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Geschrieben von franziska1958 am 01.07.2017, 14:35 Uhr

Frage nach Gerechtigkeit

Kümmern ist nicht messbar und wenn die gesetzliche Erbfolge eintritt, dann erbt dein Kollege genau so viel wie seine Geschwister.

Ich finde das Thema sehr schwierig. Wenn Kümmern der Meßwert fürs Erben wäre, wie will man das berechnen?

Die Mutter muss die Dinge zu Lebzeiten klären mit Notar.

Schwierig finde ich auch, dass du schreibst, die Töchter sind gut situiert. Erbt man dann weniger, weil man schon "genug" hat?

Die Mutter scheint eine gute Rente zu haben, da könnte sie ihrem Sohn doch monatlich ein bisschen unter die Arme greifen. Es ist doch schön zu Lebzeiten seinen Kindern zu helfen.

 
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