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Geschrieben von tonib am 13.06.2022, 8:41 Uhr

Frage/Mietrecht/ lange Renovierung im Bad

Keine Ahnung, wie die Rechtslage ist, wenn immerhin eine Ersatztoilette zur Verfügung egstellt wird. Ich könnte mir vorstellen, dass eine größere Minderung angemessen ist aber keine Ersatzunterkunft.

Wir haben demnächst drei Wohnungen zu vermieten, und mir wird schon wieder klar, wen ich einfach so überhaupt nicht als Mieterin haben möchte.

Natürlich kann man alles juristisch lösen und man kann auch gerne Maximalansprüche formulieren, aber wichtiger wäre mir, pragmatisch mit allen Beteiligten zu einem Ergebnis zu kommen. Wenn das eine Ersatzunterkunft für ein paar Tage bedeutet, dann ist das so, dann wird das auch gemacht; aber mir läge sehr daran, Mieterinnen zu haben, die offen für sinnvolle Lösungen sind, gerade in Notsituationen. Umgekehrt wäre ich es ja auch.

 
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