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Geschrieben von Helene34 am 11.07.2017, 0:46 Uhr

Ach und das solltest du mal lesen.... lesen

Du solltest die Artikel die du verlinkst auch mal lesen.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ohrfeige

"Die Beibringung einer Ohrfeige kann im Falle einer Strafanzeige durch den Betroffenen zu einem Strafverfahren wegen Körperverletzung in Tateinheit mit einer tätlichen Beleidigung führen (eine „leichte“ Ohrfeige, welche die „körperliche Unversehrtheit“ nur unerheblich beeinträchtigt, stellt keine Körperverletzung dar, erfüllt in der Regel jedoch immer den Tatbestand der tätlichen Beleidigung). Berühmt geworden ist die Ohrfeige, die der damalige deutsche Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger am 7. November 1968 von Beate Klarsfeld erhielt."

Punkt 1., 2. und 3. scheinst du dir ausgedacht zu haben.

Und der Vater im Artikel von t-online.de wird schlicht das Urteil des Amtsgerichtes anerkannt haben, anstatt in Revision zu gehen. Das Urteil wäre höchstwahrscheinlich in den nächsten Instanzen gekippt worden.

 
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