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von Leena  am 10.05.2014, 18:48 Uhr

Deutsche Sprache, schwere Sprache... was bedeutet die Endung ...nunft?

Jetzt hat mir einer vom altgermanischen Recht geschrieben, dass ich da immer dieses "Grundprinzip von Schadensersatz" hätte, und "verletzte Frauenehre" ist insoweit quasi ein "Sachschaden", der ersetzt werden muss (ob jetzt mit Geld oder mit Totschlag des Täter, jau, egal...) Aber eine "öffentliche Frau", die hatte ja keine "Frauenehre" mehr, dementsprechend auch keinen "Schaden"... also darf man da, als Mann. Zumindest im altgermanischen Recht und Kaiser Ludwigs Landrechtsbuch lässt grüßen... (???) Wobei ich (noch) nicht weiß, inwieweit das auf das Recht in Island anno 900 übertragbar ist.

Allerdings - dieses "Sachschadensausgleichsprinzip" und dieses "Ausgleich einer Bilanz" kenne ich ja aus der Sturlunga-Zeit in Island auch: Wenn einer von der einen Gruppe erschlagen wird, muss auch einer von der anderen Gruppe erschlagen werden, damit es wieder ausgeglichen ist. Wobei ich es besonders schick finde, dass im Grunde sogar derselbe beide erschlagen darf. Sprich: Wenn ich einen von deinen Männern erschlagen habe und du deswegen sauer bist, erschlage ich noch schnell einen von meinen Männern und dann passt es wieder. Und wenn ich da spätestens im dritten Haus, an dem ich vorbei komme, Bescheid sage, ist es legal und erlaubt. :-)

Ich glaube, so faszinierend ich diese Materie finde - es tut mir nicht leid, dass ich diese Zeit nicht selbst erlebt habe!

Heutzutage und hierzulande sind nicht nur Notnümfte an ehrbaren Frauen strafbar, sondern auch Vergewaltigungen an Frauen generell - juchhu, ein Fortschritt.

(Hat allerdings jetzt mit meiner Endung "-nunft" nichts mehr zu tun, so an sich betrachtet.)

 
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