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Geschrieben von Dorilys am 25.09.2006, 12:19 Uhr

Das habe ich schonmal gehört,

daß für die Anlagen eben tatsächlich nur der Betreiber zuständig ist - also kein TÜV oder so.
Selbst erlebt: Wir besuchten bei einer Radtour ein Lokal mit großen Spielplatz und Streichelzoo (also extra für Familien mit Kindern). Die Kinder waren natürlich schnell auf dem Spielplatz. Als ich sie holen ging bekam ich einen Schreck: Die Leiter der Rutsche nur mit Draht befestigt, ein Schaukelseil fast durchgerostet. Von der Terasse sah man das nicht so und ich war vorher nicht auf die Idee gekommen, die Spielgeräte zu kontrollieren. Ich habe mich beschwert und auf die Sicherheitsmängel hingewiesen, allerdings hielten es die Pächter (Besitzer oder sonst was) für ausreichend, daß ein Schild "Benutzen der Spielgeräte auf eigene Gefahr) aushing.
DIe Nachfrage beim Ordnungsamt brachte auch nichts, da das ein Privatgelände ist und das Amt da keine handhabe hätte.
Ich denke bei Indoorspielplätzen ist es ähnlich.
LG Dorilys

 
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