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Geschrieben von Sarah+Krümels-Mama am 02.08.2011, 21:47 Uhr

Frage zu KiTa Betreuungsplatz....

Hallo
Ich hab mal eine Frage an euch und vielleicht weiß das ja jemand.
Meine Schwägerin (haben keinen so guten Kontakt) hat ihren 3 jährigen in der Kita für 5h am Tag, allerdings bringt sie ihn ausschließlich Nachmittags (damit sie morgens ausschlafen kann und den "nachmittag" dann genießen kann) nun hat sie allerdings die Auflage einer Teilzeit Maßnahme bekommen, welche am Vormittag statt finden soll (da der kleine ja in der KiTa ist..und die die Agentur der annahme ist, dass er vormittags geht). Nun will sie mit Händen und Füßen erreichen, dass der kleine den ganzen Tag (sprich von 7-17 Uhr) in die Kiat geht.
Ist das machbar? also vom Jugendamt aus??? sie zahlt den Platz nicht, der wird sozusagen bezahlt....

 
3 Antworten:

Re: Frage zu KiTa Betreuungsplatz....

Antwort von caju am 02.08.2011, 21:57 Uhr

Hallo, also erstmal frage ich mich, wieso der Kiga das mitmacht, das das Kind nur Nachmittags gebracht wird. Ich kenn das so nicht, die Hauptzeit im Kiga ist doch morgens?
Naja, mal abgesehen davon, was hat sie davon, wenn der Kleine voll im Kiga ist, dann muss sie doch die Maßnahme annehmen.
Warum weigert sie sich so?

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Re: Frage zu KiTa Betreuungsplatz....

Antwort von Steffi528 am 02.08.2011, 22:07 Uhr

Nein, Kindergartenplätze können auch nur in den Nachmittag fallen (was jedoch eine eher ungünstige Sache ist)

Wir haben zwei reine Nachmittagsgruppen, die gerne von Eltern genutzt werden, die einen anderen tagesablauf haben. Die Nachmittagsstunden sind jedoch nur die gesetzliche Pflichtzeit, sodaß dort die Kinder weniger gefördert werden, als in den Nur-Vormittagsgruppen.

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Re: Frage zu KiTa Betreuungsplatz....

Antwort von kati1976 am 02.08.2011, 22:41 Uhr

ich muss sagen ich kenne das hier gar nicht nur nachmittags, weiß aber das es das gibt

so ich habe einen teilzeitplatz 6 stunden, da ich zur zait zu hase bin

sollte ich z.b. montag arbeit haben, hätte ich montag einen ganztagsplatz

ich weiß nicht wie es bei euch läuft, aber hier bekommt man erst einen ganztagsplatz wenn man mindestens 30 stunden die woche arbeitet

wenn sie ALG II bekommt muss sie die maßnahme ja machen, wie lange der platz gezahlt wird muss das JA entscheiden

das ist in jedem bundesland oder sogar stadt/gemeinde anders

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