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Geschrieben von 5hen am 28.10.2011, 15:17 Uhr

notaufnahmen und co

Hallo
Ja kenni ich leider aus eigener Erfahrung. Ich stand kurz vor einem Blinddarmbruch als ich endlich dran war.
Hm, du musstest doch bestimmt die k
Versicherungskarte vorzeigen. Bei der Versicherung würde ich da aber definitiv einen Hinweis geben, daß nicht behandelt wurde. Und. Mich nach unterlassener Hilfeleistung erkundigen. Denn deine Tochter wurde ja nicht behandelt.

Lg ela

 
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