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von Leena  am 04.08.2011, 22:00 Uhr

Die Gesetze sind absolut in Ordnung...

...schau mal z.B. bei Wikipedia unter "Daschner-Prozess", da wird es eigentlich ganz gut erklärt.

Und - nein, es geht nicht nur "um eine nicht vollends verifizierte Behauptung des Klägers, es sei ihm Folter angedroht worden", auch wenn Gäfgen in diesem Sinne "zu keinem Zeitpunkt tatsächlich gequält" wurden (wenn man mal vom "Barfußen" zum Fundort der Leiche etc. absieht, Gäfgen selbst sprach ja auch insoweit schon von "unerträglichen Schmerzen" etc.pp.).

Aber die "Behauptung des Klägers" mit der Folterdrohung ist nicht "nicht vollends verifiziert", sondern Daschner (damals der stellvertretende Frankfurter Polizeipräsident) ließ Gäfgen durch einen Kriminalhauptkommissar „Schmerzen, wie er sie noch nie erlebt habe“ androhen. Lt. Gäfgen habe man ihm gesagt, ein polizeilicher „Spezialist“ für derartige Maßnahmen sei bereits mit dem Hubschrauber unterwegs zu Gäfgen, um die Drohung wahr zu machen, und man werde ihn "mit zwei großen Negern in eine Zelle sperren, die an ihm sexuelles Interesse hätten". Diese Aussagen werden in der Form von den Polizisten sehr wohl bestritten - die Folterandrohung allerdings nicht.

"Daschner, der sich der rechtsstaatlichen Fragwürdigkeit seines Vorgehens völlig bewusst war, fertigte selbst einen Aktenvermerk über sein eigenes Vorgehen an, der letztlich den Anstoß zur Eröffnung des gegen ihn gerichteten Strafverfahrens lieferte."

 
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