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Geschrieben von Helene34 am 11.07.2017, 11:16 Uhr

Du bist ja ne Knalltüte:

Klar kann jeder eine Anzeige stellen. Diese wird aber nur bei öffentlichem Interesse überhaupt verfolgt. Ein Strafverfolgungszwang besteht eben nur bei öffentlichem Interesse. Und es stimmt auch nicht das es immer als Körperverletzung eingestuft wird.

 
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