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Geschrieben von Helene34 am 11.07.2017, 2:48 Uhr

Hinsichtlich solcher - sollte es heißen

Mein Mann ist Rechtsanwalt und der lacht sich scheckig darüber. Ich habe von der Thematik zwar nicht soviel Ahnung, aber die brauche ich auch nicht. Jährlich werden Millionen Ohrfeigen von Eltern verteilt und seit dem Jahr 2000 gab es vielleicht ein paar dutzend Verurteilungen deswegen und die alle nur erst- oder zweitinstanzlich. Eine Ohrfeige erfüllt nicht automatisch den Straftatbestand der Körperverletzung und selbst wenn dann muss noch das öffentliche Interesse vorhanden sein. Und selbst wenn das gegeben wäre und man bis zur letzten Instanz in Revision geht und auch diese einen schuldig spricht (was sehr unwahrscheinlich ist). Ja dann bezahlt man eben ein paar hundert Mücken. Na und.

 
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