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Geschrieben von Malefizz am 11.07.2017, 2:30 Uhr

Hinsichtlich solcher - sollte es heißen

Sagt wer? Du?

Zitat: "Zum körperlichen Missbrauch zählen körperliche Gewalt (...) durch Erziehungsberechtigte."

Eine Ohrfeige ist körperliche Gewalt, Punkt.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ohrfeige-und-klaps-auf-den-po-was-ist-in-der-kindererziehung-erlaubt-und-was-verboten_093903.html

http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/2015/04/12/ohrfeigen-sind-strafbar/

Abgesehen davon geht es selbstverständlich nicht primär um eine Kriminalisierung der Eltern per se, sondern um den Schutz der Kinder vor ewiggestrigen, uneinsichtigen und gewalttätigen Zeitgenossen wie dir, Abschreckung durch MÖGLICHE (nicht nur strafrechtliche) Maßnahmen zur Ahndung dieses rechtswidrigen Verhaltens, und die Schaffung eines Unrechtsbewusstsein, sowie das Annehmen von Hilfen für eine gewaltfreie Erziehung.

 
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