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von Leena  am 10.02.2018, 22:48 Uhr

Ich weiß, ich kacke Korinthen...

Auch wenn es korinthenkackerisch erscheinen mag: Die Lebenshaltungskosten des Partners sind rein steuerrechtlich durch das steuerliche Existenzminimum abgedeckt, es geht bei den agB wirklich nur um den behinderungsbedingten Mehraufwand - dass man essen gehen mag statt selbst zu kochen, weil man auch mal etwas erholen will, finde ich ja sehr verständlich und nachvollziehbar und alles, aber es fällt - rein rechtlich - eben nicht unter "notwendig und angemessen", bzw. eben nicht unter "notwendig". Da sollen wirklich nur absolute "Basiskosten" berücksichtigt werden, da es um die anteilige Übernahme der Kosten durch "die Allgemeinheit" geht.

 
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