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Geschrieben von Johanna3 am 13.06.2022, 15:49 Uhr

Eben deswegen!!!

Genau auf den Paragraphen aus deinem Link stützte sich das Gericht in der Urteilsbegründung. Und in dem Fall ging es sogar "nur" um eine nicht benutzbare Dusche! Es galt bereits als unzumutbar, auf das Waschbecken für fünf Tage ausweichen zu müssen.

Von einem Chemieklo für eine nicht funktionsfähige Toilette war noch gar nicht die Rede.

Insofern: Keine Ehrung nötig.

 
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