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Geschrieben von Malefizz am 11.07.2017, 1:12 Uhr

Hinsichtlich solcher - sollte es heißen

§ 1631 BGB. War das echt so schwer?

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_%C3%84chtung_von_Gewalt_in_der_Erzieh ung

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kindesmisshandlung

Zitat: "In Deutschland wird seit der Gesetzesänderung von 2000 grundsätzlich jede Körperstrafe, unabhängig von ihrer Härte, gesetzlich als Misshandlung angesehen (siehe auch Züchtigungsrecht)."

 
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