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von Leena  am 10.02.2018, 12:21 Uhr

Mein Aufreger war das...

..."aber für 1.200 € kann man doch gar (menschenwürdig) nicht in Urlaub fahren!"

Es ging um schwerbehindert, Barrierefreiheit, aber keine Intensivpflege o.ä. und die entstandenen Kosten waren rein die Reisekosten des begleitenden Ehepartners. Kein "Spezialanbieter" o.ä.

Die Rechtslage ist recht eindeutig - steuerlich absetzbar sind behinderungsbedingte MEHRaufwendungen für die Begleitperson und zwar bis zur Höhe dessen, was der "Durchschnittsbürger" pro Jahr für Urlaub (ohne Restaurantbesuche vor Ort, Souveniers etc.) ausgibt. Nur das ist auch wirklich "notwendig und angemessen", der Rest ist sozusagen "Privatvergnügen".

Dass man viel Geld für Urlaub ausgeben kann und ggf. auch will - klar, gar keine Frage. Aber man kann halt nur "Basiskosten" absetzen steuerlich, nicht mehr. Aber dieses Entsetzen, für 1.200 € kann man doch nicht in "Urlaub" fahren, was soll das sein, Campingplatz?!? Geht doch mal gar nicht!!! - das hat mir zu denken gegeben, weil viele Leute eben wirklich nur diesen Betrag ausgeben können, und noch mehr sich Urlaub gar nicht (mehr) leisten können. Das entspricht im Übrigen auch den Beträgen, die von entsprechenden Versicherungsträgern / Beihilfe unter den entsprechenden Voraussetzungen übernommen werden.

 
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