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Geschrieben von lotte_1753 am 04.08.2011, 13:57 Uhr

So funktioniert ein Rechtsstaat

Es gilt aus guten Gründen ein allgemeines Folterverbot. Demnach ist der Polizist zu bestrafen und dem Opfer Schmerzensgeld zuzusprechen. Dass in diesem Fall das Handeln des Polizisten verständlich ist und dass die Schadensersatzklage eine moralische Frechheit ist, kann daran erstmal nix ändern. (Ich bin mir sicher, dass die Schadensersatzklage - und die daraus ersichtliche fehlende Einsicht in das Urecht seines Tuns - ihn noch einiges kosten wird.

 
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