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Geschrieben von sara31 am 01.07.2017, 18:17 Uhr

Frage nach Gerechtigkeit

Nein auch im Todesfall kann eine Schenkung in der 10 Jahres Frist angefochten werden.

Hat sie die Kinder ausgezahlt, stehen sie anteilsmäßig im Grundbuch? -> wichtig zu wissen.
1. Möglichkeit: Mutter setzt ihn als ihren Haupterben ein. Somit bekommt er 75% von ihrem Anteil und die restlichen 25% werden unter den restlichen Geschwistern aufgeteilt.
2. Er bekommt Wohnrecht bis zu seinem Tode! nicht dem Tode der Mutter -> wenn die Geschwister das Haus verkaufen wollen, wird dann seine Miete "angerechnet".
3. Evtl kann man die Pfege, die er jetzt reinsteckt, mit den Anteilen der anderen testemantarisch verrechnen

Unabhängig davon, es ist egal in welchen Verhältnissen leben, so ist nun mal das Gesetz. Und er solle es schleunigst mit der Mutter klären, weil es dazu kommen kann, dass wenn sich ihr kognitiver Zustand verschlechtert, das Testament bzw Schenkungen angefochten werden können....

 
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