Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Helene34 am 11.07.2017, 1:38 Uhr

Hinsichtlich solcher - sollte es heißen

http://www.mopo.de/news/politik-wirtschaft/recht/klaps--ohrfeige-darum-darf-ich-mein-kind-nicht-schlagen-3769922

Zitat: "Allerdings soll die gewaltlose Kindererziehung die Kinder schützen, nicht aber die Eltern kriminalisieren und am Ende den Familienfrieden wegen einer „Lappalie“ zerstören. So wird eine einfache Körperverletzung § 223 StGB nur auf Antrag oder – sofern die Polizei oder Staatsanwaltschaft irgendwie davon Kenntnis erlangen sollte – bei besonderem öffentlichem Interesse verfolgt. Wobei das besondere öffentliche Interesse aber bei einer einfachen und einmaligen Ohrfeige wohl verneint wird. In der Regel wird ein Ermittlungsverfahren somit wegen geringer Schuld eingestellt, noch bevor es zur Anklage kommt. – Quelle: http://www.mopo.de/3769922 ©2017"

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.