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Geschrieben von Helene34 am 10.07.2017, 23:35 Uhr

Ach und das solltest du mal lesen.... lesen

Anzeigen kann jeder alles. Die Frage ist nur ob ermittelt wird. Und eine leichte Körperverletzung, wobei eine Ohrfeige strafrechtlich meist als Beleidigung gewertet wird, sind eben Antragsdelikte, die nur der Betroffene erfolgreich anzeigen kann. Umstehende Denunzianten, die sich vielleicht wichtig machen wollen, fallen aber nicht darunter. Und genau deshalb gibt es auch so gut wie keine Präzedenzfälle in diesem Bereich. Jahrtausende brauchte es keine Psychologen. Für mich so ziemlich einer der sinnlosesten Berufe.

 
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