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Geschrieben von Sille74 am 13.06.2022, 8:20 Uhr

Natürlich geht das

Aber trotzdem stellt der Vermieter das Mietobjekt nicht vertragsgemäß zur Verfügung. Denn es ist mit (benutzbarem) Bad/Klo vermietet. Das ist doch etwas anderes, wenn man etwas ohne Bad/Klo gemietet hat oder freiwillig in Campingurlaub fährt.

Ich würde da in der Tat auch mal meine rechtlichen Möglichkeiten ausloten und mich beraten lassen, nicht, weil ich das nicht mal aushalten könnte, sondern weil ich den Vermieter nicht von vornherein würde schalten und walten lassen wollte, wie es ihm in den Kram passt. Vielleicht würde ich es dann auch klaglos dulden, aber je nachdem kann der ruhig merken, dass er nicht alles mit mir machen kann.

 
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