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von Leena  am 23.03.2013, 15:53 Uhr

mach mich nicht fertig

...ich versteh es ja auch, irgendwie, wenn man sich die Steuererklärung ersparen will. Aber meistens wird es hinterher irgendwann um so ekliger, dafür, dass man so lange seine Ruhe hatte. :-/

Ansonsten - ja, ich meine schon, dass Ihr das ganze Jahr einen gemeinsamen Wohnsitz hattet. Ihr wart ja auch nicht dauernd getrennt lebend, auch wenn Ihr berufsbedingt unter der Woche etc. an den jeweiligen Arbeitsorten Euch aufgehalten habt.

Im Grunde ist es insoweit scheixxxxegal, als das Ergebnis "beide Steuerinländer mit Zusammenveranlagung" so oder so hinten raus kommt - aber der Weg ist halt ein unterschiedlicher.

Das wäre so ähnlich, wie wenn ich sage, die Klage ist unbegründet, weil xyz. Tatsächlich IST die Klage auch unbegründet, aber nicht wegen xyz, sondern wegen abc. Das Endergebnis ist natürlich dasselbe - aber wenn der Weg verkehrt ist, hilft das nicht unbedingt bzw. eben nur bedingt. :-/

 
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