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Geschrieben von margret am 25.09.2006, 12:46 Uhr

@SusanneZ

Grundsätzlich hast Du recht, und man könnte erwarten, dass der Betreiber die Sicherheit prüft.

Wenn aber immer der Betreiber die Sicherheiten prüft, bräuchten wir auch keine Gewerbeaufsicht und keine Berufsgenossenschaften. Die prüfen ja auch nur, was der Betreiber eigentlich selbstverständlich gewährleisten muss (z.B. Hygienevorschriften).

So wundert es mich auch sehr, dass sich private aber gewerbliche Spielplätze jedweder Kontrolle angeblich entziehen. Das glaube ich auch nicht. Und ich bin ziemlich sicher, dass der Haftungsausschluss "Betreten auf eigene Gefahr, Eltern haften" für Gaststätten bei grober Fahrlässigkeit nicht mehr gilt vor Gericht. Und grob fahrlässig ist es, wenn man offensichtliche Mängel nicht beseitigt.

Gruß Margret.

 
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