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Geschrieben von SusanneZ am 25.09.2006, 12:47 Uhr

erstaunt mich nun etwas !

Der Tüv prüft natürlich nicht nur staatliche Einrichtungen. NEIN! Aber der kommt auch nicht einfach mal automatisch vorbei, wenn irgendwo was neu gebaut wurde. NEIN. Die Gemeinde, die Stadt,... beauftragen den TÜV. Sie haften nämlich sonst wie jeder Privatbetreiber auch. Und genauso muss auch der Private den TÜV beauftragen.

Dass jedes Auto TÜV-geprüft sein muss und sonst von der öffentlichen Einrichtung namens Polizei angehalten wird und der Halter Strafe zu zahlen hat... das liegt einfach daran, dass der Straßenverkehr der öffentlichen Sicherheit unterliegt - im Interesse des Allgemeinwohls. Öffentliche Einrichtungen bzw. Beteiligungen (wie bspw. Ämter, Bundeswehr, Zoos) kommen nur dort zum Einsatz, wo ein gewisses öffentliches Interesse besteht und Private Unternehmen es nicht genausogut oder besser anbieten könnten. Öffentliche Einrichtungen dienen der Sicherstellung des Allgemeinwohls wie in Zoos bspw. durch Erholung, Bildung sowie Forschung im öffentlichen Interesse, aber auch Tier-und Artenschutz. Viele Leistungen des Staates sind auch einfach KANN-Leistungen, wozu die Freizeitangebote zählen. Meistens werden diese öffentlichen Angebote ausgegliedert in eine GmbH, gGmbH, AG (nur mit besonderer Argumentation mgl.). Kann-Leistungen sollen mindestens kostendeckend angeboten werden, aber besser einen Gewinn für den Haushalt abwerfen - aber wie gesagt: das Allgemeinwohl sowie das öffentliche Interesse steht im Vordergrund. Ohne dies, keinen öffentlichen Anbieter. Und wie gesagt, Indoorspielplätze MÜSSEN NICHT durch öffentliche Einrichtungen angeboten werden. Wenn sie nicht öffentlich sind, haben sie auch keine Verantwortung.


Vielleicht sind die Zusammenhänge jetzt klarer geworden.

LG

 
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