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Geschrieben von Dorilys am 25.09.2006, 11:59 Uhr

Indoor-Spielplätze

Von 19 untersuchten Hallenspielplätzen waren 11 wegen gefährlicher Sicherheitsmängel der Spielgeräte „mangelhaft“, fünf weitere waren „ausreichend“, zwei „befriedigend“ und nur ein einziger „gut“. Bei einem Test der 19 größten Hallenspielplätze in Deutschland stellte die Stiftung Warentest außerdem fest, dass für die Sicherheit der Hallen ausschließlich deren Betreiber verantwortlich sind. Für eine staatliche Kontrolle fühlt sich niemand zuständig. Die Ergebnisse sind in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift test veröffentlicht.

Die Tester fanden in vier Hallen Rutschen, die zur tödlichen Falle werden können, wenn Kinder an Fangstellen hängen bleiben und erdrosselt werden. Lebensgefährlich war auch ein 1,60 m hohes Landepodest einer Seilbahn, das völlig ungeschützt war. Außerdem fanden die Prüfer u.a. herausstehende Schrauben, vorstehende harte Kanten an einer Metallrutsche, zerschlissene Fangnetze und immer wieder Finger-Quetschstellen.

So schwerwiegend die Mängel im einzelnen auch waren, die meisten lassen sich relativ schnell beheben, und die meisten Anbieter sind, nachdem sie über die Mängel informiert wurden, auch schon tätig geworden. Doch die Stiftung Warentest hat nur eine kleine Auswahl der Hallen geprüft und hält es dehalb für einen unhaltbaren Zustand, dass sich hierzulande niemand für die Kontrolle von Spielgeräten zuständig fühlt, auf denen sich täglich Hunderte von Kindern in Gefahr begeben können.

Nachdem sie von der Stiftung über die gefundene Sicherheitsmängel informiert wurden, teilten die entsprechenden Behörden mit, dass sie nicht zuständig seien. Für die Sicherheit der Geräte seien allein die Betreiber zuständig.

http://www.stiftung-warentest.de/online/freizeit_reise/test/1423756/1423756/1426902.html


Ich denke, daß interessiert hier einige.
LG Dorilys (den Kinder selten in Inddor-Spielplätzen sind, da denen der Lautstärkepegel zu hoch ist)

 
14 Antworten:

erstaunt mich nun etwas !

Antwort von Schwoba-Papa am 25.09.2006, 12:10 Uhr

..."Für die Sicherheit der Geräte seien allein die Betreiber zuständig"...

Bauen die die Spielgeräte selbst ?

Müssen Spielgeräte (vorallem die öffentlich betrieben werden) nicht geprüft sein und entsprechende Standards aufweisen ?

Oder geht es da nicht um die Geräte ansich, sondern um das Handling und das Drumherum ?

***verwundertguck***

Grüßle

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Das habe ich schonmal gehört,

Antwort von Dorilys am 25.09.2006, 12:19 Uhr

daß für die Anlagen eben tatsächlich nur der Betreiber zuständig ist - also kein TÜV oder so.
Selbst erlebt: Wir besuchten bei einer Radtour ein Lokal mit großen Spielplatz und Streichelzoo (also extra für Familien mit Kindern). Die Kinder waren natürlich schnell auf dem Spielplatz. Als ich sie holen ging bekam ich einen Schreck: Die Leiter der Rutsche nur mit Draht befestigt, ein Schaukelseil fast durchgerostet. Von der Terasse sah man das nicht so und ich war vorher nicht auf die Idee gekommen, die Spielgeräte zu kontrollieren. Ich habe mich beschwert und auf die Sicherheitsmängel hingewiesen, allerdings hielten es die Pächter (Besitzer oder sonst was) für ausreichend, daß ein Schild "Benutzen der Spielgeräte auf eigene Gefahr) aushing.
DIe Nachfrage beim Ordnungsamt brachte auch nichts, da das ein Privatgelände ist und das Amt da keine handhabe hätte.
Ich denke bei Indoorspielplätzen ist es ähnlich.
LG Dorilys

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Re: erstaunt mich nun etwas !

Antwort von Dreizwetschgen am 25.09.2006, 12:26 Uhr

Also ich hätte jetzt auch gedacht, dass zumind. vor der Inbetriebnahme eine TÜV-Abnahme notwendig wäre.

Was überprüft denn dann eigentlich der TÜV???
Nur öffentlich, staatliche Einrichtungen?

lg
dreizwetschgen,
die trotzdem weiterhin gerne dort hin gehen wird.

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Kann eigentlich nicht sein oder ?

Antwort von Schwoba-Papa am 25.09.2006, 12:27 Uhr

Bei unserem Wust an Vorschriften/Auflagen/Kontrolle geht man eigentlich davon aus das eine gewisse Kontrolle stattfindet ? Sonst reissen sich die Behörden doch auch alles unter den Nagel !

Haut mich echt weg !

Wir haben auch einen Indoorspielplatz in der Nähe (aber ein recht Kleiner) und der ist super in Schuß, werde aber mal bei Gelegenheit (Saison beginnt ja erst) intensiver prüfen.

Grüßle

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Re: ich denke, @schwoba

Antwort von SusanneZ am 25.09.2006, 12:31 Uhr

das heißt: für die Sicherstellung der Sicherheit sind die Betreiber verantwortlich. Und wenn sie privat sind, ist das doch vollkommen klar und normal. Sie müssen sich selbst um den TÜV kümmern und haften entsprechend, wenn sie dies nicht tun (ansonsten der TÜV, wenn er nachweislich mies geprüft ha). Sorry, aber das kann man doch wohl erwarten!

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@SusanneZ

Antwort von margret am 25.09.2006, 12:46 Uhr

Grundsätzlich hast Du recht, und man könnte erwarten, dass der Betreiber die Sicherheit prüft.

Wenn aber immer der Betreiber die Sicherheiten prüft, bräuchten wir auch keine Gewerbeaufsicht und keine Berufsgenossenschaften. Die prüfen ja auch nur, was der Betreiber eigentlich selbstverständlich gewährleisten muss (z.B. Hygienevorschriften).

So wundert es mich auch sehr, dass sich private aber gewerbliche Spielplätze jedweder Kontrolle angeblich entziehen. Das glaube ich auch nicht. Und ich bin ziemlich sicher, dass der Haftungsausschluss "Betreten auf eigene Gefahr, Eltern haften" für Gaststätten bei grober Fahrlässigkeit nicht mehr gilt vor Gericht. Und grob fahrlässig ist es, wenn man offensichtliche Mängel nicht beseitigt.

Gruß Margret.

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Re: erstaunt mich nun etwas !

Antwort von SusanneZ am 25.09.2006, 12:47 Uhr

Der Tüv prüft natürlich nicht nur staatliche Einrichtungen. NEIN! Aber der kommt auch nicht einfach mal automatisch vorbei, wenn irgendwo was neu gebaut wurde. NEIN. Die Gemeinde, die Stadt,... beauftragen den TÜV. Sie haften nämlich sonst wie jeder Privatbetreiber auch. Und genauso muss auch der Private den TÜV beauftragen.

Dass jedes Auto TÜV-geprüft sein muss und sonst von der öffentlichen Einrichtung namens Polizei angehalten wird und der Halter Strafe zu zahlen hat... das liegt einfach daran, dass der Straßenverkehr der öffentlichen Sicherheit unterliegt - im Interesse des Allgemeinwohls. Öffentliche Einrichtungen bzw. Beteiligungen (wie bspw. Ämter, Bundeswehr, Zoos) kommen nur dort zum Einsatz, wo ein gewisses öffentliches Interesse besteht und Private Unternehmen es nicht genausogut oder besser anbieten könnten. Öffentliche Einrichtungen dienen der Sicherstellung des Allgemeinwohls wie in Zoos bspw. durch Erholung, Bildung sowie Forschung im öffentlichen Interesse, aber auch Tier-und Artenschutz. Viele Leistungen des Staates sind auch einfach KANN-Leistungen, wozu die Freizeitangebote zählen. Meistens werden diese öffentlichen Angebote ausgegliedert in eine GmbH, gGmbH, AG (nur mit besonderer Argumentation mgl.). Kann-Leistungen sollen mindestens kostendeckend angeboten werden, aber besser einen Gewinn für den Haushalt abwerfen - aber wie gesagt: das Allgemeinwohl sowie das öffentliche Interesse steht im Vordergrund. Ohne dies, keinen öffentlichen Anbieter. Und wie gesagt, Indoorspielplätze MÜSSEN NICHT durch öffentliche Einrichtungen angeboten werden. Wenn sie nicht öffentlich sind, haben sie auch keine Verantwortung.


Vielleicht sind die Zusammenhänge jetzt klarer geworden.

LG

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Re: @SusanneZ

Antwort von SusanneZ am 25.09.2006, 12:52 Uhr

Ok, so betrachtest du das. Kontrolle über die Einhaltung von Vorschriften.

Das kann ja trotzdem sein, dass sie kontrolliert werden. Aber das passiert doch nur unregelmäßig und haften tun sie trotzdem selber. Das ist doch mehr eine Maßnahme zur Einhaltung von Vorschriften und natürlich zahlen sie auch Strafe, wenn sie es nicht einhalten - sonst wäre die Maßnahme ja sinnlos. Aber, wenn was passiert, dann haftet der Betreiber - dazu dient nicht die Kontrolle! Und Schilder: "Betreten auf eigene Gefahr" hat vor Gericht noch nie bei Fahrlässiglkeit oder grober Mängel gegolten. Auch auf Baustellen ist das Humbuk und dient in Härtefall nur der Abschreckung ;-)

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Nö, nicht klarer geworden !

Antwort von Schwoba-Papa am 25.09.2006, 12:55 Uhr

Ein Betreiber eines indoor-Spielplatzes tut dies so gewerblich wie ein Achterbahnbetreiber und da läuft ohne TÜV gar nix ! Und für mich stellt eine Schraube in der Rutsche nicht weniger Bedrohung dar wie eine ungeprüfte Achterbahn !

Übrigens : Selbst meine Tauchflasche (und die nutze nur ich) muß regelmäßig zur Revision !

Grüßle

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Re: @SusanneZ

Antwort von Schwoba-Papa am 25.09.2006, 13:00 Uhr

ich stelle aber mal die Kontrolle vor die Haftung ! Sprich : Was spricht dagegen öffentliche bzw. gewerbliche Einrichtungen generell unter die Prüfaufsicht zu stellen ?

Hat für mich was Zynisches : Es kontrolliert zwar keiner, aber wer dafür haftet steht fest :-(

Grüßle

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Die Frage ist:An wen kann man melden?

Antwort von margret am 25.09.2006, 13:20 Uhr

Bei Salmonellen ist es in der Gaststätte ganz einfach, da meldet sich der WKD automatisch (die Kontrollen können ja nur stichprobenartig sein).

Aber an wen könnte man melden, wenn es offensichtlich ist, dass der Spielplatz eine Gefahr ist.

Wenn in einer Kneipe Kakerlaken auf dem Klo sind, kann man das der Gewerbeaufsicht melden und die prüfen dann sofort. Gibts sowas auch bei unsicheren und unhygienischen (hat mal einer die Rutsche bei Autobahn-Mc-Doof gesehen) Zuständen bei Spielgeräten?

Gruß Margret

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Re: Indoor-Spielplätze

Antwort von Feuerpferdchen am 25.09.2006, 13:42 Uhr

Hätte ich nicht gedacht, ich dachte gerade für Kinder muß alles TÜV-geprüft sein.
Der Indoorspielplatz den ich bevorzuge ist ganz neu und sehr teuer, aber selbst dort gab es letztens Probleme. Die haben ein riesiges Krokodilmaul, das sich ständig öffnet und schließt, die Kinder springen in dem Maul rum und können an der Zunge, die aus dem Maul hängt runterspringen. Wenn das Maul geschlossen ist, befinden sich die Kinder in ungefähr 2m Höhe. Letztens war das Krokodil schwach aufgeblasen und alle Kinder waren auf einer Seite, aufeinmal kippte der Kopf und die Kinder purzelten seitlich raus. Seitlich waren aber keine Matten sondern nur Teppichboden. Keine großen Verletzungen, aber viel Geheule. Ich bin dann zur Kasse (gleichzeitig Aufsicht) und habe gesagt, daß das Krokodil gefährlich ist;-), bitte absperren, Fehler beheben. Keiner hat was unternommen. Später sind nochmal Kinder rausgefallen. Mich hat das nicht mehr interessiert.

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@margret - man meldet es dem

Antwort von Schwoba-Papa am 25.09.2006, 13:44 Uhr

Betreiber ?!? und macht den Bock zum Gärtner :-)

Also ich würde das Gewerbeaufsichtsamt einschalten, notfalls Bolizei wegen Gefährdung (die leiten es notfalls weiter) !

Grüßle

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Re: @margret

Antwort von SusanneZ am 25.09.2006, 14:44 Uhr

Ich denke, dass fällt auch dem Gewerbeamt zu. Private Anbieter, die Indoor-Spielplätze anbieten, betreiben ja schließlich ein Gewerbe. Von daher denke ich, dass man da auch dort richtig ist.

LG

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