Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von EarlyBird am 11.07.2017, 7:22 Uhr

Du bist ja ne Knalltüte:

Dein Link, Auszug:

"Wobei das besondere öffentliche Interesse aber bei einer einfachen und einmaligen Ohrfeige wohl verneint wird. In der Regel wird ein Ermittlungsverfahren somit wegen geringer Schuld eingestellt, noch bevor es zur Anklage kom – Quelle: http://www.mopo.de/3769922 ©2017"

Die Wörter "EINFACH" und vorallem "EINMALiG" nutzt du hier fälschlicherweise um Ohrfeigen zu rechtfertigen und sie als legale Erziehungsmethode hinzustellen! Textverständnis ist nicht so dein Ding und dad dein Mann Anwalt ist und sich scheckig lacht ist auch mal geradeaus gelogen. Er würde über dich lachen, so wäre er Anwalt!

Alles was ich geschrieben hatte trifft zu
1. Anzeige kann jeder stellen
2. Strafverfolgungszwang besteht, landet beim Staatsanwalt
3. Ist immer eine Körperverletzung, Staatsanwaltschaft prüft
=> so kannst du nachweisen das es eine einmalige Sache war, z.B. aus dem Effekt heraus UND diese Ohrfeige geringen Ausmaßes war, dann wird es i.d.R. wegen GERINGER SCHULD eingestellt

Dieser Zusatzpassus soll lediglich die Eltern vor Kriminalusierung schützen. Es wurden aner bereits Eltern wegen Ohrfeigen verurteilt. Und da du Ohrfeigen als probates Erziehungsmittel siehst und die "Einmaligkeit und Geringfügigkeit" vom Tisch fallen würde, dürfte bei dir unter keinen Umständen dieser Zusatzpassus greifen.
Ohrfeihen als Erziehungsstrafe sind VERBOTEN, Punkt!

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.