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Geschrieben von Maximum am 04.08.2011, 11:51 Uhr

Unfaßbar...unsere Gesetze...kotz...

Gäfgen der Kindermörder bekommt noch Schmerzensgeld das sind Gesetze da kann man doch wirklich am "Rechtsstaat"zweifeln
http://nachrichten.t-online.de/

 
47 Antworten:

allein die tatsache dass der in knast studiert und prozeßkostenhilfe bekommt

Antwort von DecafLofat am 04.08.2011, 11:53 Uhr

bringt mich zur weißglut.

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Re: allein die tatsache dass der in knast studiert und prozeßkostenhilfe bekommt

Antwort von Maximum am 04.08.2011, 11:57 Uhr

der gehört gehängt und fertig die verdammte Missgeburt....jaja...jetzt können mich die Rechtsverdreher zerfetzen,aber sowas kostet uns Steuerzahlern so viel Geld...kommt irgendwann als studierter,ausgeruhter ,gebildeter Mann da raus,bekommt wenns geht noch ne neue Identität und darf ein schönes Leben führen weil wir alle ihn so fleißig rehabilitiert haben...oh man Deutschland...weiter so...

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Re: Unfaßbar...unsere Gesetze...kotz...

Antwort von bubumama am 04.08.2011, 11:58 Uhr

Ja, für mich auch immer wieder unbegreiflich... ich könnte mich jetzt lang und breit darüber auslassen, ich hab aber grad weder Zeit noch Lust dazu.

Mir sind die Urteile, die Gesetzlage usw. manchmal einfach unbegreiflich, ich versteh´s einfach nicht.

melli

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Re: Unfaßbar...unsere Gesetze...kotz...

Antwort von taram am 04.08.2011, 12:25 Uhr

Ich bin mi rnicht ganz sicher, wenn man eigenes Geld hat, muss man dann einen Teil der Gefängniskosten selber tragen - wenn es so ist, geht das Geld wieder an den Staat

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Dieses Studium dürfte doch wohl eher Hobby-Charakter haben

Antwort von donnalüttchen am 04.08.2011, 12:34 Uhr

Außerdem hat er doch die mündliche Prüfung zum 1.Staatsexamen noch in der Untersuchungshaft bestanden. Derzeit schreibt er doch wohl an seiner Dissertation herum, oder? Das kostet den Steuerzahler nicht unbedingt etwas.

Egal wie, der Mann wird auf dem Arbeitsmarkt in seinem Berufsfeld nach seiner Entlassung in gefühlten 187 Jahren keinerlei Aussichten haben. Ein Referendariat und das 2. Staatsexamen würfte außerdem sehr schwierig werden für ihn.

Das Thema mit der Bedrohung durch die Polizeibeamten haben wir hier ja schon lang und schmutzig diskutiert...

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Re: Deutschland = Täterland

Antwort von brown_eyes am 04.08.2011, 12:38 Uhr

Mich wundert sowas nicht mehr....

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Zu einer solchen Äußerung gehört schon eine gehörige Portion Dummheit!

Antwort von donnalüttchen am 04.08.2011, 12:45 Uhr

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Re: Dieses Studium dürfte doch wohl eher Hobby-Charakter haben

Antwort von Maximum am 04.08.2011, 12:52 Uhr

egal ob er dann was damit anfangen kann oder nicht...das kostet
Dem gehört körperlich schwere Arbeit aufgebrummt,wenn er nix macht gibts nix zu essen,basta...der muß jeden Tag so schwer arbeiten damit er abends umfällt das wären mal Maßnahmen,aber ne,ruht sich aus,studiert weiter...
Ich habe für sowas...und das ist sogar selbst zugegebener Mord an einem kleinen unschuldigen Jungen keinerlei Verständnis,womit wir wieder beim Thema Menschenrechte wären...
3000 Taler bekommt der Vogel nun...ich glaube bis 4500 darf er haben ehe die da dran gehen....kann nun seine Arbeiten mit goldener Feder schreiben...weia...ich muß mir jetzt selber auf die Finger hauen...

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Re: Zu einer solchen Äußerung gehört schon eine gehörige Portion Dummheit!

Antwort von Maximum am 04.08.2011, 12:56 Uhr

mensch hör auf schon wieder anderen Leuten Dummheit zu unterstellen...das Thema hatten wir doch nun auch schon öffter,fang bitte nicht schon wieder damit an...

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Re: Unfaßbar...unsere Gesetze...kotz...

Antwort von Sternspinne am 04.08.2011, 12:59 Uhr

Na ja, jedem dem das sooo gut gefällt, in dieser Art auf Staatskosten zu leben, kann doch gerne tauschen, oder?
Es findet sich sicher das ein oder andere Vergehen, wofür man schnell an solche Vergünstigungen kommen kann.

Klar, es kann ein Aufreger sein. Aber, mein Gott, soll er halt. Glücklich macht ihn das sicher nicht, je weniger Worte man über solche Kriminellen verliert, desto besser. Dann fehlt nämlich die Bühne und die Genugtuung.

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Re: Unfaßbar...unsere Gesetze...kotz...

Antwort von Maditchen am 04.08.2011, 13:03 Uhr

was denken wohl die Eltern von dem Kind... :-(

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Warum? Eine solche Äußerung ist doch wohl unter aller Würde...

Antwort von donnalüttchen am 04.08.2011, 13:03 Uhr

und zeugt nun wirklich nicht von sonderlich viel Umdrehungen im Oberstübchen.

Kannst du dir bitte mal den Befehlston abgewöhnen?

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Re: Unfaßbar...unsere Gesetze...kotz...

Antwort von kati1976 am 04.08.2011, 13:07 Uhr

ich finde das Urteil einfach unfassbar

der bringt ein kind um, und klagt auf schmerzengeld

die eltern sollen ihn jetzt mal verklagen auf schmerzengeld, denn die leiden wircklich

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Du kennst genau seinen Gefängnisalltag und die Kosten? Oder hast du dir das mal eben so

Antwort von donnalüttchen am 04.08.2011, 13:07 Uhr

gedacht? Letzteres erscheint mir wahrscheinlicher.

Sei doch mal ehrlich... du schreibst jedes Mal etwas zu ihm. DAS ist doch genau das, was er will: Aufmerksamkeit. Und die bekommt er von dir, von mir und von all denen, die sich Gedanken um das machen, was er da vso verzapft.

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Ganz genau...

Antwort von donnalüttchen am 04.08.2011, 13:09 Uhr

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Re: allein die tatsache dass der in knast studiert und prozeßkostenhilfe bekommt

Antwort von Treva am 04.08.2011, 13:15 Uhr

und du bist dann die, die den hocker, stuhl oder was auch immer weg tritt?.

und falls der mensch, sich nicht gleich das genick bricht, seelenruhig zusieht wie der mensch langsam erstickt gell?

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Re: Warum? Eine solche Äußerung ist doch wohl unter aller Würde...

Antwort von Maximum am 04.08.2011, 13:16 Uhr

Befehlston???? ich schrieb sogar "bitte"
Ich möchte dir nichts befehlen,wie käme ich dazu,aber ich dachte nun wo einigermaßen Ruhe eingekehrt ist und viele sich-nicht ohne Grund-einen neuen Nick zugelegt haben,sollte man andere nicht mit Dummheit betiteln.Sowas kann man ja machen wenn man sich mit jemanden persönlich in der Wolle hat.
Bisher wurde niemand hier persönlich angegriffen,warum fängst du damit an?

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@ Kati1976

Antwort von Babyproject05 am 04.08.2011, 13:18 Uhr

"die eltern sollen ihn jetzt mal verklagen auf schmerzengeld, denn die leiden wirklich"

Das hatte ich kurzzeitig auch gedacht, aber ich glaube man darf für ein Vergehen nur ein einziges Mal bestraft werden, oder irre ich mich?

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Re: @ Kati1976

Antwort von carla72 am 04.08.2011, 13:23 Uhr

Schmerzensgeld ist keine Strafe, sondern ein Ausgleich für erlittene Schmerzen.

Anders als alle anderen hier bin ich stolz auf unseren Rechtsstaat - auch Bösewichte dürfen nicht gefoltert werden und wenn es doch passiert, haben sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Trotzdem kann ich sehr viel Verständnis dafür aufbringen, dass die Polizei so gehandelt hat, wie sie gehandelt hat, auch wenn ich mich nicht dazu durchringen kann, es gut zu finden.

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Re: allein die tatsache dass der in knast studiert und prozeßkostenhilfe bekommt

Antwort von Maximum am 04.08.2011, 13:25 Uhr

..."der Mensch"...?????

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Re: @ Kati1976

Antwort von Babyproject05 am 04.08.2011, 13:28 Uhr

Ich hätte vielleicht mehr Verständnis dafür, wenn sie ihm den Penis abgehackt hätten. Aber wie ich das verstehe, IST er gar nicht gefoltert worden. Die Androhung von Schmerzen finde ich ehrlich gesagt eine ganz gute Ermittlungsmethode, wenn sie dazu führt den Aufenthaltsort eines vermissten Kindes schneller in Erfahrung zu bringen. Er hätte ja gleich sagen können, wo er den Kleinen umgebracht hat. Dann hätten sie ihm keine Schmerzen androhen müssen.

Sorry, aber ich drohe meinen Kindern auch manchmal mit Schmerzen... das halte ich für sinnvoller als gleich draufzuhauen.


(und was soll ich sagen: es wirkt!)

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Re: @ Carla

Antwort von Maximum am 04.08.2011, 13:30 Uhr

als die Polizei ihm Folter angedroht hat,sind sie davon ausgegangen das der Junge lebt und der ihn irgendwo versteckt hält um Lösegeld zu bekommen...und wenn es um das Leben eines kleinen Jungen geht kann man doch dem Täter die Pistole auf die Brust setzen um zu erfahren wo sich das Kind befindet.
...es gibt eben genug Rechtsverdreher,zu diesem Zeitpunkt stand das Recht zu leben an oberster Stellen...das Recht zu leben für den kleinen Jakob...das er zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr hatte ,genommen von einem der jetzt nach Recht schreit...und der auchnoch erhört wird

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Re: allein die tatsache dass der in knast studiert und prozeßkostenhilfe bekommt

Antwort von Treva am 04.08.2011, 13:32 Uhr

ja, mensch und nicht missgeburt, menschen die mit einer fehlbildung auf die welt kommen, nannte man früher eine missgeburt.

furchbares wort!

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@carla72

Antwort von shinead am 04.08.2011, 13:44 Uhr

Den Beitrag unterschreibe ich mit.

Genau DAS macht einen Rechtsstaat aus!

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So funktioniert ein Rechtsstaat

Antwort von lotte_1753 am 04.08.2011, 13:57 Uhr

Es gilt aus guten Gründen ein allgemeines Folterverbot. Demnach ist der Polizist zu bestrafen und dem Opfer Schmerzensgeld zuzusprechen. Dass in diesem Fall das Handeln des Polizisten verständlich ist und dass die Schadensersatzklage eine moralische Frechheit ist, kann daran erstmal nix ändern. (Ich bin mir sicher, dass die Schadensersatzklage - und die daraus ersichtliche fehlende Einsicht in das Urecht seines Tuns - ihn noch einiges kosten wird.

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So funktioniert ein Rechtsstaat

Antwort von lotte_1753 am 04.08.2011, 13:57 Uhr

Es gilt aus guten Gründen ein allgemeines Folterverbot. Demnach ist der Polizist zu bestrafen und dem Opfer Schmerzensgeld zuzusprechen. Dass in diesem Fall das Handeln des Polizisten verständlich ist und dass die Schadensersatzklage eine moralische Frechheit ist, kann daran erstmal nix ändern. (Ich bin mir sicher, dass die Schadensersatzklage - und die daraus ersichtliche fehlende Einsicht in das Urecht seines Tuns - ihn noch einiges kosten wird.

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du drohst deinem kind mit schmerzen?

Antwort von TiBi2009 am 04.08.2011, 14:02 Uhr

na das is ja mal ganz großes kino

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Aufforderung an die Justizministerin!

Antwort von eviba am 04.08.2011, 14:42 Uhr

Ich fordere die deutsche Regierung sowie die Justizministerin auf, den Zusatz "Im Namen des Volkes" bei Urteilsverkündung ersatzlos zu streichen!!!

Dieser Kindermörder "empfand Angst und Hilflosigkeit" als er vernommen wurde - Welche Angst mag der kleine Jakob in den letzten Stunden/ Minuten seines viel zu kurzen Lebens gehabt haben? - Ich kann garnicht soviel essen, wie ich kxxx.. könnte über diese Dreistigkeit des Mörders. Und unsere sog. "Rechtssprechung" wirft für "so einen" noch Geld (und Zeit) zum Fenster raus!

Und kommt mir jetzt nicht mit "Menschenwürde". Dieser "Herr" hat Jura studiert und die Würde des kleinen Jakob war ihm schxxx-egal. Er wollte GELD und hat dafür gemordet. Jetzt will er wieder Geld und macht dafür die deutsche Justiz zum Affen! DAS können die "Väter des Grundgesetzes" NICHT gemeint haben...

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Re: du drohst deinem kind mit schmerzen?

Antwort von Babyproject05 am 04.08.2011, 15:14 Uhr

Klar. Und wie machst du das so mit der Erziehung?

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Weil der Gäfgen ein A***loch ist...

Antwort von shinead am 04.08.2011, 15:46 Uhr

... darf der Staat sich noch lange nicht auf seine Stufe begeben.

Und wir sollten es auch nicht tun.

... Warum habe ich nur das Gefühl, dass der Herr nach seiner Entlassung nicht lange genug Leben wird um das Geld auszugeben...

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Re: Weil der Gäfgen ein A***loch ist...

Antwort von Maximum am 04.08.2011, 15:58 Uhr

...aber er wird leben...er kann mit seinen Augen das wunderschöne Meer sehen,den schönen Sonnaufgang,die schönen Blüten im Frühling,den Schnee im Winter...vieleicht findet er sogar ne Frau und führt ein glückliches Familienleben...mit Liebe !!! Alles das wurde einem anderen Menschen durch seine Hand verwehrt...
Wie mögen die Richter gefühlt haben die das Urteil aussprechen mußten weil es eben Gesetz ist....und erst die Eltern des kleinen Jakob...die verstehen doch heute die Welt garnichtmehr...

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Re: Weil der Gäfgen ein A***loch ist...

Antwort von shinead am 04.08.2011, 16:30 Uhr

Ich gehe davon aus, dass er nicht lange leben wird wenn er raus kommt...

Der Mörder meines Sohnes würde es nicht. Der Mörder eines Metzler Sohnes wohl erst recht nicht...

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Soviel unaufgeklärte Dummheit auf einen Haufen...

Antwort von KlaraElfer am 04.08.2011, 16:49 Uhr

... wie in diesem thread findest du an keinem deutschen Stammtisch

Leute...

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Die Gesetze sind absolut in Ordnung...

Antwort von Ralph am 04.08.2011, 17:21 Uhr

Hallo,

zunächst einmal muß man zwingend dieses Verfahren vom Mordfall abkoppeln. Wer dies unterläßt, hat vom Rechtsstaat keine Ahnung und sollte besser den Mund halten. Lynchjustizdenken und Vermengung von Dingen, die nichts miteinander zu tun haben, führen direkt in die Bananenrepublik, die wir alle hoffentlich nicht wollen.

Für seinen Mord hat der Täter den Prozeß bekommen. Man mag darüber streiten, ob es das Urteil seinerzeit angemessen war oder nicht, das Verfahren ist jedenfalls durchgeführt und ausgeurteilt, damit muß man sich nicht mehr beschäftigen.

Eine völlig andere Sache ist die Androhung von Folter. Und DARUM ALLEIN geht es. So sehr wir alle mit dem Resultat zufrieden waren, so sehr liegt mir dennoch die Vorgehensweise im Magen. Der Polizist hatte Glück, daß es letztlich im Nachhinein auch der Täter war. Zum Zeitpunkt der Folterandrohung aber war dieser nur Tatverdächtiger, zwar dringend tatverdächtig, aber eben nur Tatverdächtiger. Rechtfertigt das Folter? Was, wenn es nicht der Täter gewesen und Folter angewendet worden wäre?
Das sind absolut mittelalterliche Methoden, von denen wir uns in unserer Gesellschaft VÖLLIG ZURECHT abgewandt haben. Soetwas wurde zu Zeiten der Inquisition betrieben, aber doch bitte nicht mehr heute in modernen Rechtsstaaten!

Die Folterandrohung widerspricht allen Moralvorstellungen und wurde und wird zurecht angeprangert. Der Polizist war sich sicher, daß er den Täter vor sich hatte, aber hätte auch irren können. Von daher ist ein entsprechender Prozeß völlig folgerichtig und auch vonnöten, der er erinnert uns an Grundwerte, die unter allen Umständen zu wahren sind.

Das man "so jemanden" das nicht gerne zugestehen mag, ist menschlich verständlich, das aber zu ertragen gehört mit zu einem Rechtsstaat, und wir sollten alle froh darüber sein. Denn im Ernstfall schützen uns genau diese Normen selbst vor staatlicher Willkür. Die Praxis staatlicher Willkür ist in Deutschland noch nicht so lange her. Wer das nicht glaubt, dem ich empfehle ich entsprechende Lektüre über die Verhaftungs- und Verhörpraktiken von Gestapo und SS.
Den Anfängen ist deshalb zu wehren, und insofern haben die Gesetze funktioniert. Ich begrüße das Urteil, es macht noch einmal unmißverständlich deutlich, wo die Grenzen der Strafverfolgung u.a. liegen.

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." (Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland)

Das gilt für ALLE und JEDEN Menschen, für Opfer wie für Mörder, Sexualtäter und Bankräuber!

Viele Grüße
Ralph

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Und jetzt noch etwas zum Strafvollzug...

Antwort von Ralph am 04.08.2011, 17:28 Uhr

Ich zitiere aus sehr, sehr alten Postings von mir aus diesem Forum, aber die Sätze gelten immer noch.

"Ein paar der wichtigsten Sätze in meinem ganzen Leben überhaupt hat mir vor wenigen Monaten ein sehr gewissenhafter und bei den Insassen als harter, aber gerechter Hund bekannter Vollzugsabteilungsleiter anläßlich meines mehrmonatigen Dienstantritts in einem Gefängnis gesagt:

"Vergessen Sie niemals bei Ihrer Arbeit hier, daß es sich bei den Insassen um Menschen handelt, ganz gleich, was sie getan haben. Sie alle verbüßen hier eine lange Freiheitsstrafe, aber nur darin besteht ihre Strafe. Sie bleiben Menschen mit all ihren Bedürfnissen."

Diese Sätze haben für mich kein bißchen an ihrem Wahrheitsgehalt verloren. Vielleicht sollten einige hier einmal über die Worte dieses sehr erfahrenen "Insiders" nachdenken - es lohnt sich!

Viele Grüße
Ralph

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du hier

Antwort von 32+4 am 04.08.2011, 17:54 Uhr

sorry, sowas von themenfremd, aber zum thema habe ich an anderer stelle ha schon geschrieben.

nutze also unverschämt die möglichkeit klarEr zu grüßen


schließe mich ralph an (habe ja nur das gelesen)

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Re: allein die tatsache dass der in knast studiert und prozeßkostenhilfe bekommt

Antwort von Christine70 am 04.08.2011, 18:34 Uhr

ach, findest du es etwa normal, loszuziehen und ein kind zu töten?

ich nicht...

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Re: Soviel unaufgeklärte Dummheit auf einen Haufen...

Antwort von Leena am 04.08.2011, 19:30 Uhr

...der Dummheit an sich will ich ja gar nicht widersprechen, aber ehrlich gesagt, ich glaube, das, was hier geäußert wird, ist ziemlich repräsentativ.

Okay, bei uns ist das Urteil heute besonders Thema, weil wir ja praktisch in Frankfurt wohnen und das alles irgendwo "direkt vor der Haustür" passiert war, und wenn ich mir die Meinungsäußerungen so anhöre oder die Gespräche der eingeborenen Frankfurter in der U-Bahn oder was auch immer... dann klingt das hier im Forum noch gut. :-(((

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Re: Die Gesetze sind absolut in Ordnung...

Antwort von Babyproject05 am 04.08.2011, 21:33 Uhr

Ich muss jetzt mal kurz nachfragen, da wir ja keinen Fernseher haben: hab ich das nun falsch verstanden, oder handelt es sich hier wirklich nur um eine nicht vollends verifizierte Behauptung des Klägers, es sei ihm Folter angedroht worden?
Soll heißen: er ist zu keinem Zeitpunkt tatsächlich gequält worden, sondern es ist ihm Strafe angedroht worden für den Fall, dass er nicht kooperiert, i.e. den Aufenthaltsort des vermissten Jungens preisgibt?
Ich finde auch weiterhin, dass der Zweck die Mittel heiligt, gerade in einem so zeitsensiblen Fall wie Kindesentführung!

Um ein Exempel zu statuieren, dass wir in diesem Rechtsstaat keine Folter dulden, und stattdessen dann die Hände in den Schoß legen, wie uns diese gebunden sind, solange der Verdächtige nicht freiwillig aussagen will... sorry, das gibt mir leider kein Gefühl von Recht und Sicherheit :-(

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@babyproject

Antwort von Ralph am 04.08.2011, 21:45 Uhr

Du bist also tatsächlich der Meinung, daß der Staat definitiv Unrecht begehen soll, um MÖGLICHERWEISE!!! eine Straftat augzudecken?

Ohne Worte.

Du bist Dir hoffentlich über die weitreichenden Folgen einer solchen Einstellung im Klaren?

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Re: Die Gesetze sind absolut in Ordnung...

Antwort von Leena am 04.08.2011, 22:00 Uhr

...schau mal z.B. bei Wikipedia unter "Daschner-Prozess", da wird es eigentlich ganz gut erklärt.

Und - nein, es geht nicht nur "um eine nicht vollends verifizierte Behauptung des Klägers, es sei ihm Folter angedroht worden", auch wenn Gäfgen in diesem Sinne "zu keinem Zeitpunkt tatsächlich gequält" wurden (wenn man mal vom "Barfußen" zum Fundort der Leiche etc. absieht, Gäfgen selbst sprach ja auch insoweit schon von "unerträglichen Schmerzen" etc.pp.).

Aber die "Behauptung des Klägers" mit der Folterdrohung ist nicht "nicht vollends verifiziert", sondern Daschner (damals der stellvertretende Frankfurter Polizeipräsident) ließ Gäfgen durch einen Kriminalhauptkommissar „Schmerzen, wie er sie noch nie erlebt habe“ androhen. Lt. Gäfgen habe man ihm gesagt, ein polizeilicher „Spezialist“ für derartige Maßnahmen sei bereits mit dem Hubschrauber unterwegs zu Gäfgen, um die Drohung wahr zu machen, und man werde ihn "mit zwei großen Negern in eine Zelle sperren, die an ihm sexuelles Interesse hätten". Diese Aussagen werden in der Form von den Polizisten sehr wohl bestritten - die Folterandrohung allerdings nicht.

"Daschner, der sich der rechtsstaatlichen Fragwürdigkeit seines Vorgehens völlig bewusst war, fertigte selbst einen Aktenvermerk über sein eigenes Vorgehen an, der letztlich den Anstoß zur Eröffnung des gegen ihn gerichteten Strafverfahrens lieferte."

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Re: Die Gesetze sind absolut in Ordnung...

Antwort von Strudelteigteilchen am 04.08.2011, 22:00 Uhr

Oh, mir gibt das ein sehr gutes Gefühl von Recht und Sicherheit. Denn es bedeutet, daß auch ich weder gefoltert werde noch mir Folter angedroht wird, wenn man mich einer Straftat bezichtigt. Bedenke bitte: Als Gäfgen die Folter angedroht wurde, war er noch nicht mal ein Angeklagter, geschweige denn ein verurteilter Straftäter. Er war lediglich ein Verdächtiger.

Die Androhung von Folter öffnet die Türe zu Abu Ghraib. Und das Problem ist: Wenn die Türe auch nur einen Spalt offensteht, dann bekommt man sie nicht mehr zu. Es gibt nicht "ein bißchen Folter". Oder wie würde man das definieren? Waterboarding ist okay, solange es nicht länger als 30 Sekunden dauert? Elektroschocks sind erlaubt, solange sie nicht mehr als 100 Volt haben?

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Re: Die Gesetze sind absolut in Ordnung...

Antwort von eviba am 04.08.2011, 22:16 Uhr

Zu dem Zeitpunkt als Gäfgen "Folter" angedroht wurde, hatte er bereits gestanden Jakob von Metzeler entführt und Lösegeld verlangt zu haben. Die Polizisten ließ er zunächst in dem Glauben, der Kleine würde noch leben und er hätte ihn "nur" versteckt. - Erst NACH der sog. "Folter- Androhung" gab er an, Jakob bereits kurze Zeit nach der Entführung ermordet zu haben und zeigte der Polizei das Versteck der Kinderleiche...

Meiner Meinung nach verwechselt "Herr Gäfgen" Ursache und Wirkung! Ein Kinderleben sollte gerettet werden... ICH hätte dem noch ganz andere Sachen angedroht! Hier ging und geht es um ein ERMORDETES KIND!!! - und nicht um einen "schützenswerten, armen" Mörder! Menschenwürde können nur Menschen haben - von Bestien steht nichts im Grundgesetz!

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Re: Die Gesetze sind absolut in Ordnung...

Antwort von Strudelteigteilchen am 04.08.2011, 22:43 Uhr

Im Grundgesetz steht vor allem, daß die Menschenwürde unveräußerbar ist. Du veräußerst sie gerade - und verläßt damit den Boden des Grundgesetzes.

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Re: @babyproject

Antwort von Babyproject05 am 04.08.2011, 23:02 Uhr

Nein Ralph,
Ich bin definitiv nicht der Meinung, dass der Staat foltern soll oder aber darf. Ich denke aber genausowenig, dass Verdächtige mit Samthandschuhen angefasst werden müssen, weil sie sich anschließend über groben Umgangston beschweren könnten.

Was wäre denn bitteschön gewesen, wenn die Polizisten den Entführer, wie es die Höflichkeit unter Menschen gebietet, geduldig abgewartet hätten, bis derjenige zu einer Aussage bereit gewesen wäre, und wenn während dieser Stunden/Tage/Wochen das Kind verhungert/erstickt wäre? Hättet ihr da nicht auch auf die Polizeit oder den luschigen Staat geschimpft, der es nicht schafft Kriminalfälle rechtzeitig aufzuklären?

Re: Die Gesetze sind absolut in Ordnung...

"Zu dem Zeitpunkt als Gäfgen "Folter" angedroht wurde, hatte er bereits gestanden Jakob von Metzeler entführt und Lösegeld verlangt zu haben. Die Polizisten ließ er zunächst in dem Glauben, der Kleine würde noch leben und er hätte ihn "nur" versteckt. - Erst NACH der sog. "Folter- Androhung" gab er an, Jakob bereits kurze Zeit nach der Entführung ermordet zu haben und zeigte der Polizei das Versteck der Kinderleiche..."

Danke für das Zitat von weiter unten.
Ich persönlich sehe einen dicken Unterschied darin, ob man jemandem Schmerzen androht oder tatsächlich zufügt. Ich "drohe" meinem Sohn ständig damit, ihn in die Ecke zu stellen, aber gemacht habe ich es noch nie, denn allein das Wort "Ecke" bringt ihn unmittelbar zur Räson.

Mein Fazit: ich finde es auch weiterhin absolut in Ordnung, wie Gäfgen von den Polizisten behandelt wurde. Ich warte allerdings nur darauf, dass er gegen seine Haftbedingungen Klage erheben wird, denn das ist mit Sicherheit auch kein Kindergeburtstag!

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Spendiert ihm einen Freiflug...

Antwort von eviba am 04.08.2011, 23:14 Uhr

...nach TEXAS und sorgt dafür, dass dort sein Mord in einem Prozess nochmal aufgerollt wird. Vielleicht erträgt er das eher als die "fürchterlichen Verhältnisse" hier in Deutschland!

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Du kannst gerne umziehen

Antwort von Strudelteigteilchen am 04.08.2011, 23:22 Uhr

Falls Dir das Grundgesetz nicht gefällt, steht Dir die Auswanderung offen.

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