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Geschrieben von Dots am 08.08.2022, 8:22 Uhr

Lohn in Honorar umrechnen

Hi,

auch wegen der Scheinselbständigkeit würde ich mich beraten lassen, denn es muss nicht unbedingt eine Scheinselbständigkeit vorliegen, wenn du nicht weisungsgebunden in deiner Arbeit bist, außerdem hast du ja bereits eine eigene Praxis, in der du als Freiberuflerin arbeitest. Dass du nur für diese eine Einrichtung arbeitest, muss keine Rolle spielen, das muss man im Einzelfall abklären, aber da sollte dann auch die Einrichtung ein Interesse daran haben und sich dahinterklemmen. IHK und Co. sind in deinem Fall natürlich die falschen Ansprechpartner. Aber Berufsverbände wie der BDP wissen vielleicht mehr?

 
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