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von Tizi10  am 09.11.2011, 17:32 Uhr

Festgelegter und angewiesener Urlaub rechtens?

Hallo,
wenn das 20 Jahre anders ging, kann der AG das nicht so einfach ändern.
Wenn es sich um Betriebsferien handeln würde, dann dürfte er von den Mitarbeitern verlangen, einen Teil (noch lange nicht alles) des Urlaubs dann aufzubrauchen, aber darum geht es hier ja nicht.

Der Betriebsrat hat gemäß § 87 absatz 5 BetrVg ein Mitbestimmungsrecht, was die zeitliche Lage des Urlaubs der Arbeitnehmer angeht. Gibt es Streitigkeiten, die so nicht aus der Welt geschafft werden können, kann der BR die Einigungsstelle einschalten, oder der Arbeitnehmer kann beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen.

Ich gehe jetzt mal davon aus, das man als Sekretärin durchaus von anderen Personen vertreten werden kann, ihr werdet ja auch nicht immer um die selbe Jahreszeit krank sein wie der Geschäftsführer *ironie*

Boah, sowas kann ich leiden

 
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