtsanwaltskosten?
Machst du das alles, auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, aber von den Mietern verlangt wird? Dann zahlt das nämlich keine Versicherung……

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Zwergenalarm am 12.06.2022, 21:00 Uhr

Ich weiß es auch nicht, daher meine nachhaltigen Fragen an Johanna. Wie weit geht man als Vermieter?
Bei uns bin ich ziemlich sicher, dass der Weg zu einer Ersatzwohnung ein langer wäre.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Pamo am 12.06.2022, 21:02 Uhr

Nach dem was ich gelesen habe, ist es Aufgabe des Mieters, selber die Ersatzwohnung bzw Hotel zu suchen und auszuwählen. Der Vermieter beteiligt sich an den Kosten, er muss kein Sternehotel bereitstellen oder gar bezahlen. Eine Pension mit eigenem Bad ist sicherlich ausreichend.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Zwergenalarm am 12.06.2022, 21:03 Uhr

Davon gehe ich mal aus…….oder ein Wc/Duschcontainer. Das würde ich hinstellen.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Zwergenalarm am 12.06.2022, 21:08 Uhr

Spannendes Thema jedenfalls……mir wär‘s egal. Es kommt der Zeitpunkt, da brauche auch ich mal wieder was vom Vermieter.

Im Ernstfall hätte ich genügend Freunde die mir und meinen Kindern Asyl gewähren. Aber ich möchte nicht mein ganzes Privatleben für 3 Wochen einer Handwerkerpartie zugänglich machen, da würde ich eher den Duschcontainer/Dixieklo wählen.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Silvia3 am 12.06.2022, 21:13 Uhr

Würdest du wirklich?
Bei angenommenen 100 € pro Nacht sind das 2100 € für diesen Zeitraum. Wenn die Kaltmiete 700 € beträgt, sind das 3 Monatsmieten.

Wenn du als Vermieter so kalkulierst, wird deine Immobilie bald zum Minusgeschäft. Das ersetzt dir nämlich keine Versicherung, weil du gesetzlich dazu nicht verpflichtet bist. Gerichte setzen für ein nicht benutzbares Badezimmer 10 bis 25 % Mietminderung an, also ein Bruchteil von dem, was ein Hotel kosten würde.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Pamo am 12.06.2022, 21:22 Uhr

Du meinst, es könnte den Vermieter vergrätzen, wenn ich ins Hotel gehe? Es würde mich sehr wundern, wenn er den Mietern seiner Wohnungen gehobener Qualität zu fettem Preis ein Campingklo ohne Dusche zumuten würde.

Insgesamt bin ich eine sehr nette Mieterin und mache keinen Stress, wenn es nur um Optik geht. Anfang des Jahres ist zum zweiten Mal der elektrische Rolladen nach vorne raus abgerissen und blieb verkantet stecken. 6 Wochen habe ich klaglos auf den langzeitverreisten Handwerker gewartet. Aber kein funktionsfähiges Bad?!

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Glückskind1709 am 12.06.2022, 21:23 Uhr

Wenn es Arbeiten sind die die ein Versicherungsfall ( Vermieterversicherung ) sind und die schadensregulierer die Arbeiten als erforderlich ansehen und ein Bewohnen als unzumutbar sehen hat der Mieter Anrecht auf eine Ersatzwohnung / Hotel.
Für diese Kosten kommt dann aber nicht die Versicherung des Vermieters auf, sondern die eigene Hausrat Versicherung. Man muss aber gucken, welchen Tagessatz man versichert hat.
Wir hatten den Fall mal, der Mieter hatte aber nur einen Tagessatz von 20 € versichert, dafür gibt es kein Hotel. Der ist dann zu Verwandten.
War übrigens auch das Bad betroffen.
Der Vermieter muss nicht selbst für Ersatz sorgen.
Daher sollte man gucken, wie wann versichert ist.
Bis zu dem Zeitpunkt wusste ich das gar nicht,

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Zwergenalarm am 12.06.2022, 21:30 Uhr

Es geht ja nicht darum, dass ich den Vermieter vergrätze…….das ist ein schlichtes Geben und Nehmen bei etwas wofür niemand etwas kann.
Das mit dem Hotel hat für mich so den Beigeschmack von fordern à la „was steht mir zu“. Weiter unten hat es Glückskind übrigens eh ganz gut erklärt, scheint offensichtlich in die Versicherungsleistung des Mieters zu fallen.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Johanna3 am 12.06.2022, 21:37 Uhr

Sachlicher geht es nicht? Ich würde schauen, dass die Übergangslösung in etwa dem entspricht, was das Mietobjekt bietet.

"Würdest du dann die Miete weiter kassieren? Bist du dagegen versichert oder müsstest du das aus der Privatschatulle bezahlen?"

Nein, natürlich nicht. Ja selbstverständlich bin ich auch hier versichert.

"Was, wenn den Mietern der Ersatzgegenstand nicht passt, weil unzumutbarer Weg zur Arbeit/Schule/Kiga whatever (zu kleine oder gar keine Küche…..) Ist ein Dauerparkticket in einer Innenstadtlage inkludiert?"

Selbstverständlich wäre der von mir gestellte Ersatz wohnortnah (dürfte auf Wunsch des Mieters (wenn die Preise dort ähnlich sind) aber meinetwegen auch näher an Kita / Arbeitsplatz o.ä. sein. Ja, der Parkplatz würde auch dazu gehören.

Was die Anwaltskosten betrifft - genau dafür greift die Versicherung.

Allerdings bin ich ziemlich sicher, mich in so einem Fall mit meiner Mieterin einigen zu können.

"Machst du das alles, auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, aber von den Mietern verlangt wird? Dann zahlt das nämlich keine Versicherung……"

Im hier beschriebenen Fall ist es vorgeschrieben. Wünscht die MieterIn aber die Nutzung des hoteleigenen Fitnessstudios oder des Whirlpools würde ich das natürlich nicht zahlen.

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Re: Google sagt:

Antwort von cube am 12.06.2022, 21:48 Uhr

Bei notwendigen Bauarbeiten bis zu 3 Monaten ist eine Mietminderung für den Zeitraum der Maßnahmen von 10-15% drin. Nix Hotel oder so. Bei einer Sanierung zur Modernisierung - also nicht zwingend notwendig wg zB Wasserschaden - sähe es anders aus. Und ja, notwendige Reparaturen muss man als Mieter dulden u kann dafür eben og Mietminderung geltend machen. Also von der KM für x volle Tage 10-15% Minderung. Halbe Tage werden auch nur mit halber Miete gerechnet (hatten wir selbst mal bei Ausfall Heizung & Warmwasser im Winter). Da hat auch keiner Hotel oä bezahlen müssen.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Zwergenalarm am 12.06.2022, 21:54 Uhr

Es waren doch lauter sachliche Fragen .
Danke für die Antwort jedenfalls.
Was die Verpflichtung des Vermieters angeht sagt Glückskind ein Stück weiter unten jedoch was anderes. Von daher würde deine Versicherung das Gesamtpaket dann wohl eher nicht übernehmen. Was davon jetzt allerdings stimmt weiß ich nicht.
Daher eine letzte Frage:
Wenn deine Versicherung es nicht übernähme (was durchaus der Fall sein könnte) würdest du es als moralische Verpflichtung sehen das Gesamtpaket trotzdem zu bieten? Oder wärst du in dem Fall über ein gewisses Wohlwollen der Mieterin nicht doch ein wenig dankbar?

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von pauline-maus am 12.06.2022, 22:14 Uhr

Da scheint sich bei dir das Vermieter Geschäft ja monetär gelohnt zu haben ,wenn du dir sanitäre Reparaturen und Hotels für Mieter aus dem Ärmel schütteln kannst.
Was verlangst du so an Miete? klingt interessant

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von pauline-maus am 12.06.2022, 22:14 Uhr

Da scheint sich bei dir das Vermieter Geschäft ja monetär gelohnt zu haben ,wenn du dir sanitäre Reparaturen und Hotels für Mieter aus dem Ärmel schütteln kannst.
Was verlangst du so an Miete? klingt interessant

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Johanna3 am 12.06.2022, 22:21 Uhr

Die pauschale Sternfrage kann ich nicht als sachlich betrachten.

Was heißt denn Gesamtpaket? Ich würde mich mit der Mieterin gewiss nicht über einen halben Quadratmeter mehr oder weniger streiten - aber tatsächlich kein Entgegenkommen erwarten. Ich erwarte, dass mir pünktlich die Miete gezahlt wird. Im Gegenzug kann die Mieterin erwarten, sich nicht halbherzig abspeisen zu lassen. Ebenso wenig würde ich es akzeptieren, wenn Mietzahlungen nicht oder verspätet eingehen. Aber wie gesagt: Das ist nicht zu befürchten.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von pauline-maus am 12.06.2022, 22:27 Uhr

Ich glaube man sollte mal mehr weg von " mir steht zu" und mal realitätsnah und logisch urteilen.
Der Vermieter hat nicht die Rohre zerhackt, sondern es war höhere Gewalt und kann immer passieren.
Mit etwas Verständnis untereinander ließe sich so etwas immer besser lösen .
Außerdem sollen wir ja Wasser sparen , da kann man schon mal üben. 1 mal in der woche findet sich sicher jemand der ne Dusche spendiert und das toidings ist nicht schön aber man überlebt es

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Re: Google sagt:

Antwort von pauline-maus am 12.06.2022, 22:30 Uhr

Ziemlich realistisch.
Und als Hausbesitzer muss man ja auch durch in solchen Fällen, da gehts auch nicht ins Hotel

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Re: Google sagt:

Antwort von pauline-maus am 12.06.2022, 22:30 Uhr

Ziemlich realistisch.
Und als Hausbesitzer muss man ja auch durch in solchen Fällen, da gehts auch nicht ins Hotel

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Re:cube: du vergleichst ernsthaft Ausfall der aHeizung mit der nicht

Antwort von BoPsh am 12.06.2022, 22:38 Uhr

vorhandene Toilette?

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Re:cube: du vergleichst ernsthaft Ausfall der aHeizung mit der nicht

Antwort von pauline-maus am 12.06.2022, 22:48 Uhr

Ich hatte über Weihnachten 3 Wochen eine kaputte Heizung und kein Warmwasser, war auch nicht so toll aber ich bin ja privilegiert hierzulande und hatte ein Dach ueberm Kopf das relativiert ziemlich gut
Dauernd wird der neue Verzicht beworben ,trifft der Fall dann mal ein , dann macht keiner mit.
Schade eigentlich

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Re:cube: du vergleichst ernsthaft Ausfall der aHeizung mit der nicht

Antwort von Zwergenalarm am 12.06.2022, 22:50 Uhr

https://www.hausjournal.net/wasserschaden-ersatzwohnung

Das sagt Google auch dazu

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Liam7403 am 12.06.2022, 23:00 Uhr

Muss er nicht. Er müßte ihnen nichtmal ein Campingklo stellen. Er könnte genauso gut ein Dixiklo vors Haus stellen. Falls das nicht schon damit gemeint ist.

Waschen, Zähneputzen kann man zur Überbrückung auch in der Küche. Mußten wir auch eine Woche machen, als unser Bad renoviert wurde. Ansonsten fuhren wir zum Duschen zu meiner Schwiegermutter. Meine Freundin hatte ihr Bad auch angeboten.
In Schwimm- oder Hallenbädern gibt es auch Duschen.

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Ich bin echt überrascht wie viele von euch ohne Klo/Bad auskommen können.

Antwort von BoPsh am 12.06.2022, 23:03 Uhr

hätte ich nicht gedacht, wie einfach sowas ist.

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Re: Ich bin echt überrascht wie viele von euch ohne Klo/Bad auskommen können.

Antwort von pauline-maus am 12.06.2022, 23:07 Uhr

Einfach sicher nicht aber überlebbar

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Re:cube: du vergleichst ernsthaft Ausfall der aHeizung mit der nicht

Antwort von Johanna3 am 12.06.2022, 23:08 Uhr

Auch interessant:

https://www.juraforum.de/news/wasserschaden-im-haus_248373

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Es ist auch kein Dixiklo. Sondern etwas, wie ein Töpfchen für

Antwort von BoPsh am 12.06.2022, 23:09 Uhr

Erwachsene. Stellt man sich ins Wohnzimmer und fertig. Dein ernst?

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Re: Es ist auch kein Dixiklo. Sondern etwas, wie ein Töpfchen für

Antwort von pauline-maus am 12.06.2022, 23:11 Uhr

Eine Notlösung, nicht für immer und mich würde es auch anpiepen aber was will man machen?

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Johanna3 am 12.06.2022, 23:16 Uhr

Doch, im genannten Beispiel (siehe auch Gerichtsurteil im Link unten) bin ich dazu verpflichtet. Da ging es sogar um deutlich weniger Tage.

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Re: Es ist auch kein Dixiklo. Sondern etwas, wie ein Töpfchen für

Antwort von pauline-maus am 12.06.2022, 23:16 Uhr

Oder man zieht komplett zur Oma( oder so) in diesem Zeitraum der Reparatur und kommuniziert auf humane Art und Weise, ob die Miete in dieser Zeit nicht ausgesetzt werden kann.

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Re: Ich bin echt überrascht wie viele von euch ohne Klo/Bad auskommen können.

Antwort von Liam7403 am 12.06.2022, 23:20 Uhr

Nicht könnten, wir mußten es schon und ja, es geht !!

Wir haben Eigenheim, da stellt sich diese Frage nach Hotelzimmer erst gar nicht.

Außerdem ist ja die Küche nicht betroffen, da gibt es fließendes Wasser.

Die Anspruchshaltung mancher Menschen, da bin ich auch überrascht

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Re: Es ist auch kein Dixiklo. Sondern etwas, wie ein Töpfchen für

Antwort von Liam7403 am 12.06.2022, 23:22 Uhr

Du, es gibt körperlich behinderte Menschen, die haben einen Toilettenstuhl.

Aber soweit denkst du nicht ne?

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Feuerschweifin am 12.06.2022, 23:24 Uhr

Als alleinstehende Person würde ich da auch kein Fass aufmachen. Zumal es eine Verwandte von dir ist. Hältst du es dann nicht für selbstverständlich, wenn sie so darunter leidet, sie für diese Zeit bei euch aufzunehmen?

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Und ohne Toilette habt ihr es im Garten erledigt?

Antwort von BoPsh am 12.06.2022, 23:25 Uhr

würde mich interessieren. Oder nachts um 3 zu den Nachbarn gegangen und geklingelt?

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Johanna3 am 12.06.2022, 23:38 Uhr

Könnte eine angenehme Lösung für beide Seiten sein. Allerdings würde ich es nicht als "Fass aufmachen" bezeichnen, wenn die Verwandte die Miete für den Zeitraum um 100 Prozent senkt - also nicht zahlt. Dann kann sich der Vermieter immer noch glücklich schätzen, dass er keine, womöglich teurere Ersatzunterkunft stellen muss. Zwar müssen Handwerkerarbeiten hingenommen werden - aber es wurde bereits geurteilt, dass fünf Tage ohne Dusche unzumutbar wären. Von einer Toilette war in dem Urteil noch gar nicht die Rede!

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Feuerschweifin am 12.06.2022, 23:42 Uhr

Wie gesagt, juristisch habe ich in dem Bereich keine Ahnung.

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Bist du aus Zucker, oder was?

Antwort von Petra28 am 13.06.2022, 7:08 Uhr

Ich hatte meine ganze Kindheit kein Badezimmer, früher war das in den Wohnungen gar nicht vorgesehen. Klo eine halbe Treppe tiefer. Für eine kurze Zeit kann man sich auch mal nur waschen (oder woanders duschen) und eine Campingtoilette benutzen. Machen ja die Leute mit Wohnmobil auch. Was anderes ist es, wenn der Zustand für Monate anhält, aber für zwei, drei Wochen? Meine Güte...

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Zwergenalarm am 13.06.2022, 7:23 Uhr

Eine 100%ige Mietsenkung für den Zeitraum der Beeinträchtigung ist 1. juristisch angemessen (genügend Judikatur vorhanden), 2.fair (weil der Vermieter seinen Vertrag nicht erfüllen kann) und 3……noch immer kein Hotelzimmer……und darum ging es ja eigentlich in der Diskussion.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Zwergenalarm am 13.06.2022, 8:05 Uhr

Ahja, ich vergaß, dass du immer und überall ausschließlich und nichts anderes als korrekt funktionierst. Ich überlasse dir, ob du das nun als sachlich oder nicht empfindest.

Echt, Johanna, du bist manchmal unfassbar anstrengend, dabei hätte es mich wirklich interessiert, da ich weder Vermieter noch fordernder Mieter bin, es sich jedoch um eine interessante Thematik handelt.

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Also ich würde mich tatsächlich auch von einem Anwalt beraten lassen

Antwort von Sille74 am 13.06.2022, 8:08 Uhr

Es ist ja keine Frage, dass das Badezimmer renoviert werden muss, auch und gerade im Interesse der Mieter, aber dennoch steht das Mietobjekt eben nicht vertragsgemäß zur Verfügung. Da würde es mich schon interessieren, was ich für Möglichkeiten habe. Ehrlich gesagt erscheint mir das mit dem Campingklo als Minimallösung... Ich weiß zwar niemanden persönlich, der so etwas hatte, ich weiß aber, dass es Rechtsprechung gibt, die Ersatzunterkunft (in Form eines angemessenen Hotelzimmers) zugesprochen hat. Ob ich das wöllte, weiß ich wiederum nicht. Käme auf die Umstände an. Aber die Möglichkeiten hätte ich schon mal gerne gecheckt. Davon muss ja der Vermieter (erst mal) gar nichts erfahren. Einfach mal eine Beratung... So, wie Du schreibst, könnte man fast meinen, es sei verwerflich, sich da juristisch beraten zu lassen. Verstehe ich nicht!

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von miaandme am 13.06.2022, 8:09 Uhr

"Selbstverständlich wäre der von mir gestellte Ersatz wohnortnah (dürfte auf Wunsch des Mieters (wenn die Preise dort ähnlich sind) aber meinetwegen auch näher an Kita / Arbeitsplatz o.ä. sein. Ja, der Parkplatz würde auch dazu gehören."

Ja selbstverständlich würdest du das. Wo es ja auch jederzeit und in direktem Umkreis frei verfügbaren Wohnraum gibt.

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Natürlich geht das

Antwort von Sille74 am 13.06.2022, 8:20 Uhr

Aber trotzdem stellt der Vermieter das Mietobjekt nicht vertragsgemäß zur Verfügung. Denn es ist mit (benutzbarem) Bad/Klo vermietet. Das ist doch etwas anderes, wenn man etwas ohne Bad/Klo gemietet hat oder freiwillig in Campingurlaub fährt.

Ich würde da in der Tat auch mal meine rechtlichen Möglichkeiten ausloten und mich beraten lassen, nicht, weil ich das nicht mal aushalten könnte, sondern weil ich den Vermieter nicht von vornherein würde schalten und walten lassen wollte, wie es ihm in den Kram passt. Vielleicht würde ich es dann auch klaglos dulden, aber je nachdem kann der ruhig merken, dass er nicht alles mit mir machen kann.

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Re: Also ich würde mich tatsächlich auch von einem Anwalt beraten lassen

Antwort von Zwergenalarm am 13.06.2022, 8:20 Uhr

Johanna schreibt aber nicht von juristischer Beratung an sich, sondern davon, was sie persönlich sofort einfordern würde.

Wenn mir der Vermieter im Vorfeld schon Scherereien gemacht hat, dann hätte ich in dem Fall auch keine Hemmungen. Wenn bisher das Einvernehmen jedoch ein Gutes war, dann würde ich es nicht wegen etwas gefährden wollen, was unter Schicksal einzuordnen ist und immerhin ein schniekes niegel-nagel-neues Bad zur Folge hätte.
Johanna klingt aber nicht so, als würde sie ein Gespräch auch nur ansatzweise annehmen. Daher auch meine Fragen an sie, wie sie im gegensätzlichen Fall (als Vermieterin) handeln würde.

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Und ganz so eindeutig dürfte auch die (deutsche) Rechtssprechung nicht sein

Antwort von Zwergenalarm am 13.06.2022, 8:22 Uhr

https://www.mietrecht.org/modernisierung/modernisierung-ersatzwohnung/

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Re:Sille: sich nach den eigenen Rechten zu erkundigen

Antwort von BoPsh am 13.06.2022, 8:32 Uhr

scheint für viele verwerflich zu sein.

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Re:@BoPsh

Antwort von cube am 13.06.2022, 8:41 Uhr

Die Heizung u warmes Wasser waren 14 Tage lang in einem kalten! Winter null komma gar nicht verfügbar.
Da wäre mir die Benutzung einer Camping-Toilette echt egal gewesen.
Es war kein Spaß, in der Wohnung mit Heizstrahler auf der Couch zu sitzen und dennoch 2 Pullover übereinander etc an zu haben.
Nach ein, zwei Tagen ist die Wohnung dann nämlich so ausgekühlt, dass es wirklich keinen Spaß mehr macht.
Also Duschen war dementsprechend auch nicht - es sei denn, du wolltest eine Ice-Bucket-Challange daraus machen ;-)
Ja, ich finde, dass der Ausfall einer Toilette bei Bereitstellung eines Camping-Klos ist weniger dramatisch als im Winter der 2-wöchige Ausfall von Heizung & Warmwasser als Familie mit Kind.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von tonib am 13.06.2022, 8:41 Uhr

Keine Ahnung, wie die Rechtslage ist, wenn immerhin eine Ersatztoilette zur Verfügung egstellt wird. Ich könnte mir vorstellen, dass eine größere Minderung angemessen ist aber keine Ersatzunterkunft.

Wir haben demnächst drei Wohnungen zu vermieten, und mir wird schon wieder klar, wen ich einfach so überhaupt nicht als Mieterin haben möchte.

Natürlich kann man alles juristisch lösen und man kann auch gerne Maximalansprüche formulieren, aber wichtiger wäre mir, pragmatisch mit allen Beteiligten zu einem Ergebnis zu kommen. Wenn das eine Ersatzunterkunft für ein paar Tage bedeutet, dann ist das so, dann wird das auch gemacht; aber mir läge sehr daran, Mieterinnen zu haben, die offen für sinnvolle Lösungen sind, gerade in Notsituationen. Umgekehrt wäre ich es ja auch.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Zwergenalarm am 13.06.2022, 8:45 Uhr

Sh. Gerichtsurteil in meinem link an Sille weiter unten. Ganz so eindeutig scheint die Rechtslage demnach nicht zu sein. Insbesondere bei kurzer Dauer der Unbewohnbarkeit. Aber wenn du das in deinem Fall freiwillig so lösen würdest, dann ehrt Dich das, kann aber nicht von vorneherein eine Anspruchshaltung an den Vermieter sein.

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Re: Und ganz so eindeutig dürfte auch die (deutsche) Rechtssprechung nicht sein

Antwort von Sille74 am 13.06.2022, 9:01 Uhr

Natürlich nicht. Eindeutig ist es im juristischen Bereich ja oft, wenn nicht sogar meistens nicht.

In Deinem Link geht es übrigens um die zur Verfügung Stellung einer Ersatzwohnung. Das dürfte in der Tat nicht durchsetzbar sein. Das kann ein Vermieter ja oft gar nicht leisten. Aber u.U. muss er eine - natürlich angemessene - Unterkunft bezahlen. Steht glaub sogar auch in Deinem Link...

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Hotelzimmer fragwürdig, Mietminderung unbenommen

Antwort von Caot am 13.06.2022, 9:09 Uhr

Vorab, kein Handwerker saniert ohne „Wasser“ 2-3 Wochen in einem Bad mit 100% Einschränkung. Ausgeschlossen!

Was würde ich klären. Wie lange kein Klo und Wasser im Bad.

In aller Regel geht das früh ab und am Abend wieder dran. Eventuell zwei Tage. Nicht mehr! Dann hängt die Toilette wieder. Alles andere wäre ein Unding.

Rohrbruch - hängt da eine Versicherung drin?

Ob Hotelzimmer oder nicht hängt vom individuellen Fall ab. Alte Oma die nicht mehr laufen kann wohl eher als junger Hüpfer der den ganzen Tag im Büro sitzt. Mietminderung ist immer erlaubt für die Zeit der Einschränkung.

Ich würde mich beraten lassen. Mieterverein nenne ich da mal als kostengünstige Variante.

Generell gilt: ich/du/wir. Man trifft sich immer zwei Mal im Leben. Klärt das vernünftig.

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Stimmt

Antwort von Liam7403 am 13.06.2022, 9:38 Uhr

Hab gerade meine Nachbarin getroffen und sie erzählte, dass bei ihnen das Wasser im Bad nur stundenweise abgedreht wurde bei den Badrenovierungen. Beim Einbau derToilette - die an einem Tag stand - und beim Einbau von Dusche/Badewanne/Waschbecken. Die restliche Zeit war immer das Wasser aufgedreht.
Die längste Zeit beanspruchte der Fußboden und die Wände (Fliesenlegen)

Ich glaube, die Vermieterin hier hat sich nie richtig erkundigt, wie das abläuft, aber hauptsache rummeckern und Forderungen stellen.

Mein Großer arbeiten im Sanitärgroßhandel und der bestätigte das auch. Mehrere Wochen wird NIE das Wasser abgestellt, weil es gar nicht nötig ist.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Mucksilia am 13.06.2022, 9:40 Uhr

Wir hatten vor 20 Jahren in unserer damaligen Eigentumswohnung einen dicken Wasserschaden, verursacht von einem Handwerker der Nachbarn.
Unsere Gebäudeversicherung hat 6 Wo. Ferienwohnung für uns bezahlt u das von seiner Versicherung zurückbekommen, weil da Tag und Nacht die Trocknungsgeräte liefen.
Die kaputten Möbel hat unsere Hausrat bezahlt und wieder bekommen.
Ich könnte mir vorstellen, dass hier auch die Gebäudeversicherung bezahlt. Das Campingklo muss man ja leeren, so einfach ist das nicht.
Aber juristisch kann ich dazu nix sagen.

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Re: Und ganz so eindeutig dürfte auch die (deutsche) Rechtssprechung nicht sein

Antwort von Zwergenalarm am 13.06.2022, 9:42 Uhr

Jetzt versteige ich mich schon ein wenig in meinem juristischen Nichtwissen…….klar kann ich auch falsch liegen, man verzeihe also.

Aber ich meine, dass diesem Schadensersatzanspruch (Bezahlen einer Ersatzwohnung) die 100%ige Mietminderung gegenübergestellt wird. Allenfalls darüber hinausgehende Ansprüche wären (unterstelle ich mal) auszujudizieren, weil letztendlich nur ein bestimmter Gegenwert (Miete) vertraglich vereinbart wurde. Und dieser Gerichtsweg überstiege vermutlich die zeitliche Dauer des Vorhandenseins des Klagsgegenstands (Nichtbewohnbarkeit). Dieser fiele wahrscheinlich im Laufe des Verfahrens weg.

Ebenso interessante Frage: Wer kommt für die (meist nicht unerheblichen) Rechtskosten auf?

Ab jetzt allerdings kundige Juristen vor…….

Alles in allem aber eine Fülle an Unannehmlichkeiten, die bei mir schwerer wiegen würden (auch finanziell, weil ich einen nicht unerheblichen Teil meiner Aufmerksamkeit binden würde), als mich für 3 Wochen sanitär umzuorganisieren.

Einzige Ausnahme: wenn ich das Gefühl hätte, der Vermieter will mich bewusst über den Tisch ziehen. Aber dazu einen Wasserrohrbruch im ganzen Haus zu veranstalten hielte ich für eine seltsame Art des Freizeitvergnügens.

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Re: Natürlich geht das

Antwort von Petra28 am 13.06.2022, 9:48 Uhr

Der Vermieter hat doch den Rohrbruch nicht verursacht? Was heißt hier schalten und walten lassen, irgendwie muss das ja repariert werden?

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Re: Stimmt

Antwort von Zwergenalarm am 13.06.2022, 9:52 Uhr

Das kann ich bestätigen. Als ich in meiner Mietwohnung (auf eigene Kosten übrigens, weil ich es einfach schöner haben wollte) das Bad/Klo saniert habe wurde das Wasser morgens ab- und abends wieder angestellt. Die Toilettenschüssel wurde provisorisch für die Dauer der Arbeiten an- und abgeschlossen, damit wir nachts nicht auf den Eimer gehen mussten, zum Duschen habe wir eine ganze Menge Freunde „beglückt“. Dauer in etwa die angesprochenen 3 Wochen.

Dies aber nur zur Untermauerung, was 3 Wochen Sanitärraumsanierung bedeutet und nicht in Bezug auf Ersatzwohnung.

Letzten Endes geht es hier im Thread aber um die Gesprächsbereitschaft, die man an den Tag legen möchte, oder eben auch nicht.

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Re: Ehrlich gesagt wäre mir eine Streiterei wegen einer notwendigen

Antwort von cube am 13.06.2022, 9:55 Uhr

Reparatur, damit ich danach alles wieder schick habe, viel zu aufwändig.
Ja, die Situation ist doof - aber ich wäre einfach pragmatisch und würde die 2-3 Wochen eben einfach improvisieren.
Meine Güte, was ein Geschisse wegen einer wirklich notwenigen (nicht "wir möchten gerne") Badrenovierung.
Wäre mir viel zu doof, zB für 3 Wochen in eine Pension zu ziehen.
Da geh ich lieber auf Camping-Klo, wasche mich in der Küche und gehe halt alle 2-3 Tage mal schwimmen oder zahle halt einfach die paar Euro eintritt um dort nur zu duschen.
Ich persönlich dusche eh fast nur im Fitnessstudio - aber wenn man dort eben nicht eh hingeht, tut´s halt die Schwimmbaddusche mal für 2 oder auch 3 Wochen alle paar Tage.

Was soll der Vermieter denn überhaupt machen?
Einen Duschcontainer aufstellen? Und dann? Wird sich beschwert, dass darin die Duschen usselig sind, nicht geputzt wird oder man sich mit den Nachbarn abspreche muss, wer wann duschen geht?

Und wie Caot schon schrieb: idR ist das Wasser doch eh nicht 3 Wochen lang komplett angestellt. Es wird während der Zeit, in der die Handwerker da sind, nicht möglich sein, das Bad zu nutzen. Aber vermutlich werden die schon aus Eigeninteresse dafür sorgen, dass die Toilette schnell wieder funktionstüchtig ist ;-)

Ehrlich, was ein Trara für so einen Kleinscheiß - gut, dass wir keine Vermieter sind :-)

Kürzt die Miete entsprechend und gut is. Und geht danach davon schick in die Saune und badet 3 Stunden lang im Whirlpool :-)

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@Bopsh……ein bisschen offtopic

Antwort von Zwergenalarm am 13.06.2022, 9:58 Uhr

Ungeachtet der potentiellen Ersatzwohnung würde ich aber deiner Verwandten jedenfalls dazu raten UNBEDINGT auf einer professionellen Staubschutzwand (mit Tür und Klebeabdichtung) zu den restlichen Räumlichkeiten zu bestehen (und nicht auf Tücher unter den Türschlitzen).

Denn egal, ob sie nun drin bleibt oder nicht, der Staubanfall ist enorm und auch mit Staubschutzwand und professioneller Hilfe noch wochenlang danach nur schwer zu bewältigen. Lass mal hören, wie‘s ausging.

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Re: @Bopsh……ein bisschen offtopic

Antwort von cube am 13.06.2022, 10:00 Uhr

Jep, dazu würde ich auch raten.
hatten die Schwiegis aus bei ihrer Badrenovierung und das war Gold wert!
Unfassbar, wie sich Staub sonst in der ganzen Wohnung verteilt...

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Ellert am 13.06.2022, 10:08 Uhr

ich überlege mir das gerade ganz praktisch
Was konkret fällt wie lange aus, klopft der leitungen aus der Wand und dann geht 3 Wochen nichts mehr oder nur stundenweise abgestellt ?
Denn eine Chemietoilette was bei mir ein Campingklo ist muss man auch leeren und das geht ja nicht in der Spüle zu entsorgen.

Ich würde mich als Alleinmieter nicht so sehr dran stören wenn ich tagsüber irgendwo im Büro arbeite und es nicht gerade 45 Grad hat - aber jemand der zB schwer körperlich arbeitet und schwitzt bei der Hitze, der muss jeden Tag duschen.
Es hat nicht jeder Oma/Opa im Ort zum duschen zu gehen, manche haben wirklich keinen, oder die Oma die nichtmehr gut zu Fuß ist und nachts alle 2 Std mal muss ? Alles unterschidliche Fälle, nicht juristisch sondern menschlich betrachtet.

Was da nun passiert ist ja keine planbare Renovierung, das ist ein Notfall und
aktuell gibt es übrigens kaum Duschkontainer zu mieten (Flüchtlingshilfe...) , haben wir gerade dienstlich durch und wenn so teuer, da sind vermutlich sogar Ferienwohnungen billiger.
Campingklos sind nicht ekelhaft, aber man muss sie eben regelmäßig entsorgen, und da würde ich mich als Nachbar bedanken wenn es jede früh klingelt und jeder will sein Klo in meine Toilette schütten....

In dem o.a. Fall würde ich denjenigen aufnehmen als Gast, Ihr scheint Euch ja nahezustehen, Miete mindern und gut ist

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von tonib am 13.06.2022, 11:09 Uhr

Aber Johanna hat sich das doch auch bloß zurechtgegeoogelt und behauptet das jetzt mit fester Stimme.

Deshalb muss es ja nicht richtig sein.

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Bei der Sanierung damals bei meinen Eltern gab es

Antwort von Tini_79 am 13.06.2022, 12:14 Uhr

Container vor dem Haus.
Ein Campingklo ist für mich ein kleines Teil mit Chemie gefüllt?
Das steht dann im Wohnzimmer oder wie nuss man sich das vorstellen?

Ebenfalls wie offenbar alle hier ohne juristischen Background: der Vermieter stellt das funktionsfähige und nutzbare Mietobjekt zur Verfügung - also mindestens Mietminderung muss es ja geben.

Schön, wenn hier einigen Ka...en bei der Tagesschau ganz praktisch erscheint und man dem armen Vermieter keineswegs Umstände machen möchte, aber ICH würde mich über meine Rechte informieren.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von kuestenkind68 am 13.06.2022, 12:27 Uhr

Der Vermieter hat sich doch schon Gedanken gemacht und das Campingklo organisiert. Finde ich jetzt nicht sooo schlimm... Man kann sich 2 Wochen auchmal in der Küche waschen. Notfalls geht man halt alle 2-3 Tage mal ins Schwimmbad zum Duschen ;). Die Miete kann garentiert um ein paar Prozent gemindert werden, das sollte die Eintrittspreise mehr als kompensieren... Insofern kein Grund zum Meckern...

Ansonsten, wirklich fachlichen Rat findet man beim Mieterverein und beim Anwalt, nicht im Eltern-Forum ;).

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Ja, du verstehst es richtig. Es ist son kleines Teil mit Chemie

Antwort von BoPsh am 13.06.2022, 12:28 Uhr

es muss auch irgendwo entleert werden. In der Küche?
Und es geht nicht darum dem Vermieter Probleme zu machen, sondern darum, wenn in so einer Situation einem was zusteht es auch benutzen zu können.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von kuestenkind68 am 13.06.2022, 12:34 Uhr

Schadensersatz? Wofür? Ein Wasserschaden kann passieren.... Mit Glück kommt irgendeine Versicherung für Kosten auf....

Was du hier forderst wird sich in der Realität nicht durchsetzen lassen.... Die Wohnräume sind noch benutzbar, waschen kann man sich in der Küche. Duschen kann man im Schwimmbad (die Kosten könnte man dann ja ggf dem Vermieter in Rechnung stellen). Und für ein Klo hat er gesorgt... Für 2 Wochen ist das schon mal zumutbar. Würde man ja auch machen, wenn es die eigene Eigentumswohnung wäre....

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Re: Was einem zusteht, ist Mietminderung bei notwenigen

Antwort von cube am 13.06.2022, 12:47 Uhr

Reparaturen für diesen Zeitraum.
IdR wird die Toilette eh schnellstmöglich nutzbar gemacht bzw. ist nur während die Handwerker da sind, nicht nutzbar.
Duschen - ja, ok. Dann muss man halt mal ins Schwimmbad oder zu Freunden.

Wie ich schon sagte: ganz schönes Geschisse ;-)

Ich würde dem Vermieter schriftlich die Mietminderung um 15% ankündigen und mir gleichzeitig weiter Minderungen oder evt. Ersatzforderungen für was auch immer vorbehalten. Und dann eben erst mal abwarten, wie schlimm man das nun wirklich alles empfindet oder wie unzumutbar das überhaupt werden wird.

Ich frage mich ernsthaft, wie Vermieter da nicht durchdrehen, wenn wegen notwendiger! Reparaturen jeder Mieter gleich mit Forderungen kommt, damit er auch ja keinen Tag mal irgendwelche Einschränkungen hinnehmen muss.

Bei uns muss auch das Bad aufgerissen werden (zur Miete).
Wir haben uns tatsächlich noch gar keine Gedanken darüber gemacht, was wir dafür als Schadensersatz fordern könnten. Immerhin wird dafür gesorgt, dass kein größerer Schaden entsteht und weder wir noch der Vermieter hat sich die Maßnahme aus den Fingern gesogen um uns zu ärgern. Ich bin daher bisher nicht darauf gekommen, was mir dafür zustehen könnte. Wir möchten einfach nur, dass der Schaden rechtzeitig behoben wird.

Würde der Vermieter euch jetzt einen Duschcontainer vor die Hütte stellen, wird´s garantiert Gemosere geben, weil man doch nicht mit 4 Haushalten in dem usseligen Ding per Zeitplan und überhaupt. Oder Dixi-Klo für alle, dass dann regelmäßig von der Firma entleert werden muss?

Deswegen frage ich mich eben auch, was die Mieter denn erwarten?
Was genau wäre denn eine Lösung, mit der man zufrieden wäre?

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was machen denn die anderen Mieter die es auch trifft ?

Antwort von Ellert am 13.06.2022, 13:02 Uhr

...

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von pauline-maus am 13.06.2022, 13:13 Uhr

zum jahrhunderthochwasser war unser haus zwar nicht direkt vom wasser betroffen , wir hatten dann aber auch keins aus dem wasserhahn und auch keinen strom für eine volle woche. dazu waren wir 7 leutchen im haus und es war über 30 °.
betraf damals viele und in den jahren drauf noch viel mehr im gesamten land und alle haben es gerockt irgendwie ,obwohl es alles andere als schön ist.
und auch wenn ich alles andere als ein freund von schlafgästen bin , hier würde ich in der not aushelfen und der freundin den eventuellen terz mit dem vermieter ersparen .

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@cube: nein. Weder Dusche noch die Klos werden in dem besagten Zeitraum

Antwort von BoPsh am 13.06.2022, 13:22 Uhr

benutzbar. Laut Vermieter. Ein Dixiklo sowie eine Duschkabine wären schon eine gute Lösung.
Wird’s aber nicht geben.
Die besagte Verwandte wohnt weiter weg und muss auch zur Arbeit.
Im Haus wohnen auch mehrere Familien mit Kindern.
Alle gehen dann im Wohnzimmer aufs Klo?
Und wie und wo msn diesen auch leeren soll wurde auch nicht gesagt.

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Ich bin beeindruckt, wie es den Mietern empfohlen wird bloß kein Terz zu machen

Antwort von BoPsh am 13.06.2022, 13:31 Uhr

und alles hinnehmen. Vermieter haben ihre Rechte, Mieter aber auch. Ist schon interessant.

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Re: Ich bin beeindruckt, wie es den Mietern empfohlen wird bloß kein Terz zu machen

Antwort von pauline-maus am 13.06.2022, 13:35 Uhr

und gut wäre es doch ,wenn man sich da in der mitte trifft .eine mieter -vermieter beziehung ist doch eine win win situation , die man auch als solche pflegen sollte und nicht mit dem hlzhammer draufschlägt. so wie immer und überall im leben eben auch

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Re:Ellert: die wollen sich jetzt zusammen an den Mieterschutzverein wenden

Antwort von BoPsh am 13.06.2022, 13:35 Uhr

oder/und ggf.an einen Anwalt.

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@pauline: die Wohnbaugesellschaft der das Haus gehört ist da schon ziemlich

Antwort von BoPsh am 13.06.2022, 13:37 Uhr

hartnäckig und weniger bereit, sich über etwas zu unterhalten. Da gab es in mehreren Wohnungen schon größere Probleme und ohne Anwalt ging da gar nichts.

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Re: @cube: nein. Weder Dusche noch die Klos werden in dem besagten Zeitraum

Antwort von Pamo am 13.06.2022, 13:40 Uhr

Wenn sie Freunde oder Verwandte in der Nähe ihrer Arbeitsstelle hat, dann würde ich einen Gefallen abrufen.

Ansonsten ist die Whg insgesamt m.E. unbewohnbar. Sie kann sich ein Hotelzimmer, Pensionszimmer, Air BnB nehmen und sich einen Teil der Kosten vom Vermieter erstatten lassen. Vermutlich wird der Vermieter dafür sogar eine Versicherung haben. Ich gehe mal davon aus, dass der Vermieter sich längst kundig gemacht hat und bereits auf ihre Kontaktaufnahme wartet. Ist ja nicht jeder begeisterter Camper, nicht mal jeder Vermieter.

Das Campingklo werden die Handwerker sicher gern in Anspruch nehmen.

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Re: @pauline: die Wohnbaugesellschaft der das Haus gehört ist da schon ziemlich

Antwort von pauline-maus am 13.06.2022, 13:43 Uhr

na aber dann ist es doch am naheliegensten sich schon lange um eine andere wohnung gekümmert zu haben , denn wer will denn schon dauernd stress.

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Re: Ich bin beeindruckt, wie es den Mietern empfohlen wird bloß kein Terz zu machen

Antwort von Zwergenalarm am 13.06.2022, 13:50 Uhr

Aber primär geht es doch darum eine Lösung zu finden, die nicht unnötig Ressourcen an Dritte verschwendet. Und das für schlappe 3!! Wochen.
Das hat jetzt wenig damit zu tun wer was finanziell und rechtlich zu kriegen hat (der Vermieter die Miete, die ja zweifelsfrei und ziemlich unbeeinsprucht für einen Monat gestrichen werden kann, und der Mieter eben eine bewohnbare Wohnung, oder halt nur halb, immer unter dem Gesichtspunkt, dass es sich um 3 Wochen handelt……ein Zeitraum, den wir jedem Erstflüchtling für einen wesentlich längeren Zeitraum als „zumutbar“ aufoktroyieren)

Ich meine „Butter bei die Fische lassen“……es gibt zahlreiche Menschen, die haben echt gröbere Probleme als ein Campingklo. Und zeitversetzt werden diese auch auf viele von uns zukommen. Reden ist die Devise - nur dabei kommen die Menschen z‘samm!

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von WonderWoman am 13.06.2022, 13:55 Uhr

das ganze hat zwei seiten.

die eine frage ist ob mehr/anderes als ein chemieklo den mietern zusteht. das ist rein rechtlich eine individuelle frage die von verschiedenen gerichten abhängig von den genaueren umständen verschieden beantwortet wird.

das zweite ist die frage ob man einen möglichen anspruch wirklich gerichtlich durchsetzen will. im zweifel dauert das ewig und die mieterin muss in vorleistung gehen z.b. für ein hotel. und dann verliert sie mglw. den prozess und bleibt nicht nur auf den anwaltskosten sondern auch auf den kosten für die ersatzunterkunft sitzen.

deswegen würde ich so vorgehen: erstmal beim mieterverein beraten lassen. das kostet nicht die welt und mitglied sollte man sowieso sein. wenn die sagen dass man mehr bekommen sollte und was das sein könnte würde ich zuerst mit dem vm sprechen und dem die fakten auf den tisch legen. evtl. setzt der mieterverein auch ein entsprechendes schreiben auf. und dann würde ich mal schauen ob man nicht einen gemeinsamen weg findet. nur wenn der mv sagt dass da mehr zu holen ist und der vm nicht zuckt würde ich wirklich über eine klage nachdenken.

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Re: @pauline: bezahlbarer Wohnraum: ist es ein

Antwort von BoPsh am 13.06.2022, 14:04 Uhr

Begriff für dich? Informiere dich mal. So naiv kann man nicht wirklich sein.

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Re: @pauline: bezahlbarer Wohnraum: ist es ein

Antwort von pauline-maus am 13.06.2022, 14:20 Uhr

schon richtig aber trotzdem ist niemand gezwungen dort zu wohnen , wo es nicht gefällt.

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Re: @pauline:in welcher Realität lebst du? So müssen sehr viele Menschen

Antwort von BoPsh am 13.06.2022, 14:25 Uhr

wohnen, weil diese sich eine teuere Wohnung leisten können. Wo sollen die alle hin? Auswandern? Campen?

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die Idee mit dem Anwalt ist doch gut, der kennt sich aus

Antwort von Ellert am 13.06.2022, 14:29 Uhr

und wird ggf auch die Antwort auf die Frage finden wo das Klo geleert werden sollte.
Ich lese zwischen den Zeilen einer Antwort dass die Wohnungsbaugesellschaft öfters gerne Mieter ärgert, meinst Du denn die machen das nun um zu Kündigungen zu bringen und es dann neu teurer zu vermieten, wie man oft gerne in der Presse liest ?
Das Ganze muss er ja auch schriftlich irgendwie angekündigt haben
der Anwalt wird schon wissen was zusteht

wenn ich persönlich den Eindruck hätte mich will da einer gägeln würde ich auch anders reagierena ls wenn ich einen netten vermieter hätte dem das selbst leid tut und der sich bemüht, ich könnte mit der Klolösung als Alleinstehende leben, mit 5 Kindern sicher nicht

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Re: @pauline:in welcher Realität lebst du? So müssen sehr viele Menschen

Antwort von pauline-maus am 13.06.2022, 14:36 Uhr

du bist schon leicht aggressiv ,warum?
und was meinst du mit"so" wohnen? weil im notfall mal eine alternativtoilette her muss? wäre es immer so , dann würde ich den ärger ja verstehen aber so...??

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Re: die Idee mit dem Anwalt ist doch gut, der kennt sich aus

Antwort von WonderWoman am 13.06.2022, 14:38 Uhr

mit 5 kindern hat man doch eher eine wohnung mit mehr als 1 klo und dann würde ich mit der fa reden ob die nicht so arbeiten können dass jeweils 1 klo nutzbar bleibt.

apropos, das habe ich in der vorherigen antwort vergessen: ich würde mich auch mit der fa in verbindung setzen und nachfragen wie oft/lange klo und dusche wirklich nicht funktionieren. das weiss der vermieter im detail wahrscheinlich gar nicht. als bei uns das badezimmer damals renoviert wurde konnten wir mit der fa ausmachen dass nachts das klo funktioniert. tags war es uns egal weil wir beide gearbeitet haben. da waren wir auch noch zu zweit.

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Re:Ellert: das die Mieter extra vergrault werden, das nicht. Da wird aber auch

Antwort von BoPsh am 13.06.2022, 14:43 Uhr

arg gespart. Die Bäder werden jetzt auch nur deshalb renoviert, weil es oft Wasserschäden gibt.

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Re:Ellert: das die Mieter extra vergrault werden, das nicht. Da wird aber auch

Antwort von pauline-maus am 13.06.2022, 14:50 Uhr

2,5-3 wochen für 4 bäder...ich habe noch einmal gelesen . das heisst doch dass pro bad dann ca 4 tage anberaumt sind, davon ja nicht 4 tage das klo. und das ist denke ich doch machbar. denn so wie ich es kenne wird das nacheinander gemacht und nie alle geichzeitig

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Re:Pauline: der Vermieter hat schriftlich informiert

Antwort von BoPsh am 13.06.2022, 14:53 Uhr

für den besagten Zeitraum kein Bad/kein Klo zur Verfügung.

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Re:Ellert: das die Mieter extra vergrault werden, das nicht. Da wird aber auch

Antwort von WonderWoman am 13.06.2022, 14:59 Uhr

warum nicht gleichzeitig?

der fliesenleger kommt nicht 4 mal 1 tag sondern 4 tage am stück und macht alle bäder in 1 aufwasch. die anderen gewerke auch. vereinfacht die planung.

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Re:Ellert: das die Mieter extra vergrault werden, das nicht. Da wird aber auch

Antwort von pauline-maus am 13.06.2022, 15:08 Uhr

weil es meist daran hapert dass genügend angestellte in einer firma sind... zumindest kenne ich es aus den kleinbetrieben hier so.
aber was schlage ich mich mit dem problem rum , wenn die fragestellerin nur süffisant schnippisch ist...ich habe ja mein bad und fertig .
solch situation wie hier wird jeder irgendwie schon einmal ähnlich gehabt haben und alle haben es überstanden .

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Re:Ellert: das die Mieter extra vergrault werden, das nicht. Da wird aber auch

Antwort von pauline-maus am 13.06.2022, 15:11 Uhr

und als nicht sanitärfachkraft meine ich , dass nicht alle arbeiten gleichzeitig gemacht werden . hintereinander weg und dann nacheinander eben in jeder wohnug...da rutschen die jeweiigen handwerker immer nach

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Re:Ellert: das die Mieter extra vergrault werden, das nicht. Da wird aber auch

Antwort von Zwergenalarm am 13.06.2022, 15:22 Uhr

Nein….
Zuerst Abbruch (Baumeister, Installateur….je nachdem, wie kompliziert, der eine oder andere), dann Installateur, dann Fliesenleger, dazwischen vielleicht Elektriker - je nachdem, ob ein Boiler betroffen ist. Die Firmen haben kaum bis gar nicht Zeit Zug um Zug zu kommen. Da wird jedes Gewerk in einem Aufwasch gemacht. Wenn aber sinnvoll geplant, dann ist davon auszugehen, dass der Fliesenleger in Whng 1 bereits anfängt, wenn der Installateur noch bei Whng 8 ist

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Re:Ellert: das die Mieter extra vergrault werden, das nicht. Da wird aber auch

Antwort von pauline-maus am 13.06.2022, 15:27 Uhr

aber doch hintereinander weg oder?

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Re: Ich bin echt überrascht wie viele von euch ohne Klo/Bad auskommen können.

Antwort von Annaleena am 13.06.2022, 15:32 Uhr

Wir hatten in der Eigentumswohnung auch eine Renovierung des Bads, war durch die Versicherung abgedeckt und wir haben eine Ferienwohnung bekommen bzw. wir haben uns eine Unterkunft gesucht und die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag erstattet bekommen. Das haben wir aber auch erst durch Nachfragen rausbekommen, auf uns zugegangen ist da niemand. Ich wuerde den Vermieter einfach noch einmal darauf ansprechen, was möglich waere. Der Vermieter versucht natürlich die Kosten und den Aufwand für sich möglichst gering zu halten.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Johanna3 am 13.06.2022, 15:40 Uhr

Ich vergaß, dass Sachlichkeit von dir eher nicht zu erwarten ist.

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Wohnungsbaugesellschaft????

Antwort von Trini am 13.06.2022, 15:49 Uhr

Irgendwo zwischendrin habe ich gelesen, das es kein privater Vermieter ist sondern eine Wohnungsbaugesellschaft.
Da sind die Möglichkeiten doch ganz andere.

Als das Haus, in dem meine Eltern seit Ü 50 Jahren wohnen, renoviert wurde, durften die Mieter, die es wollten, in Gästewohnungen umziehen.
Meine Eltern haben es getan, weil sie sonst ganztägig im Baulärm und -schmutz gesessen hätten.

Trini

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Eben deswegen!!!

Antwort von Johanna3 am 13.06.2022, 15:49 Uhr

Genau auf den Paragraphen aus deinem Link stützte sich das Gericht in der Urteilsbegründung. Und in dem Fall ging es sogar "nur" um eine nicht benutzbare Dusche! Es galt bereits als unzumutbar, auf das Waschbecken für fünf Tage ausweichen zu müssen.

Von einem Chemieklo für eine nicht funktionsfähige Toilette war noch gar nicht die Rede.

Insofern: Keine Ehrung nötig.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Johanna3 am 13.06.2022, 15:52 Uhr

Dafür muss er auch nicht schuldhaft gehandelt haben.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von kirshinka am 13.06.2022, 15:55 Uhr

Kein Hotelzimmer.
Kommt ja auch immer drauf an, wie hoch die Miete ist. Wenn’s wenig ist, dann tut man gut daran, sich zu freuen, dass repariert wird.

Kann ja keiner was dafür. Und das Mietrecht in Deutschland ist wirklich wahnsinnig sozial.

Meine Schwiegertante hatte mal Nichtzahler - im Von Muttern geerbten Minihäuschen - das waren ordentliche Verluste - das Gericht meinte nur lapidar, das müsse sie halt abschreiben. 10 Monate (denn raus kriegt man die ja auch nicht)…

Ich habe früher in Wohnungen ohne Bad gewohnt - mein Vater auch. WC eine halbe Treppe tiefer, Dusche in der Küche Spülbecken war Waschbecken.

Für zwei Wochen kann man doch bei Freunden duschen oder ganz unterkommen. Kein Problem!

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Re: Und ganz so eindeutig dürfte auch die (deutsche) Rechtssprechung nicht sein

Antwort von Johanna3 am 13.06.2022, 15:57 Uhr

Genau auf den Paragraphen aus deinem Link stützte sich das Gericht in der Urteilsbegründung. Und in dem Fall ging es sogar "nur" um eine nicht benutzbare Dusche! Es galt bereits als unzumutbar, auf das Waschbecken für fünf Tage ausweichen zu müssen.

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Re: Und ganz so eindeutig dürfte auch die (deutsche) Rechtssprechung nicht sein

Antwort von Johanna3 am 13.06.2022, 16:04 Uhr

Einen Großteil von deinem Beitrag beantwortet bereits dein Link.

Für die Gerichtskosten kommt üblicherweise der "Verlierer" des Prozesses auf. In dem von mir genannten Fall war es auch der Vermieter.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Johanna3 am 13.06.2022, 16:10 Uhr

Ja, natürlich. Ich wäre dazu auch verpflichtet. Es wäre nicht nötig mich zu verklagen, um unweigerlich zu gewinnen - und ich dann zusätzlich noch die Prozesskosten am Hals hätte.

Bereits eine über fünf Tage nicht nutzbare Dusche ist, laut Gerichtsurteil (siehe Link) dem Mieter nicht zuzumuten. Der Vermieter muss für die Kosten der Ersatzbleibe aufkommen.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Johanna3 am 13.06.2022, 16:36 Uhr

Frei verfügbaren Wohnraum nicht. Aber Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen...

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Re:Ellert: das die Mieter extra vergrault werden, das nicht. Da wird aber auch

Antwort von Zwergenalarm am 13.06.2022, 16:40 Uhr

Ja schon hintereinander, aber nicht pro Wohnung sondern pro Arbeitsschritt gesamt.

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Re: Eben deswegen!!!

Antwort von Zwergenalarm am 13.06.2022, 16:42 Uhr

Ich glaub du hast das vorsichtshalber das Düsseldorfer Urteil in meinem link gar nicht gelesen, sondern dich gleich selbst zitiert

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Re: Und ganz so eindeutig dürfte auch die (deutsche) Rechtssprechung nicht sein

Antwort von Zwergenalarm am 13.06.2022, 16:47 Uhr

Den du entweder nicht gelesen, oder verstanden hast.

Leute, wie dich versteh ich nicht. Automatisch mal stinkig sein, nett sein kommt später, wenn überhaupt.

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Re: Und ganz so eindeutig dürfte auch die (deutsche) Rechtssprechung nicht sein

Antwort von Johanna3 am 13.06.2022, 17:03 Uhr

Ist dir unbenommen, von dir auf andere zu schließen. Ich habe fälschlicherweise angenommen dass du den Inhalt des Links gelesen und verstanden hättest.

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Re: @pauline:in welcher Realität lebst du? So müssen sehr viele Menschen

Antwort von Neverland am 13.06.2022, 19:31 Uhr

Na in Zukunft darf deine Bekannte Dann mehr Miete zahlen. Irgendwer muss das hotel ja zahlen. Sauschlauer Schachzug also. Zwar darf der Vermieter die Reparatur nicht auf die Mieter abwählen, sehr wohl aber die miete. Indirekt über Anpassung an den üblichen Mietpreis, wenn auch nur in kleinen Schritten. Wenn er schlau ist, macht informiert er sich, wie er noch mehr herausholen kann. Bei solchen Mietern hätte ich dann auch wenig Skrupel, gleichfalls alles auszureizen, was das Gesetz so hergibt.

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Re: Und ganz so eindeutig dürfte auch die (deutsche) Rechtssprechung nicht sein

Antwort von Neverland am 13.06.2022, 19:38 Uhr

Tipp, lese den mal ganz genau. Du hast da wichtige Teile überlesen.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von mausebär2011 am 13.06.2022, 19:48 Uhr

Oh mein Gott.

Wenn ich das hier alles so lese bin ich verdammt froh das unser Vermieter so toll ist. Ist ja grausam was hier teilweise steht

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Re: Und ganz so eindeutig dürfte auch die (deutsche) Rechtssprechung nicht sein

Antwort von Johanna3 am 13.06.2022, 19:57 Uhr

Und du wirst garantiert nicht verraten welche - denn dazu müssten diese ja existent sein.

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Re: Eben deswegen!!!

Antwort von Johanna3 am 13.06.2022, 19:59 Uhr

Ich habe deinen Link gelesen. Du den von mir gesetzten offenbar nicht.

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Re: Und ohne Toilette habt ihr es im Garten erledigt?

Antwort von Johanna3 am 13.06.2022, 20:32 Uhr

Hier bin ich auf Antworten gespannt!

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Gold-Locke am 13.06.2022, 21:04 Uhr

Was würdest du als Vermieterin denn tun ? Die 4 Parteien 3 Wochen lang im Hotel auf deine Kosten unterbringen ?

LG

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von miaandme am 13.06.2022, 21:13 Uhr

Nicht mal das ist für den Zeitraum so ohne weiteres und jeder Zeit möglich.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Johanna3 am 13.06.2022, 21:20 Uhr

Dazu wäre ich sogar verpflichtet. Siehe auch diesbezügliche Gerichtsurteile. Und: Ich würde jemand mit mehr Ahnung für die Arbeiten im Bad einstellen. Zwar kenne ich einige, deren Bad saniert wurde - aber niemanden, wo nicht nach kurzer Zeit Dusche und Toilette uneingeschränkt nutzbar waren.

Ein Chemieklo im Wohnzimmer würde ich niemanden zumuten.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Johanna3 am 13.06.2022, 21:22 Uhr

Hier wäre es möglich - zum Glück für mich. Sonst müsste ich in so einem Fall ja noch weitere Kosten tragen.

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Re: Und ohne Toilette habt ihr es im Garten erledigt?

Antwort von Neverland am 13.06.2022, 22:07 Uhr

Duscht du nachts um 3.00 Uhr?

Klo kann es nicht sein, das steht ja in deinem Wohnzimmer.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Neverland am 13.06.2022, 22:08 Uhr

Der brüller ist ja, es ist Ferienzeit. Wo will mam jetzt für diese Menge Menschen bezahlbaren Ersatzwohnraum bekommen?

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Re: Und ganz so eindeutig dürfte auch die (deutsche) Rechtssprechung nicht sein

Antwort von Neverland am 13.06.2022, 22:31 Uhr

Doch, sie existieren. In dem einem Urteil hatte der Vermieter keinen Ersatz geleistet. Nur angeboten, daß die Mieter ins Hotel gehen sollen. Was er dann nicht zahlen wollte. Und auch nicht in Vorkasse treten wollte. Das prangert der Richter an.

Im Urteil steht auch, das bei Ersatz dieser Anspruch entfällt. Was du natürlich zu gern überlesen hast. Scheinbar hat der Vermieter mit den anderen, nicht betroffenen Mietern, die Regelung getroffen das sie den betroffenen eine Duschmöglichkeit bieten. Und für den Klogang stellt er ein Klo zur Verfügung - jedem in der eigenen Wohnung. Einzig überdenkenswert ist, ob der Vermieter jedem der Parteien eine leerstehenden Wohnung im Mietobjekt zur Verfügung stellen muss. Oder ob er nicht die Option hat, andere Mieter zu bitten mit einzuspringen. Da aber nicht jedes Hotel, Ferienwohnung oder jede Pension über ein eigenes Badezimmer verfügt, dürfte dieser Punkt entfallen. Es stehen waschmöglichkeiten vor Ort zur Verfügung, es stehen Ersatzklos vor Ort zur Verfügung, damit dürfte der Anspruch auf ein Hotel gescheitert sein.

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Re: Natürlich hat er den Rohrbruch nicht verursacht und er muss repariert werden

Antwort von Sille74 am 13.06.2022, 22:45 Uhr

Trotzdem muss er ein vertragsgemäßes Mietobjekt zur Verfügung stellen. Und hins. "schalten und walten lassen" meine ich natürlich nicht, dass er den Schaden nicht reparieren soll/darf etc. Im Gegenteil, das muss er natürlich sogar. Aber dass er bei zeitweise nur eingeschränkter Nutzbarkeit der Wohnung die Mieter nicht mit Ausgleichsangeboten abspeist, die ggf. nicht dem Üblichen entsprechen. Und da würde ICH halt mal die Rechtslage checken lassen. Was ich dann letztlich mache, ist ja eine andere Frage...

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Was Ihr so alles wisst, dass ...

Antwort von Sille74 am 13.06.2022, 22:59 Uhr

... Ihr derart eindeutige Aussagen zur Rechtslage bei einem solchen Fall treffen könnt...

Respekt!!!

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Keine Ahnung, da müsste man einen Spezialisten für Mietrecht fragen

Antwort von Sille74 am 13.06.2022, 23:23 Uhr

Meiner (nicht expertenmäßigen) Ansicht nach ergeben sich Ersatzansprüche NEBEN einer Mietminderung aus § 555a BGB und da können unter Umständen eben auch Kosten für eine Ersatzunterkunft drunterfallen. Ob dem überhaupt so ist, wie ich meine und falls ja, hier diese Umstände vorliegen, dass für eine Ersatzunterkunft gezahlt werden muss? - Keine Ahnung. Ich vermute eher nicht, würde mich aber nicht zu der festen Behauptung versteigen, dass dem so sei. Dafür haben wir hier ja unsere versierten Experten auf jeglichem Gebiet...

Klagehegenstand wäre ja nicht die Nichtbewohnbarkeit bzw. die eingeschränkte Nutzbarkeit die dürfte ja unstreitig sein -, sondern die Frage, ob mir, wenn ich ins Hotel ziehe oder so, der Vermieter die Kosten erstatten muss (also eine Geldleistung)

Wenn es tatsächlich zum Gerichtsverfahren kommt, trägt die Kosten der "Verlierer" bzw. werden sie je nach "Obsiegen" gequotelt. Wenn ich nur zur Beratung gehe, trage ich die Kosten selbst. Das ist aber meistens noch erschwinglich und kann es wert sein.

Ob es einem persönlich wert ist, mit dem Vermieter rumzustreiten, muss man für sich und nach dem Einzelfall entscheiden.

Klar hat der Vermieter (vermutlich) den Wasserrohrbruch nicht "veranstaltet", deswegen versucht er aber ja vielleicht trotzdem - was ich im vorliegenden Fall nicht beurteilen kann - seine Mieter nach der Rechtslage zu geringwertigen Kompensationsangeboten für die Unannehmlichkeiten abzuspeisen.

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Re: Bist du aus Zucker, oder was?

Antwort von Maca am 13.06.2022, 23:34 Uhr

“Für eine kurze Zeit kann man sich auch mal nur waschen (oder woanders duschen) und eine Campingtoilette benutzen. Machen ja die Leute mit Wohnmobil auch. Was anderes ist es, wenn der Zustand für Monate anhält, aber für zwei, drei Wochen? Meine Güte...“

Interessant.
So eine Toilette steht dann im Wohnzimmer, die Handwerker pieseln und schietern da vielleicht auch hinein (oder sollen die zu den nicht betroffenen Nachbarn?).
Das müffelt und muss (bei Mehrfachbenutzung) wohl täglich geleert werden.
Wo genau würde man denn sein Urin- Kot- Gemisch dann lassen?
(Heimlich nachts in deinem Garten hättest du das vermutlich nicht so gerne ausgekippt?).
Würde ich wirklich gerne mal wissen, man weiß ja nie, ob es einen mal selber trifft ( wohnen im Altbau).

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Johanna: Der von Dir gemeinte Fall ist allerdings nicht wirklich "vergleichbar" , da...

Antwort von Sille74 am 13.06.2022, 23:40 Uhr

... da die Parteien im Vorfeld eine Vereinbarung geschlossen haben, dass der Vermieter die Kosten für den Hotelaufenthalt während der Renovierungszeit übernimmt und sogar einen Vorschuss zahlt und das hat er dann einfach nicht gemacht.

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Wobei: damit, dass sich ersparte Aufwendungen (also die Miete) angerechnet werden lassen

Antwort von Sille74 am 13.06.2022, 23:48 Uhr

... müssen, dürftest Du Recht haben.

Wie gesagt, ich glaube nicht, dass hier die Kosten für eine Ersatzunterkunft getragen werden müssen, aber FALLS und diese liegen höher als die ersparte Miete, kann wahrscheinlich die Differenz verlangt werden.

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Genau so!

Antwort von Sille74 am 14.06.2022, 0:01 Uhr

.

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Re: Wohnungsbaugesellschaft????

Antwort von kirshinka am 14.06.2022, 0:37 Uhr

Dann it die Sachlage eine andere würde ich mal sagen, als wenn das eine einzelne Vermieterperson ist.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Johanna3 am 14.06.2022, 7:03 Uhr

Der Brüller wäre eher, wenn ein Vermieter versucht, damit drei Wochen ohne Dusche und mit Chemietoilette zu rechtfertigen.

Allerdings scheint das ohnehin ein schräger Typ zu sein, denn wenn man sich mal umsieht: So lange dauern solche Arbeiten nicht!

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Re: Johanna: Der von Dir gemeinte Fall ist allerdings nicht wirklich "vergleichbar" , da...

Antwort von Johanna3 am 14.06.2022, 7:20 Uhr

Das schon. Aber das fünf Tage ohne Dusche unzumutbar sind, bezog sich ja nicht nur auf diesen Fall - sondern gilt generell.

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Re: Wobei: damit, dass sich ersparte Aufwendungen (also die Miete) angerechnet werden lassen

Antwort von Johanna3 am 14.06.2022, 7:22 Uhr

Es müssten nicht nur die Kosten getragen werden, ggf. muss der Vermieter sogar in Vorkasse treten.

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Natürlich ist es eine starke Einschränkung

Antwort von Sille74 am 14.06.2022, 7:33 Uhr

Aber was der Mieter verlangen kann, ist immer eine individuelle Entscheidung.

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Re: Ich bin beeindruckt, wie es den Mietern empfohlen wird bloß kein Terz zu machen

Antwort von Sille74 am 14.06.2022, 7:36 Uhr

"Reden ist die Devise - nur dabei kommen die Menschen z‘samm!"

Natürlich! Aber dann ist es doch gut, man weiß, wovon man redet...

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Hase67 am 14.06.2022, 8:17 Uhr

Unglaublich finde ich vor allem, dass dieser Thread inzwischen (jetzt mit meiner zusätzlich) schon 153 Antworten hat. :-)

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Re: Was Ihr so alles wisst, dass ...

Antwort von Silvia3 am 14.06.2022, 9:16 Uhr

Danke.

Im Gegensatz zu manchen anderen hier ist meine Antwort nicht von Emotionen oder von Bauchgefühl/vermeintlichem Gerechtigkeitsempfinden geleitet, sondern basiert auf den hier im Ausgangspost genannten (raren) Fakten und Kenntnis der Rechtslage sowie langjähriger Erfahrung als Vermieterin mehrerer Wohnungen.

Dass ein Gericht natürlich immer anders entscheiden kann, ist mir bewusst.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Maca am 14.06.2022, 9:37 Uhr

Warum?
Ich denke zwar, dass es sich hier um einen falsch dargestellten Provokationsthread handelt aber das Thema “Notdurft“ an sich, garantiert doch immer Aufmerksamkeit.
Ist halt sehr intim, elementar und unvermeidlich.

Die Dynamik in diesem Thread finde ich ehrlich gesagt hochinteressant.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Hase67 am 14.06.2022, 9:42 Uhr

Ich habe nicht mitgelesen und heute Morgen nur auf dem Smartphone mit Staunen gesehen, wie viele Beiträge das Thema generiert hat. Dass das Thema Notdurft elementar ist, bestreite ich nicht, ich hatte gleich nach Einzug ein kaputtes Gästeklo und etliche Male den Sanitärmenschen da, bis die Ursache endlich gefunden war.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Sille74 am 14.06.2022, 10:04 Uhr



Geht doch noch!

Also ich finde die Frage tatsächlich interessant

Was much aber tatsächlich wundert, ist, wie viele auf die Frage mit (zumindest sinngemäß) "die soll sich nicht so anstellen" antworten. Das kann man zwar durchaus so sehen, das ist aber ja keine Antwort auf die Frage.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von tonib am 14.06.2022, 10:14 Uhr

Eigentlich war die Frage ja rechtlicher Natur, und es scheint niemand wirklich Expertise im Mietrecht zu haben.

Daher finde ich es total naheliegend, dass viele ihre Meinungen dazu abgeben, wie es sein sollte oder sein könnte.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Sille74 am 14.06.2022, 10:26 Uhr

Eben! Die Frage war rechtlicher Natur. Und so müssten dann doch auch die Antworten ausfallen. Tun sie ja auch oft, wobei das wohl meistens keine Expertenantworten sind, dafür aber häufig mit erstaunlicher Bestimmtheit vorgetragen. Aber "stell Dich nicht so an" ist doch etwas anderes. Nicht dass man das nicht anbringen könnte, aber als alleinige Antwort

Wie schon mehrfach erwähnt: ich würde mich insofern "anstellen" als ich mich hins. meiner Rechte (und Pflichten) bei kompetenter Seite, also nicht hier im Forum... informieren würde und dann sieht man ja...

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von pauline-maus am 14.06.2022, 11:28 Uhr

vom rechtlichen mal abgesehen ist es doch auch wichtig den sinn hinter dem infrage stellen des vermieters und die sich daraus ergebenen kosequenzen zu sehen.
ich denke das thema ist sehr dringend und die arbeiten sollten lieber heute als morgen beginnen .
behelligt man damit nun ein gericht um etwas einzuklagen , kann ich mir kaum vorstellen das dort der turbogang eingelegt wird , um in einer woche eine entscheidung auf dem tisch zu haben.
daher wird dann entweder gewartet mit der reparatur oder die klage läuft parallel...in beiden gfällen ist aber die toiletten situation die selbe.
wo ich mich dann frage geht es hier wirklich um das klo oder nur eine entschädigung und das befremdet mich sehr

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von pauline-maus am 14.06.2022, 11:34 Uhr

will sagen , dass mir heutzutage sehr auffällt, dass viele nur davon getrieben sind skrupelos irgendwo etwas" rauszuholen", ohne das jetzt aber direkt auf die ap zu beziehen

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Wäre mir mein Geld zu schade. Und die Zeit.

Antwort von Petra28 am 14.06.2022, 12:00 Uhr

Das kostet ja auf jeden Fall, entweder das eine oder das andere oder beides. Die Rechtslage wird sein, dass der Mieter die Miete mindern kann. Vielleicht hat aber der Vermieter bislang nicht die Miete ausgereizt, die er nehmen könnte. Als Vermieter würde ich nach einer solchen Mietminderung dann auch alles ausreizen. Mietminderung ist übrigens gefährlich, wenn es sich irgendwann zu zwei Monatsmieten aufsummiert und später vor Gericht festgestellt wird, dass es unberechtigt war. Dann kann der Vermieter kündigen.

Irgendwo las ich von Wohnungsbaugesellschaft. Ich würde als erstes einfach mal versuchen, mit denen zu sprechen. Danach kann man immer noch weitersehen.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Sille74 am 14.06.2022, 12:06 Uhr

Na ja, wenn der Vermieter die Mieter nach der Rechtslage nicht mit einem Campingklo abspeisen dürfte, würde der doch versuchen, "skrupellos etwas rauszuholen".

Und ka klar würde ein Gerichtsverfahren lange dauern. Deswegen müsste und könnte das Nad ja trotzdem saniert werden. Die Sanierung wäre ja nicht Streitgegenstand. Notfalls gibt es ja auch einstweiligen Rechtsschutz. Dann geht es schneller...

Es geht ja auch nicht darum, dass man unbedingt wie blöd rumprouesdieren muss, sondern einfach die Lage einschätzen kann, um dem Vermieter auf Aigenhöhe begegnen zu können.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von pauline-maus am 14.06.2022, 12:15 Uhr

ich glaube hier gab es überhaut keine"begegnung"
hätte ich so eine info in meiner post , würde ich sofort den vermieter oder sagar den hausmeister anrufen und höflich um genauere angaben bitten, daraus könnte sich doch dann ein gespräch ergeben über andere möglichkeiten.
das wurde hier denke ich versäumt und nun entstehen hypothetische albtraumszenarien

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Sille74 am 14.06.2022, 12:27 Uhr

Nun ja, in gewisser Weise ist der Vermieter halt schon "Gegner" bzw. seine Interessen sind andere als die des Mieters.

Ich würde mich daher tatsächlich VOR einem Gespräch mit ihm über die Rechtslage erkundigen. Was kann/darf ich "fordern", will er mich mit zu wenig abspeisen. Woe gesagt, das heißt ja nicht, dass man gleich aggressiv-fordernd auftritt, sondern einfach ein Gespräch auf Augenhöhe führen kann.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von pauline-maus am 14.06.2022, 12:33 Uhr

sondern einfach ein Gespräch auf Augenhöhe führen kann-

nichts anderes meinte ich die ganze zeit
aber nichtsdestotrotz bin ich hart im nehmen und würde diverse dinge auch aushalten , manchmal nützt es ja nix

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Re: Wäre mir mein Geld zu schade. Und die Zeit.

Antwort von Sille74 am 14.06.2022, 12:40 Uhr

Mag ja sein, aber jemand, der das anders sieht und eben andere persönliche Grenzen hat und bereit ist, in eine Erstberatung zu investieren, "stellt sich auch nicht an" oder tut etwas Verwerfliches.

Da lernt er/sie dann vielleicht auch, dass einen eigenmächtige Mietminderung Probleme bereiten kann.

Ich würde natürlich auch erst mal mit dem Vermieter sprechen und nicht gleich mit irgendwas drohen oder aggressiv-fordernd auftreten. Ich würde mich aber vorher in der Tat schlau machen, was es für Möglichkeiten gibt. Wenn ich überzeugt wäre, ich weiß auf dem Gebiet alles selbst und womöglich besser als die Spezialisten, würde ich natürlich nichts in Anspruch nehmen, was auch noch kostet.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Maxikid am 14.06.2022, 12:41 Uhr

in unserem Mietshaus, gab es ja schon sehr viele Sanierungen etc. Einige Mitmieter, gehen da immer schon vorab auf Kriegsstellung. Diese haben aber keinerlei Nachteile beim Vermieter, eher im Gegenteil. Der möchte diese Streithähne ja eher still halten und lässt das eine oder andere springen, oder schneller erledigen. Ich bin immer jemand der nichts sagt, bzw. da muss schon die Decke einstürzen, aber wer nichts sagt, kann nichts bekommen.
Trage Dein Anliegen freundlich und sachlich vor. Der Vermieter, kommt Dir bestimmt entgegen. Lg maxikid

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Sille74 am 14.06.2022, 12:44 Uhr

Was muss, das muss, keine Frage.

Aber wenn ich auf etwas keinen Bock habe, checke ich ob es so sein muss

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Maca am 14.06.2022, 12:44 Uhr

“Was much aber tatsächlich wundert, ist, wie viele auf die Frage mit (zumindest sinngemäß) "die soll sich nicht so anstellen" antworten. Das kann man zwar durchaus so sehen, das ist aber ja keine Antwort auf die Frage.“

Findest du, dass man das durchaus so sehe kann?
Über zwei Wochen mit ner Campingtoilette im Wohnzimmer zu hausen ( auch hat niemand konkretisiert, was mit der darin befindlichen Suppe passieren sollte) ist wirklich nicht zumutbar.
Eine menschenwürdige Verrichtung der Notdurft und Entsorgung deren Resultate, wird in diesem Fall nicht ermöglicht.
Kein Gericht würde das als verhältnismäßig einstufen.
Ein Dixiklo hingegen, wahrscheinlich schon.
Und Katzenwäsche in der Küche ist über einen überschaubaren Zeitraum auch zumutbar.
Aber hier ( ich glaube der Beitrag ist frei erfunden) geht es ja explizit um das angebliche Campingklo. Und das wäre eben nicht zumutbar.
Ich weiß nicht, wie man das ernsthaft anders sehe kann.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von pauline-maus am 14.06.2022, 13:16 Uhr

sicher nassforsche frderungen finden schneller gehör , sind aber auch sehr unangenehm.
daher händle ich es auch im leben wie du , nicht weil ich mich nicht traue , sondern weil ich mich an vielem nicht so schnell hochtriggere, vieles läst mich auch kalt und wenn mich mal wirklich was stört muss ich das nicht wie eine furie vortragen , sondern bin da sehr entspannt und so , wie ich es vom gegenüber auch erwarte

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Sille74 am 14.06.2022, 13:30 Uhr

Kommt darauf an. Auf die Idee, dass das Campingklo im Wohnzimmer stehen soll, wäre ich jetzt tatsächlich nicht gekommen. Vielleicht habe ich ja was überlesen...

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Maxikid am 14.06.2022, 13:30 Uhr

wie oft wir zu hören bekommen das müssen sie sich wehren, lassen sie sich das nicht gefallen etc. und etc. Nein, auf unserer Art, kommen wir auch ans Ziel.

LG

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von pauline-maus am 14.06.2022, 13:37 Uhr

ist schon richtig so:), definitiv

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Hase67 am 14.06.2022, 13:52 Uhr

Du stellst es irgendwie so dar, als ob Forderungen an den Vermieter grundsätzlich eine Zumutung wären und man lieber das "Augen zu und durch"-Prinzip praktizieren sollte. Ich bin in keinem Mieterverein und würde auch nicht sofort mit einer Mietminderung um die Ecke kommen, wenn etwas gemacht werden muss (geschweige denn, dass ich bei jedem Kleinkram gleich nach der Hausverwaltung schreien würde), aber es gibt eben auch das Gegenteil, größere Hausverwaltungen, die es ausnutzen, wenn Mieter sich schön klein ducken, und die freiwillig noch nicht mal den Minimalstandard erfüllen. Da darf man sich dann schon wehren, finde ich.

Ich habe in meiner Anfangszeit hier mal nebenberuflich im Sekretariat einer Wohnungsvermietungsgesellschaft gearbeitet, die heute zur Vonovia-Gruppe gehört. Das war damals noch ein relativ familiär geführter Laden, aber die haben auch mehr Gas gegeben, wenn ein Mieter seine Rechte kannte und klare Ansagen gemacht hat. Man muss ja nicht gleich dreist und unangenehm werden.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von pauline-maus am 14.06.2022, 13:54 Uhr

ich habe echt mal gegooglt und finde campingklos von einem eimer plus bis zu einem ganzen komplex mit wassertank und waschbecken ...
für viele ist ein campingklo auch ein dixie
was genau ist nun oben genanntes?

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von pauline-maus am 14.06.2022, 14:04 Uhr

keiner spricht vom duckmäusern, sondern vom realistischen einschätzen einer situation . habe ich menschen vor mir die generell sehr fordernd und respektlos sind , dann handle ich adäquat. wenn aber die situation unklar ist muss ich nicht überambitiniert vorpreschen.
immer ein fall der abgewogenheit und immer wieder neu zu bewerten

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Maca am 14.06.2022, 14:35 Uhr

“Geschrieben von BoPsh am 12.06.2022, 23:09 Uhr:

Es ist auch kein Dixiklo. Sondern etwas, wie ein Töpfchen für

Erwachsene. Stellt man sich ins Wohnzimmer und fertig. Dein ernst?“


Ich glaube das nicht wirklich.

Aber WENN es so sein sollte, wäre es eben nicht zumutbar.


Ich habe vor über 20 Jahre auch mal ne Badsanierung mitmachen müssen.
Dixiklo stand im Hof ( aber nur für den Tag, die Klos wurden sofort ausgewechselt und konnten außerhalb der Renivierungszeiten auch gleich wieder benutzt werden).
Duschen konnte man ca. vier Wochen nicht.
Miete durfte für einen Monat um 50% gemindert werden.
Das fanden alle Mieter sehr fair und entgegenkommend.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von pauline-maus am 14.06.2022, 14:42 Uhr

realistisch und fair

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von tonib am 14.06.2022, 15:04 Uhr

Es ist immer richtig, seine Rechte zu kennen. Aber was man dann daraus macht, hängt von so vielen Faktoren ab: wer ist der Vermieter - gieriger Investionsvermeider, korrekter Kümmerer? Wie handelt der Vermieter - ist er selber frech oder kooperativ? Kann ich bei Entgegenkommen erwarten, dass er mir dann auch mal entgegenkommt, ist es den Nerv wert, usw. Das Recht ist da schon eine gute Leitplanke, aber eine pragmatische Lösung kann auch ganz anders aussehen.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Maxikid am 14.06.2022, 15:12 Uhr

bei meinem Vermieter, weiß ich ganz genau, dass man nur etwas bekommt, wenn man kämpferisch auftritt. Bei nettem Nachfragen/Erfragen, wird sofort eher etwas abgelehnt, angepflaumt etc. LG maxikid

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Re:Maca:doch, du hast es richtig erfasst.

Antwort von BoPsh am 14.06.2022, 15:23 Uhr

es ist kein Dixiklo, sondern, wie ich es beschrieben hab.
Man wird erstmal sich beim Mieterschutzverein beraten lassen, dann schauen wir mal weiter.

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Re: Natürlich ist es eine starke Einschränkung

Antwort von Johanna3 am 14.06.2022, 15:24 Uhr

Ja, natürlich. Das hängt ja von sehr vielen Faktoren ab. Ich meinte nur, dass es eben schon grundsätzlich unzumutbar ist, dass der Mieter fünf Tage auf eine Dusche verzichten muss. Da braucht man nicht viel Phantasie um darauf zu kommen, dass kein Richter ein Chemieklo im Wohnzimmer für zumutbar hält.

Hier schrieben einige vom Dixieklo im Garten - was erst einmal voraussetzt, dass es überhaupt einen Garten gibt. Nachts Schlafanzug aus - und Straßenkleidung anziehen, (vier Stockwerke die Treppen hinunter?) zur Haustür hinaus und zum Klo, würde ich ebenfalls als unzumutbar ansehen. Ganz zu schweigen von manchen Wohngegenden, in denen man nachts besser nicht herumläuft. Oder während eines grassierenden Magen-Darm-Virus.

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Re: Bist du aus Zucker, oder was?

Antwort von Neverland am 14.06.2022, 16:15 Uhr

Die Handwerker werden ein eigenes Dixi mitbringen. Ist Usus in solchen Fällen.

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Re:Maca:doch, du hast es richtig erfasst.

Antwort von Pamo am 14.06.2022, 16:20 Uhr

Erzähl dann mal, was der Mieterverein vorschlägt. Ich finde den Fall sehr interessant.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Neverland am 14.06.2022, 16:28 Uhr

Ich auch nicht. Wäre auch deutlich teurer. Due TE ist ja nicht selbst betroffen, sondern Hörensagen. Da dürfte also bestenfalls die Hälfte stimmen, erfahrungsgemäß. In due Schublade packe ich auch die 3 Wochen. Wahrscheinlich ist das der Gesamtzeitraum mit Trocknung usw. Das wäre realistischer.

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Re: Natürlich ist es eine starke Einschränkung

Antwort von Neverland am 14.06.2022, 16:31 Uhr

Es geht aber nicht um grundsätzlich. Sondern um diesen konkreten Fall.

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Re: Und ganz so eindeutig dürfte auch die (deutsche) Rechtssprechung nicht sein

Antwort von Johanna3 am 14.06.2022, 16:48 Uhr

Ach ja? War das "scheinbar" so? Klar, wer sich so einigen will, kann das tun. Mieter können sogar zustimmen, sich Wasser am Brunnen zu holen und das Klo der Tankstelle zu nutzen.

Die weiteren Ausführungen zu dem Urteil hast du dann offenbar nicht gelesen. Da steht nämlich drin, dass in dem Fall der Anspruch auf eine Ersatzunterkunft besteht, da eine tagelange Unnutzbarkeit der Dusche als unzumutbar gilt. Wenngleich nicht jede Pension/ Hotel o.ä. ein eigenes Bad zur Verfügung stellt, so steht doch beinahe jederzeit eines zur Verfügung.

Nicht jeder möchte die Wohnung der Nachbarn überhaupt betreten. Dass man zum Duschen bei den Nachbarn "gezwungen" werden kann, möchte ich doch sehr bezweifeln. Geschweige denn "Duschzeiten" mit ihnen zu timen, damit sie auch zu Hause sind. Oder dazu nötigen, einen Schlüssel herauszurücken.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Neverland am 14.06.2022, 17:05 Uhr

ich behaupte ja, das nur die Hälfte wirklich so stimmt. Ist nur HörenSagen. Die Userin war nicht dabei, du auch nicht, eben so wenig wie ich. Aber ich bin nicht ganz branchenfremd.

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Re: Natürlich ist es eine starke Einschränkung

Antwort von Johanna3 am 14.06.2022, 17:09 Uhr

Was sich ja nicht ausschließt. Etwas was grundsätzlich unzumutbar ist, ist ja nicht im Einzelfall doch zumutbar.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Johanna3 am 14.06.2022, 17:11 Uhr

Das bin ich auch nicht.

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Re: Und ganz so eindeutig dürfte auch die (deutsche) Rechtssprechung nicht sein

Antwort von Neverland am 14.06.2022, 18:31 Uhr

Was man möchte, ist aber egal. Es geht um das rechtliche. Da hat der Vermieter seine Pflicht getan. Wem es nicht passt, dem steht es frei auf eigene Kosten eine Lösung zu finden.

Dir würde ich ein Bett in einer Jugendherberge vermitteln, und breit grinsen.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Lusiana am 14.06.2022, 18:32 Uhr

Die 200 sind fast geschafft, wer hätte das gedacht

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Neverland am 14.06.2022, 18:33 Uhr

Glaube ich dir nicht. Behaupten kannst du viel. Alleine deine Antworten und Rechtsverständnis zeigt, daß es nicht so weit her sein kann.

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@Maca... das würde mich allerdings auch interessieren...

Antwort von Schneewittchen123 am 14.06.2022, 18:42 Uhr



Ich habe nur einige Beiträge überflogen, weil es so viele sind. Aber ich find es auch am lustigsten, dass anscheinend niemand derjenigen, die behaupten, sie würden sich allen Ernstes über zwei Wochen eine Camping Toilette ins Wohnzimmer stellen, konkretisieren kann, wo sie die dann ausleeren würden.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Johanna3 am 14.06.2022, 19:36 Uhr

Dann lass es eben. Dass es mit deinem Rechtsverständnis nicht all zu weit her ist zeigt schon deine kreative Art Begrifflichkeiten zu verdrehen.

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Re: Und ganz so eindeutig dürfte auch die (deutsche) Rechtssprechung nicht sein

Antwort von Johanna3 am 14.06.2022, 19:42 Uhr

Eben. Es geht um das rechtliche.

Das freie Bett in der Jugendherberge würde ich dankend ablehnen - und mir selber eine angemessene Unterkunft suchen - und dir die Mehrkosten (die sich mit der hundertprozentigen Mietminderung nicht verrechnen lassen) in Rechnung stellen - und dem wahrscheinlichen Prozess mit Gelassenheit entgegensehen.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Feuerschweifin am 14.06.2022, 21:10 Uhr

Na Marianna, wieder mal das Forum aufgemischt mit einer erfundenen Geschichte? Ein richtiges Campingklo ist das eine, ein Nachttopf das andere.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von pauline-maus am 14.06.2022, 22:34 Uhr

Oooooch es gibt nichts was es nicht gibt

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Lusiana am 15.06.2022, 0:08 Uhr

Campingklo in billiger Ausführung: Nachttopf mit mehr Fassungsvermögen und Deckel. Schon ein deutlicher Unterschied zum Dixiklo

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Re: @Maca... das würde mich allerdings auch interessieren...

Antwort von Sille74 am 15.06.2022, 5:59 Uhr

Irgendwo meinte jemand, die würden von der zur Verfügung stellenden Firma "gewartet", also auch geleert.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Zwergenalarm am 15.06.2022, 7:56 Uhr

Mag sein, dass an der Geschichte noch mehr nicht stimmt. Ich persönlich glaube ja nicht an das Campingklo. Das würde sich schon aus organisatorischen Gründen niemals ausgehen. Da wird ein Dixieklo oder überhaupt ein Container gemeint gewesen sein. Das wäre zumindest bei uns gängige Praxis, wenn Sanitärräume auf längere Zeit ausfallen oder zumindest provisorisch irgendwo benötigt würden.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Melli2011 am 15.06.2022, 11:53 Uhr

Nein der Vermieter muss nicht für eine Ersatz Unterkunft sorgen. Wie schon gesagt, Mietminderung für diesen Zeitraum wäre noch machbar. Aber es wurde eine Ersatzlösung angeboten. Und die Körperpflege kann man auch in der Küche verrichten. Das sollte kein Problem sein.
Wir hatten mal einen ähnlichen Fall. Auch Wasserrohrbruch. Allerdings an der Leitung von unserem Vermieter. Hatten auch gut 2 Wochen keine Dusche. Aber es gab noch eine Badewanne für die Körperpflege. Unser Vermieter hat uns angeboten in seiner Gäste Wohnung zu Duschen. Und unsere Mehrkosten an Strom (wegen der Heizlüfter zum Trocknen der Wände) wurden von seiner Versicherung übernommen.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Neverland am 15.06.2022, 12:21 Uhr

Wo?

Aber lass mal, du bist nicht mal in der Lage beim Thema zu bleiben

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Re: Und ganz so eindeutig dürfte auch die (deutsche) Rechtssprechung nicht sein

Antwort von Neverland am 15.06.2022, 12:23 Uhr

Was dem Richter dann ein müdes lächeln abgewinnen würde: Wenn du da mit deiner Forderung ankommst.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Neverland am 15.06.2022, 12:34 Uhr

Vor allen, warum sollte der Vermieter die teuren Campingklos kaufen oder mieten, wenn 4 Wochen Dixi keine 150 € kosten? ein Sanitärcontainer gerade mal ca. 300 € für den Zeitraum.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von pauline-maus am 15.06.2022, 12:57 Uhr

vielleicht will er auch nur die mieter quälen !?
das vermieter böööse sind ist doch gängige narrativ.

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Re: Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Antwort von Johanna3 am 15.06.2022, 20:27 Uhr

Ich sehe, du projizierst deine persönlichen Eigenheiten auf andere. Aber lass mal...

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Re: Und ganz so eindeutig dürfte auch die (deutsche) Rechtssprechung nicht sein

Antwort von Johanna3 am 15.06.2022, 20:29 Uhr

Ach, dem Richter ist die Tatsache, dass der Mieter dazu berechtigt ist, sich seine Ersatzunterkunft selber zu suchen, sicher nicht unbekannt.

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