Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Benedikte am 30.09.2021, 11:49 Uhr

Prozess gg. KZ-Sekretärin

Ich kann mich dem Tenor der vorgehenden Berichte nur anschliessen.

Vor allem- sie wird nach Jugendstrafrecht beurteilt, damals war man bis 21 minderjaehrig, dann also wohl zwingend.

Und Jugendstrafrecht steht unter Erziehungsgedanken, der oder die Jugendlivhe soll zum Besseten erzogen werden. Wenn sie danach 75 Jahre unauffaellig war, kann mit einer heutigen Strafe der Strafzweck auch nicht mehr erreicht werden. Waere nur noch Vergeltung, aber genau das soll Jugendstrafrecht ja nicht bezwecken.

Vor allem- selbst wenige Jahre Freiheitsstrafe sind bei Lebensalter 96 lebenslaenglich.

Kurzum- mehr Charakter der Oeffentlichkeitsarbeit, Teil der Erinnerungskultur, der Aufarbeitung. Aber sonst.......neeeee

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.