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von Leena  am 14.12.2011, 18:17 Uhr

hmmm steuerrechtlich liegt die mülle hier weit unter der angabegrenze

...früher (bis 1999, glaube ich) waren Trinkgelder ab einer gewissen Höhe einkommensteuerpflichtig, mittlerweile sind sie grundsätzlich nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei (gibt allerdings gewisse Ausnahmen).

Ansonsten führt ein Ebay-Verkauf grundsätzlich nicht zu Kapitaleinnahmen, schließlich verkauft man da etwas und legt kein Kapital an. ;-) Wenn man allerdings nachhaltig bei Ebay verkauft, wäre man im Bereich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Was übrigens auch durchaus einmal überprüft wird. :-)

Im Übrigen sind Einnahmen sowieso nur dann steuerlich interessant, wenn sie Dir im Rahmen der sieben Einkunftsarten nach § 2 Abs. 1 EStG zufließen.

(Ich persönlich finde den Ausdruck "die Mülle" übrigens arg merkwürdig, aber vielleicht geht das ja nur mir so. *seufz*)

 
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