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Geschrieben von Babyproject05 am 04.08.2011, 21:33 Uhr

Die Gesetze sind absolut in Ordnung...

Ich muss jetzt mal kurz nachfragen, da wir ja keinen Fernseher haben: hab ich das nun falsch verstanden, oder handelt es sich hier wirklich nur um eine nicht vollends verifizierte Behauptung des Klägers, es sei ihm Folter angedroht worden?
Soll heißen: er ist zu keinem Zeitpunkt tatsächlich gequält worden, sondern es ist ihm Strafe angedroht worden für den Fall, dass er nicht kooperiert, i.e. den Aufenthaltsort des vermissten Jungens preisgibt?
Ich finde auch weiterhin, dass der Zweck die Mittel heiligt, gerade in einem so zeitsensiblen Fall wie Kindesentführung!

Um ein Exempel zu statuieren, dass wir in diesem Rechtsstaat keine Folter dulden, und stattdessen dann die Hände in den Schoß legen, wie uns diese gebunden sind, solange der Verdächtige nicht freiwillig aussagen will... sorry, das gibt mir leider kein Gefühl von Recht und Sicherheit :-(

 
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