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Geschrieben von Meine_Zwerge am 08.11.2011, 19:35 Uhr

Kontovollmacht

Hallo,

gilt eine Kontovollmacht über den Tod hinaus und wird das Geld, welches vom Besitzer der Vollmacht nach dem Tod abgehoben wurde und für private Zwecke verwendet wurde, auf demjenigen sein Pflichtteil angerechnet?

Oh Gott, was für ein Satz...

Ich hoffe, ihr versteht was ich meine??

Danke!
Miriam

 
23 Antworten:

Re: Kontovollmacht

Antwort von Christine70 am 08.11.2011, 19:53 Uhr

bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber erlischt so eine vollmacht nicht beim ableben des kontoinhabers?
man braucht ja dann einen erbschein.

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Das weiß ich eben nicht:-(

Antwort von Meine_Zwerge am 08.11.2011, 19:54 Uhr

Erbschein wurde soweit ich weiß nicht beantragt....

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Re: Das weiß ich eben nicht:-(

Antwort von Einstein-Mama am 08.11.2011, 20:10 Uhr

soweit ich noch weiß werden die konten ab todestag eingefroren bis die erbschaft geklärt ist.
also auch bei einer vollmacht über den tod hinaus, darf der bevollmächtigte sich nicht einfach bedienen, wenn es noch mehr erben gibt.

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Und wisst ihr auch, ob das abgehobene Geld angerechnet wird? o.T.

Antwort von Meine_Zwerge am 08.11.2011, 20:12 Uhr

Miriam

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Re: Und wisst ihr auch, ob das abgehobene Geld angerechnet wird? o.T.

Antwort von Einstein-Mama am 08.11.2011, 20:16 Uhr

hmpf. ich hatte das gleiche problem. im prinzip nein, es sei denn du hast es für dich selbst verjubelt.
dann gelten die letzten (ich denk) 10 jahre die du offen legen mußt und evtl. zurückgeben.

aber SO sicher bin ich nicht.
geh mal auf www.jurathek.de und schildere den all fiktiv.

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Nee, ich hab nix geholt:-) ich bin erbe und der pflichtteilberechtigte hat geld geholt

Antwort von Meine_Zwerge am 08.11.2011, 20:19 Uhr

deshalb meine frage, ob es angerechnet wird und derjenige noch recht viel kriegt..

danke schön für die antworten!
miriam

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Re: Kontovollmacht

Antwort von Andrea&Würmchen am 08.11.2011, 20:23 Uhr

Hallo,

es gibt Vollmachten, die mit dem Tod des Kontoinhabers erlöschen und welche, die über den Tod hinaus gelten. Wenn sich nichts geändert hat in den letzten Jahren, wird das Konto "eingefroren", bis die Erbfolge geklärt ist. Gibt es eine Vollmacht über den Tod hinaus, können Rechnungen, die mit der Beerdigung etc. zu tun haben, vorgelegt werden und diese werden dann auch bezahlt. Ob "privat" verwendetes Geld dem Erbteil angerechnet wird, weiß ich nicht. Ich vermute aber, ja.

Grüße
Andrea

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Re: Nee, ich hab nix geholt:-) ich bin erbe und der pflichtteilberechtigte hat geld geholt

Antwort von Einstein-Mama am 08.11.2011, 20:24 Uhr

wenn er das geld für den verstorbenen zu lebzeiten abgehoben hat, dann wird nix zurückgegeben werden müssen.

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Re: Kontovollmacht

Antwort von franziska1958 am 08.11.2011, 20:28 Uhr

Bei uns war es so, dass meine schwägerin zu bank marschiert ist und das gesamte geld abgeholt hat.
Da war meine schwiegermutter schon tot, aber das hat die bank ja nicht gewusst.
Noch wochen später haben die geschwister alle konten abgeräumt.
Woher weiss eigentlich eine bank wenn jemand stirbt und es ihr niemand sagt???

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Einstein-Mama

Antwort von Meine_Zwerge am 08.11.2011, 20:28 Uhr

um es ganz schlimm zu sagen:
der hat direkt auf den tod gewartet, ist direkt zur bank am nächsten tag und hat mir nichts, dir nichts mal eben 4000 euro abgehoben... geld wurde für "urlaub und dergleichen" verwendet... nichts für die beerdigung- da war ne sterbeversicherung vorhanden...

wow, was ihr alles wisst- find ich total klasse, dass man hier so gute antworten
kriegt!
danke nochmal
miriam

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macht das nicht das standesamt??

Antwort von Meine_Zwerge am 08.11.2011, 20:29 Uhr

???

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Re: macht das nicht das standesamt??

Antwort von franziska1958 am 08.11.2011, 20:30 Uhr

woher soll das standesamt denn wissen, wo der verstorbene seine konten hat??
Frag ich mich jetzt wirklich

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Re: macht das nicht das standesamt??

Antwort von Meine_Zwerge am 08.11.2011, 20:31 Uhr

ich weiß es nicht, habe aber irgendwie sowas in erinnerung...
fatal, wenn ich mich da irre..
nachlassgericht? - spielt da doch auch ne rolle, oder?

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oha

Antwort von Einstein-Mama am 08.11.2011, 20:35 Uhr

bist du erbberechtigt?
wenn ja DRINGEND erbschein holen und ab auf die bank.
wenn die bank vom ableben wußte und das geld ausbezahlt haben, SOFORT terror machen!

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Re: macht das nicht das standesamt??

Antwort von Einstein-Mama am 08.11.2011, 20:37 Uhr

das nachlassgericht wird informiert.
ob die dann die banken informieren, weiß ich nicht.
aber der besitzer der vollmacht sollte das eigentlich tun.

auf jeden fall kann man rechtlich dagegen vorgehen (ich hatte den fall selbst)

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Re: oha

Antwort von Meine_Zwerge am 08.11.2011, 20:37 Uhr

ja, bin "alleinerbe".
ich hab schon vom nachlassgericht diesen fragebogen bekommen, da musste ich ja zur bank mit, und habe da dann erfahren, dass besagte person geld geholt hatte, nach dem ableben...
der typ am schalter meinte nur, sch... sowas hab ich mir schon gedacht!

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Re: oha

Antwort von Einstein-Mama am 08.11.2011, 20:43 Uhr

nimm dir schleunigst einen anwalt. aber einen guten!

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Re: Kontovollmacht

Antwort von Kiwi1971 am 08.11.2011, 21:03 Uhr

Mit dem Tod sollten idealerweise alle Güter "eingefroren" werden. Erbschleicher, die sich beeilen, bis die Bank Wind bekommt, können noch abräumen. Klar. Sparbücher verschwinden auf diese Weise sehr oft auf Nimmerwiedersehen.

Aber die so übervorteilten anderen Erben, die Wind davon bekommen, können Einspruch erheben und notfalls per Klage für Gerechtigkeit sorgen. Und dann hat dem Erbschleicher seine Hast nichts genutzt. Sein eingeheimstes Geld wird ihm angerechnet an seinen Pflicht- oder wie auch immer -Teil.

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Re: Kontovollmacht

Antwort von Kiwi1971 am 08.11.2011, 21:03 Uhr

Mit dem Tod sollten idealerweise alle Güter "eingefroren" werden. Erbschleicher, die sich beeilen, bis die Bank Wind bekommt, können noch abräumen. Klar. Sparbücher verschwinden auf diese Weise sehr oft auf Nimmerwiedersehen.

Aber die so übervorteilten anderen Erben, die Wind davon bekommen, können Einspruch erheben und notfalls per Klage für Gerechtigkeit sorgen. Und dann hat dem Erbschleicher seine Hast nichts genutzt. Sein eingeheimstes Geld wird ihm angerechnet an seinen Pflicht- oder wie auch immer -Teil.

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Re: oha

Antwort von Kiwi1971 am 08.11.2011, 21:06 Uhr

Banker sind blöd. Warum hat er es ausgezahlt, wenn er sich "sowas" schon dachte. Notfalls an deren nächste Bankzentrale gehen und auch dort Terror machen. Die unterstützen einen dann zusätzlich aus schlechtem Gewissen und weil sie genau wissen, einmal mehr geschlampt zu haben.

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Danke euch allen! Habt mir sehr geholfen...

Antwort von Meine_Zwerge am 08.11.2011, 21:09 Uhr

wünsche euch noch einen schönen abend.
die nacht wird wohl unruhig werden- ich selbst kämpfe mit ner fiesen erkältung und 3 von 4 kindern sind auch nicht ganz auf dem damm....

gute nacht!

miriam

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Aktuelle Erfahrungen

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 08.11.2011, 21:18 Uhr

NUR eine notariell beglaubigte Vollmacht ist für diese finanziellen Dinge bei Banken ausreichend.

LG
S

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Achja,

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 08.11.2011, 21:21 Uhr

Im Todesfall braucht man einen Erbschein, um ans Geld zu kommen.
Für Informationen reicht die notariell beglaubigte Vollmacht.

LG
S

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