Geschrieben von ohno am 27.10.2011, 17:19 Uhr |
Ende Elternzeit u. 1. Gehaltsabrechnung...
Hallo! Hoffentlich richtiges Forum..
Meine Elternzeit endete am 14.10.2011. Das war ein Freitag. Meine reguläre vertragliche Arbeitszeit vor Antritt MuSchu/EZ wurde immer abgeleistet an den Wochentagen Montags-Donnerstags, d.h. freitags mußte ich nie arbeiten, dass ist vertraglich so geregelt.
Habe jetzt die Abrechnung für Oktober bekommen. Dort haben sie den Freitag, 14.10. nicht mit berechnet. Erst ab dem 16.10. (Montag) wurde berechnet. Ist das richtig? Bin mir selbst nicht so sicher, vllt. kennt sich jemand aus?
Viele Grüße, ohno
Re: Ende Elternzeit u. 1. Gehaltsabrechnung...
Antwort von Mama von Jonas und Lea am 27.10.2011, 17:38 Uhr
Wie lange hattest Du denn Elternzeit? Spielt es finanziell überhaupt eine Rolle, ob die Abrechnung ab 14., 15. oder 16. erfolgte? Wenn Du die 3 Jahre Elternzeit voll in Anspruch genommen hast, müßte der Beginn ja relativ eindeutig zu bestimmen sein. Ansonsten ist es doch eigentlich Vereinbarungssache mit dem Arbeitgeber?!
V. G.
Re: Ende Elternzeit u. 1. Gehaltsabrechnung...
Antwort von maximiliana am 28.10.2011, 9:19 Uhr
Hallo,
wenn die Elternzeit am Fr. 14.10.2011 endet,
beginnt die Arbeitszeit doch am 15.10.2011(auch wenn es evtl. kein vereinbarter Arbeitstag ist).
Der 16.10. war ein Sonntag! ??
Evtl. kann es wichtig sein das keine Lückentage entstehen,
z.B. für Rentenansprüche,Urlaub, Arbeitslosengeld....
Also mal Rückfragen.
Gruss
Maximiliana
Re: Ende Elternzeit u. 1. Gehaltsabrechnung...
Antwort von ohno am 28.10.2011, 9:59 Uhr
Letzter Tag der (einjährigen) Elternzeit ist 1 Tag vorm 1. Birthday, gut das viele AN das auch nicht wissen... D.h. man müßte lt. Gesetzgeber am Geburtstag eigentlich wieder arbeiten, total blöde.
Ja, das Problem wäre auch die Lücke bei den SV. Und ja, stimmt, der 16. war ja ein Sonntag... muss ich doch mal glatt da nachhaken...
VG, ohno
Re: Ende Elternzeit u. 1. Gehaltsabrechnung...
Antwort von Mama von Jonas und Lea am 28.10.2011, 15:05 Uhr
Eine Lücke bei der Sozialversicherung sehe ich nicht, da Du ja über die Elternzeit ja auf jeden Fall 3 Jahre familienversichert bist, auch wenn Du selbst kein Einkommen hast. Es spielt (außer evtl. finanziell) auch keine Rolle, ob Du genau am 1. Geburtstag (es sei denn Du hattest 3 Jahre Elternzeit, die ja dann voll ausgeschöpft sind) oder 1 Woche, 1 Monat später oder sonstwann anfängst. Du mußt es nur mit Deinem Arbeitgeber so geregelt haben.
Re: Ende Elternzeit u. 1. Gehaltsabrechnung...
Antwort von Hannehoch6 am 29.10.2011, 8:57 Uhr
hast du ein festes monatliches Gehalt vor der Elternzeit bekommen? Wenn ja, läuft das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Elternzeit sofort weiter. Also ein Tag vor dem Geburtstag des Kindes endet die Elternzeit , ein Tag später läuft das Arbeitsverhältnis weiter. Egal ob nun WE oder nicht.
Re: Ende Elternzeit u. 1. Gehaltsabrechnung...
Antwort von ohno am 29.10.2011, 13:42 Uhr
Danke Euch! LG, ohno
Mein altes Posting vom 17.12.2004 zum Thema Strafvollzug usw. (sehr lang)...
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